OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

Schwertberg (= Markt, 1648 = Herrschaft, 1676): Wer innerhalb der achttägigen Kirchweih „unfueg anhueb" (gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstieße) — eine Hand oder 5 Pfd. - Das Freyungs-Zeichen, ein Schwertarm mit kleiner Fahne, war noch regelmäßig am Gemeindehause ausgesteckt worden, bis es bei solchem Anlasse 1936 nachts von einer Gruppe Angetrunkener unter Führung des damaligen Gemeinde arztes (!) herabgerissen, schwer beschädigt und in den Marktbrunnen geworfen wurde. Das Fahnl ging dabei überhaupt verloren. Man hatte nicht das Rückgrat zu einer Anzeige wegen boshafter Sachbeschädigung oder mindestens Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Verfasser ließ 1943 nach seinen Angaben durch Schmiedmeister A. Schöberl, Klam, und Tischlermeister J. Schinnerl, Schwertberg, dieses FreyungsZeichen wieder instand setzen (Abb. 39). Anfangs Mai 1945 wurde es jedoch bei der Plünderung des Gemeindeamtes durch kriminelle KZler samt Akten und Möbeln in den Hof geworfen, aber aus dem schon angezündeten Haufen noch von Gemeinde inspektor Karl Rader gerettet. Einige gleichwohl schon entstandene Beschädigungen ließ 1959 Gemeindeamtsleiter Karl Wagner wieder beheben. Steyr: 1688 wird die Markt-Ordnung von 1608 u. a. dahin abgeändert, daß die „marktfahne" bei den Wochenmärkten sommers von 6 bis 10 Uhr, winters von 7 bis 11 Uhr ausgesteckt sein soll. Der Schwertarm (Abb. 40), gute Arbeit des 18. Jahrhunderts, ist ganz aus Eisen gefertigt. Der aufrechte, laubumwundene Stab soll offenbar den Richter-Stab darstellen, ist aber oben offen und war somit sehr wahrscheinlich zum fallweisen Einstecken irgendeines Gi'üns vorgesehen. Acht Tage vor bis acht Tage nach den beiden Jahrmärkten pflegte die „freyung" zu stehen, die samt einem Wappen der Stadt an dem unter einstündigem Läuten der Großglocke von den Zimmerleuten im Beisein der Gerichtsdiener aufgerichteten — vermutlich also maibaumartigen — „freybaum" befestigt war^"^^. Man darf wohl annehmen, daß die „freyung" auch jedes mal wieder in demgemäßer Art eingeholt wurde. Wann das Ausstecken abkam, wußte selbst ein geistig noch reger 92jähriger bei den jüngsten Ermittlungen nicht mehr zu sagen. Das Aus- und Einläuten der Jahrmärkte hingegen blieb noch bis ungefähr 1915 in Brauch"". Die Freyung ist bei E. v. Künßberg (Rechtliche Volkskunde, 110) in einer knappen Aufzählung kurz erwähnt. Steyregg; keinerlei Kunde, nichts erhalten. Struden: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Timelkam: Laut Taiding (Fssg. 1600) solle bei Jahrmärkten „neben dem pranger ein freyung mit einem schild aufgesteckt werden / derohalben daß alle waare / pfenbert und gattung zu offenem freien kauf in den marckt geführt / getragen und gebracht werden soll". Diese „marckt-freyung" soll „14 tag vorher... neben dem pranger mit einem schild und einem bloßen schwert um 12 uhr mittags ausgestecket / mit der thurmglocken menniglich zur wissenheit eine stund lang ein geläutet / dann nach dem marckt auch 14 tag stecken gelassen / folgends wiederum um 12 uhr mittags ab genommen und gleicherweise eine stund lang ausgeläutet werden / und also die freyung vier Wochen lang ihre Wirkung haben . . . und wer alsodann in der zeit mit bloßer Waffe rumorisch die freyung bricht oder dieselbe sonst schimpflich veracht und moleJosef Ofner, Die Eisenstadt Steyr, Steyr 1956, 32, 88/89; den Hinweis dankt der Verfasser der Leitung des Heimathauses Steyr. Diese Ermittlung dankt der Verfasser der Leitung des Städtischen Archives Steyr.

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