OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

„1779 am ostermarkts-eingang fing man an / um 12 uhr mittags anstatt der altüblichen freyungsbaum-sezung auf dem im vorigen jähr neu errichteten rathhaus-altan eine säule mit dem gerichtsschwert aufzustellen und das marcktfahnlein aus dasigem thurmfenster auszustecken / nebst der gebräuchigen stundenlangen läutung der großen pfarrglocke." Ob die auf der neuen Schrot des Rathauses nun mit dem (nicht unbedenklich als „gerichtsschwert" bezeichneten) Schwertarme aufgestellte „säule" schon die ober wähnte gedrechselte war, mag dahinstehen. Was der eigentliche Grund dieser Neuerung war, das läßt sich nach den schweren Verlusten, die die Stadtväter ihrem Archiv einst zufügten, nicht mehr sagen. War durch einen vielleicht sturmgerissenen Freyungs baum ein Unglück kurz zuvor geschehen oder tat man es nur in sinngemäßer Befolgung der im zweithalben 18. Jahrhundert sich häufenden staatlichen Verbote gegen Holz verschwendung im allgemeinen, des der Maibäume im besonderen? Auf jeden Fall hat H. Commenda (a. a. O., 27. 6. 64) die Überlieferung Chr. Sints dahin mißver standen, daß sich die Stadt bisher überhaupt keines Schwertarmes, sondern des Baumes allein als Freyungs-Zeichen bedient habe, was schlechthin undenkbar ist. Man hatte nur, was ja nahelag, aus Anlaß dieser neuen Aussteckweise das eigentliche FreyungsZeichen, das nach wie vor der Schwertarm blieb, erneuern lassen. Wann dann auch dieser Brauch des Aussteckens abkam, war nicht mehr zu ermitteln. Die Freyung ist bei E. V. Künßberg (Rechtliche Volkskunde, 110) in einer knappen Aufzählung erwähnt. Mattighofen: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Mauerkirchen: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Mauthausen: Die Marktordnung (Taiding) 1552 enthält über Freyungs-Bruch nichts. Es ist gewiß, daß das Freyungs-Zeichen spätestens seit 1582 schon ein Schwertarm war. Denn zwischen den beiden Jahrmärkten jenes Jahres zu St. Veit (15. 6.) und Magdalena (22. 7.) findet sich'^ der Vermerk „item von den handt zu der freyung zu machen - 2 fl.". 1582 wird dem Schulmeister (der auch Mesner war) für „ein vnnd auß leiten" der Freyung anläßlich des Magdalena-Kirchtages 1 fl. 18 Pf.'^ und ein zweites Mal wiederum derselbe Betrag bezahlt; dies wiederholt sich in den Jahren 1585 und 1587'®. Für „die freyung zue heben vnnd niderzulassen" wird 1582 einmal 1 fl. 18 Pf., das zweite Mal den „zweyen vorstern vnnd (Markt-?)diennern für aufheben vnnd nider lassen der freyung" 1 fl. 6 Pf., 1585 zu St. Veit für dieselbe Verrichtung 1 fl. 10 Pf, 1587 wieder an „vorster vnnd nachrichter von der freyung des markhts vriths auf ze heben dann widerumben nider ze lasen" 1 fl. 10 Pf. bezahlt. Daß zwei oder drei Männer die Freyung auf hohem Mäste hätten aufrichten können, ist undenkbar; entweder sind in diesen Zahlungsvermerken weitere Gehilfen nicht gesondert angeführt oder die Aufrichtung müßte dazumal noch anders erfolgt sein. Dafür, daß sie zumindest im 17. Jahrhundert auf einem Mäste geschah, spricht die Verzeichnung der vomLand(!)- gerichtsdiener 1661 in Verwahr'* gehaltenen Gegenstände, darunter „7 stück gabeln Markt-Archiv Mauthausen (OÖ. Land.-Arch.), Marktgerichts-Rechnungen, Sch. 11. " Markt-Archiv Mauthausen (OÖ. Land.-Arch.), Marktgerichts-Rechnungen, Sch. 11. " Markt-Archiv Mauthausen (OÖ. Land.-Arch.), Marktgerichts-Rechnungen, Sch. 11. '* Mit Erwähnung dieses Archivales berichtigt übrigens J. Mayr (Mauthausen, 102) seine Meinung (a. a. O., 38), jedem Jahrmarkte sei nicht nur ein Gottesdienst, sondern auch „das Herumtragen eines hölzernen, mit einer Hand versehenen Schwertes im Umfange des Marktgebietes" vorangegangen und ebenso sei der Markt auch wieder beschlossen worden. Das wäre - abgesehen davon, daß dazu nicht „sieben Gabeln" nötig wären -, denn auch ein völlig vereinzelter, nie und nirgends im Lande geübter Rechts-Brauch gewesen.

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