lehrer am 5. 3. um 12 Uhr das Zeichen mit der großen Glocke gegeben worden war, wurde durch den Gerichtsdiener Franz Eder das Sinnbild der verliehenen Freiheit und des Privilegiums, nämlich das Schwert am Arme, unter dem k. k. Adler am Rat hause unter Assistenz des vom Herrn Marktrichter eigens beauftragten Gerichtsak tuars aufgesteckt." Sinnentsprechend vollzog sich jedesmal auch die Abnahme. Für das Ein- und Ausläuten bekam der Schulmeister (der auch Mesner war) 24 kr. Vor dem Marktbeginne gab es noch ein Hochamt, wozu die Bürgerschützen eine Salve feuerten. Dafür bezogen auch sie 24 kr. und weitere 36 kr. fürs Pulver. Höchst wahrscheinlich war aber dieses Ausstecken der Freyung am Rathause erst eine spätere Notlösung, seit der Pranger abgebrochen war. Wenn nämlich^"^" unter den in Verwahr des jeweiligen Marktrichters gehaltenen und dem Amtsnachfolger feierlich übergebenen Gegenständen 1592 ausdrücklich die „freyheit" und überdies noch eine FreyungsStange angeführt ist, so braucht diese Stange durchaus nicht, wie A. Zöhrer annimmt, für eine gesonderte Fahne gedient zu haben. Daß zwei Mann das Ausstecken besorgen konnten, ist ein Grund mehr zur Annahme, daß der Schwertarm an eben dieser Stange jeweils - wie auch anderwärts so häufig üblich - an der Pranger-Säule irgendwie fall weise befestigt oder vielleicht auch nur angelehnt wurde. Diese „Freyheit" (d. h. dies Freyungs-Zeichen) zählt zu jenen Gegenständen, die jeweils bei einem Wechsel des Marktrichters aus dem Hause des bisherigen in das des neugewählten übertragen und feierlich übergeben wurden. Dazu gehörte auch noch die „Marktlade" (Truhe mit den Urkunden und dem „Stab"), der „Stock" („Plock", von A. ZohreT^^"^ als „Pranger" fehlgedeutet), einige „Springer" („Fußfesseln"), einige (vermutlich Stangen-) Waffen (für die Wächter), die „Brunnkette" (zum Räumen der öffentlichen Holzrohr wasserleitung), einige Straf-Fidln oder „Geigen", einige Muster-Maße und eine Sammel büchse (für Haussammlungen). Sarmingstein (St. Nikola, Hirschenau, 16. Jh.): Der Jahrmarkt hat „fürstliche freyung"; Bruch durch Gotteslästerung 5 Pfd., bei Rückfall Pranger. Keine weitere Kunde. Nichts erhalten. Schärding: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Schenkenfelden: keinerlei Kunde, nichts erhalten. In einer genauen schriftlichen Zu sammenstellung aller vom alten dem neuen Marktrichter übergebenen markteigenen Gegenstände vom 21. 3. 1826 ist schon von keinem Freyungs-Zeichen, spätestens von dieser Zeit an auch von keiner Entlohnung für das Ausstecken mehr die Rede. Wie der Markt ja auch schon zu jenen gehörte, die um diese Zeit kein Taiding mehr hielten. Schörfling: Der Schwertarm (Abb. 37), rot mit grünem Stülp (40 cm), das Schwert golden und silbern (70 cm), aus bläulichem, grünbekränztem Schilde (26 cm Durch messer) ragend, ist das einzige aller Freyungs-Zeichen im Lande, das noch ununter brochen bis in unsere Tage regelmäßig zum Jahrmarkte (16. 10.) ausgesteckt wird. Auch seine Panntaidinge hatte dieser Markt noch bis in die vierziger Jahre des 19. Jahr hunderts nach überliefertem Herkommen verständnisvoll gehalten. Schwanenstadt: Der heute auf dem Rathause verwahrte Schwertarm ist eine freie, wenn gleich künstlerische Nachbildung (Bildhauer J. Furthner, 1926, Abb. 38) des letzten, der leider danach vernichtet wurde. Sonst keinerlei Kunde. A. Zöhrer, a. a. O., 35. A. Zöhrer, a. a. O., 53.
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