OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

liehen Zustand zutage bringen könnte, ist ungewiß. Noch auf dem Fahnblech erhaltene Aufnietungen berechtigen fast zur Annahme, daß dieses Fahnl ursprünglich nicht am Arme hing, sondern zu gesonderter Aussteckung (an Stange? Hauswand? Pranger?) bestimmt gewesen war. Offen hausen (1630): Bei den Wochenmärkten wird „ein offen fandl aufgesteckt", zu den drei Jahrmärkten aber „an den ecken und orthen des marcktes ... (je ein) sonderbar fandl" und nur im Bereiche dieser Zeichen darf feilgehalten werden - Verhaftung. Ansonsten keinerlei Kunde, nichts erhalten. St. Oswald: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Hier sei übrigens vermerkt, daß der Ort noch um die Wende des 17./18. Jahrhunderts, so oft er - auch im inneren Geschäfts gange des nachbarlichen Magistrates Freistadt erwähnt wird - ausnahmslos als „aigen", nie noch als „marckht" bezeichnet wird. Ottensheim (1470): Träger verbotener Wehre— Verhaftung. Sonst keinerlei Kunde, nichts erhalten. Pabneukirchen: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Peilstein: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Perg (15. Jh.): Schlag in der „freyung" - Heimischer oder Gast 5 Pfd.; auch braucht der Richter zur Marktzeit keine sonstige Klage eines Heimischen zu behandeln. - Der damals 92jährige, geistig noch ungebrochene Uhrmacher Karl Puchberger bekundete i. J. 1943 dem Verfasser, daß bis zum Jahre 1875 14 Tage vor jedem Jahrmarkte nach dem „Einläuten" die Freyung, ein Schwertarm, und zwar von der zum Eichamte (bzw. zur ersten Sparkassenkanzlei) hinaufführenden Stiege aus an der Rathauswand ausgesteckt wurde. Bei dem Brande vom 22. 6. 1875 aber, dem auch das alte Rathaus zum Opfer fiel, muß sie zugrunde gegangen sein. Wie hoch man einst in Märkten und Städten das Freyungs-Zeichen schätzte und in Ehren hielt, ist auch aus folgendem ersichtlich. Unter den in Perg alljährlich aufgestellten „bürger-ämtern" hatte einer immer die „Schlüssel zu der großen truhn im thurm" (mit dem Marktarchiv) - noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts - zu verwahren, ein anderer die Schlüssel „zu der (offenbar gesondert verwahrten) freyheit". Ob das in einer Kammer des Rathauses war, ist unbekannt. Nach dem Brande von 1875 hört man überhaupt nichts mehr von der Freyung. Man könnte der Ansicht zuneigen, daß zuvor, und zwar noch bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts, die Perger Freyung nicht an einer Außenwand, sondern auf andere Art, vielleicht auf einem freistehenden Mäste neben dem Pranger ausgesteckt zu werden pflegte. Es findet sich nämlich^"® noch in den Jahren 1785 bis 1788 als regelmäßige Ausgabe an den „Zimmermeister" verzeichnet: „für das Wasser kehren" (Überholung der Marktwasserleitung) und „Aufrichtung der Freyheiten" der Betrag von 4 fl. 57 kr., 1789 jedoch nur noch 3 fl. 30 kr., und von da ab überhaupt nichts mehr verzeichnet. Für das Ausstecken an der Außenwand neben dem Rathause würde man doch nicht den Zimmermeister (mit Gesellen?) und auch nicht den Aus druck „Aufrichtung" gebraucht haben. Sollte man - was ja nicht unglaubwürdig schiene - 1789 den Pranger abgebrochen, die Aufrichtung des Baumes mit der „freyheit" daneben als nicht mehr zeitgemäß eingestellt und damit jährlich 2 fl. 27 kr. eingespart haben? i™ Markt-Archiv Perg (OÖ. Land.-Arch.), Rats-Prot., 1787-1853.

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