OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

hab" (GrifT) zu irgend etwas gegangen sein. 1770: Schlosser Carl Hizinger „zue der freyheiten ain ring gemacht - 15 kr."; das ließe wohl schon auf eine geringere, zumindest unten mit einem umlegten Reifen (Ring) gesicherte Stange, keinen fallweise einzu grabenden oder anzubettelnden „paumb" mehr schließen. 1771; „zu der freyheiten 2 schrauffen gemacht und ein ring - 45 kr.". Diese Freyung ist heute als Dauerleihgabe im OÖ. Landesmuseum verwahrt. Neufei den (Fssg. 1631): Die Freyung hat schon 14 Tage vor bis 14 Tage nach dem Markte zu stehen; während dieser Zeit geführter Streich mit einer Wehre - 32 fl., ein Hand streich 5 fi. 60 Pf. (zu Zweidrittel der Herrschaft, zu einem Drittel der Gemain). Der letzte und noch erhaltene Schwertarm war bis in die dreißiger Jahre, nachdem sein bestimmungsmäßiger Gebrauch schon beträchtlich früher abgekommen war, im Be zirksgerichte nicht ganz sinnentsprechend aufgesteckt und ist jetzt als gemeindliche Leihe auf Burg Pürnstein in Verwahrung (Abb. 30). - W. Funk kennt und erwähnt ihn^"^. Neuhofen: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Neumarkt i. H.: Zu den drei Jahrmärkten wurde schon 14 Tage zuvor die „freyung" oder „marckt-freyheit" ausgesteckt, wofür sich z. B. i. J. 1783 zum 15. 4., 7. 7. und 13. 10. für den dieses und 14 Tage nach dem Markte wieder die Einholung besorgenden Diener je 5 kr. verrechnet finden. Über die Art der Aussteckung, das Aussehen und den Verbleib der Freyung wie auch über das Abkommen dieses Rechts-Brauches fehlt jede Kunde. Neumarkt i. M. (17. Jh.): Wer während der drei Kirchtage „zerpricht die freihait" - 5 Pfd. „unt man soll im ain hant abschlagen"; vierzehn Tage vor dem Jakobi- und dem Bartholomä-Kirchtage wurde die „freyheit" - angeblich am Hause des jeweiligen Marktrichters - ausgesteckt, 14 Tage danach wieder eingeholti"^. Die Freyung hat sich nicht erhalten. St. Nikola: siehe Sarmingstein; sonst weiter keine Kunde, nichts erhalten. Obernberg (1501): Die in der Zeit von vier Tagen vor bis vier Tagen nach den Märkten eingehenden Geld-Wändel gehören dem Markte „zu seinen notdurften", doch müssen die einschlägigen Straf-Fälle vor dem Pfleger oder seinem Vertreter verhandelt werden. Der schon ziemlich beschädigte Schwertarm (Abb. 31) ist im Stifte Reichersberg ver wahrt. Oberneukirchen (1485): Zucken in der „freyung" - Heimischer oder Gast 16 (so!) Sch. 12 Pf. (ein offenbarer Schreibfehler, 6 Sch. 12 Pf.), sonst nur 12 Pf. auf der Gasse, 72 Pf. in einem Hause; Hausfriedens-Bruch während der „freyung" - 5 Pfd. 60 Pf.; Tragen verbotener Wehre hat der Richter abzustellen. Die erhalten gebliebene, auf dem Gemeindeamte verwahrte Freyung ist ein hölzerner Arm mit (beschädigtem) Holzschwert; am Arme hängt eine bemalte Blechfahne, die auf der einen Seite das Wappen des Marktes und groß die Bezeichnung „MONK" (Markt Oberneukirchen) mit der Jahreszahl 1790, darüber „B.W." (wohl die Namensbuchstaben des mit der Erneuerung Befaßten) trägt; die Kehrseite zeigt (verfehlt erneuert) den österreichischen Doppeladler und groß die doch so unwesentliche Aufschrift „RENOVIERT 1790" und klein „und 1928" (Abb. 32). Ob eine fachgemäße Behandlung noch den ursprüng101 Funk, a. a. O., 228, FN. 63; H. Mathie, Pranger und Richtstätten, Heimatland 1956/1, 7/8. H. AfFenzeller, Neumarkt, 51.

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