OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

ober dem Rathaustore ausgesteckt und 14 Tage darnach wieder abgenommen'". Die letzte bis in unsere Zeit erhalten gebhebene Ausführung dürfte aus der Wende des 17./18. Jahrhunderts gestammt haben. Erst nach 1945 ist dies Rechts-Altertum spurlos verkommen. Doch liegt ein nicht gerade gutes Lichtbild dieses Schwertarmes vor. Einzelheiten sind dem Verfasser aber auch noch aus eigenem, wiewohl schon an die drei Jahrzehnte zurückliegendem Augenscheine im Gedächtnis. So war dazumal noch die Klinge des Schwertes um einiges länger gewesen, sie war also offenbar seitdem erst nach Bruch gekürzt worden; der Arm ragte aus einem Schild mit dem Marktwappen, das erst später in ein nüchternes Hausnummernschild abgeändert wurde. Der Verfasser schnitzte für die Rechtsaltertümer-Sammlung des OÖ. Landesmuseums eine auf diesen Unterlagen fußende Nachbildung und hielt dabei die ältere Schwertlänge bewußt fest. Noch früher scheint aber auch sonst noch irgend etwas mit dem Hefte des Schwertes vor sich gegangen zu sein. Insbesondere muß dahinstehen, ob das Schwert von jeher in diese Faust erst fallweise gesteckt wurde oder vielleicht einmal ständig in ihr befestigt gewesen war. Trotzdem mußte für die Nachbildung die ja auch schon 1939 bestandene jüngere Lösung geltend bleiben. Nur den Vorstoß der Manschette, bei irgendeiner modekundigen „Renovierung" in die Farbe des Ärmels verändert, hat der Verfasser nun wieder weißlich gehalten (Abb. 28). St. Leonhard b. F.: Wie schon erwähnt, wurde hier der Mast („Baum") mit dem Schwert arme zu Seiten eines hüfthohen Standers aus Stein in nächster Nähe des Prangers und der Linde fallweise aufgerichtet. Zunächst hatte man um 1920 schon diesen Mast frisch rot/weiß gestrichen und wollte auch den Schwertarm instandsetzen lassen; doch wurde dies immer wieder verschoben und einstweilen bei den Marktzeiten der Mast allein in der alten Weise aufgerichtet. Schließlich ging aber durch Brand 1937 der noch nicht instandgesetzte Schwertarm zugrunde. Leopoldschlag: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Linz: Die letzte (in den Städtischen Sammlungen) erhalten gebliebene Freyung (Abb. 27) ist fast mit Gewißheit - schwerlich aber auch schon sein gedrechselter Träger, der jünger zu sein scheint - in das Jahr 1779 anzusetzen. Damals war, wie schon oben gesagt, die Stadt Linz von dem jahrhundertealten Brauche abgekommen, ihren Schwertarm an einem maibaumartigen Mäste auszustecken. Darüber heißt es bei Christian Sint: Diese Mitteilung dankt der Verfasser Hrn. A. Höß, Leonfelden. — Hier mag auch einer Annahme gedacht sein, die Franz Brosch (Siedlungsgeschichte des Waxenbergischen Amtes Leonfelden, JBoö. M. Ver. 1932/ LXXXIV, 265, FN. 80) ausspricht: Er hält es für möglich, daß auf einem „roh behauenen, pfahlförmigen Stein" unweit der ehemaligen Burgfriedsgrenze mit der landläufigen Bezeichnung „Eiserne Hand" „zur Jahrmarktszeit als Wahrzeichen des nun geltenden verschärften Ausnahmsrechtes . . . der sonst auf Gerichts tischen liegende eiserne Handschuh befestigt gewesen sein könnte". Er glaubt sich dabei auf R. Schröder & E. V. Künßberg, Deutsche Rechtsgeschichte, Berlin/Leipzig 1922, 108, 471, FN. 8, 570, FN. 149 berufen zu dürfen. Nicht etwa, weil in der Bevölkerung weder eine solche, noch überhaupt eine Erklärung für diese hierzulande ungewöhnliche Benennung mehr lebendig ist, glauben wir einer solchen Ausdeutung nicht bei pflichten zu können. Vielmehr läßt sich in den österreichischen Erblanden nie und nirgends solcher RechtsBrauch feststellen. Auch die an der Stätte eines einstigen Freisitzes im ehemaligen Vorgelände von Linz haftende Beneimung „Eiserne Hand" - bis heute ungeklärt - verband sich weder mit einer besonders wich tigen Einfallsstraße, noch wäre im einen wie anderen Falle irgendein anderer einleuchtender Grund zu ent decken, warum gerade an diesen Stellen ein solcher Handschuh als Marktfriedens-Zeichen hätte ausgesteckt worden sein sollen. Wir glauben vielmehr, die Leonfeldener Steinsäule trotz verhältnismäßiger Höhe und Schlankheit, doch gerade auch darum, weil sie im oberen Drittel ein seitliches Loch hat, für eine der im Mühlviertel einst so häufigen „Gatter-Säulen" (zum Anhängen eines Gattertores im Zuge von Pannzäunen) halten zu dürfen.

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