oder Ketten anzuschließen pflegte. Dieser Stander, zwar schon etwas schief, doch sonst wohlerhalten, steht auf dem kleinen Marktplatze vor dem Hause Nr. 41, also unweit der Stelle, wo einst auch der Pranger stand (Abb. 6, 7). Im Archive der ehemaligen Gemain (Kommune) findet sich nur noch der knappe Vermerk: „1808 die Freyung ist verkauft worden um 30 kr."®'. Daß sich ein Gemeinwesen so früh schon kleinkrämerisch seines Freyungs-Zeichens entäußerte, ist nirgends sonst im Lande bekundet. Wer hatte sich als Käufer gefunden? Ein Museum als Käufer gab es in Ober österreich noch nicht, für einen privaten Sammler und für den noch kaum beginnenden Altertümerhandel bot es nach dem Zeitgeschmack noch keinen Reiz. Ein anderer Markt etwa? Es mußte nach Liebhaber- oder Gebrauchswert gekauft worden sein, denn das bißchen Holz - oder war sie eisern? - wäre damals einen Preis wie für 4 Maß Bier kaum wert gewesen. Oder war es gar nicht der Schwertarm selbst, sondern nur der vielleicht schadhafte Baum, wogegen freilich die Bezeichnung „freyung" spräche? Genug, es hat sich nichts, auch keine mündliche Überlieferung erhalten, ob etwa später doch noch das Ausstecken geübt wurde. Erhalten hat sich also nur der besagte Stander. Kematen: keine Kunde, nichts erhalten. Kirchdorf: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Klam: In einer vom Herrschaftsbesitzer Johann Gottfried Perger Freiherrn zu Clam (gest. 1673) geführten Aufzeichnung über wichtigere Begebenheiten®® heißt es: „. . . dorten im markht Clam auch ein oflfentlicher jahrmarckht mit aussgestöckhten fahnen gehalten wirdt." Auch die Erneuerungen der Markt-Gerechtigkeit vom 10. 6. 1637 und 6. 4. 1660 sprechen von der „freyheit mit auffstöckhung des fahnen". In der Auf zeichnung heißt es weiter: „. . . wan diser jähr- vnnd khürchtag gehalten würdt / erscheinen aus der burgerschafft ihr etliche zur herschafft canzley / erbitten die freyheit vnnd hohlen selbe hinab / so dan 14. täg zuvor / vnd hinach stöckhen bleibt / alsdan liefert maus hinwider mit dankh / vnd aller ehrerbittung an die stöl zurück." Ähnlich drückt sich die schon erwähnte Kirchtags-Ordnung für den Markt Klam vom 1. 7. 1660 aus: die „fahn" ist dann noch „selbigen tags hienach mit aller ehrerbittung / wie sichs gebiert / an das orth / wo es am fieglich vnnd zierlichsten sein mag / auff zu stöckhen / selbige in die 14 tag verbleiben lassen / nach (weiteren) drey tagen aber wiederumb mit beschaidenheit / auch schuldigen dankh ... zu der herschafft in selbiger Verwah rung vberliffern / vnnd einbandtigen". Da es sich hier gerade um die Zeitspanne handelt, wo der alte Klamer Holz-Pranger, selbst wenn er nach 1622 noch einmal schlecht und recht „aufgehebt" worden war, wohl endgültig unbrauchbar geworden sein dürfte, derneue, steinerne aber noch nicht stand, ergibt sich kein Hinweis auf eine räumliche Be ziehung zwischen Pranger und Freyung; es war vielmehr der Bürgerschaft überlassen, für sie fallweise den schicklichsten und eindrucksamsten Platz zu ermitteln. Wie die „fahn" aussah und was ihre ferneren Schicksale waren oder auch nur die Zeit, wann dies Ausstecken abkam, war nicht mehr zu erfragen. Königswiesen (1557): Allwöchentlich von Sonntag mitternachts bis Montag mitternachts gilt wohl „freyung"; wer sie bricht - 5 Pfd. oder eine Hand. Sonst aber keinerlei Kunde, nichts erhalten. ®' Das Lichtbild und diese archivale Mitteilung dankt der Verfasser Hrn. A. Theiß, Kefermarkt. ®® Die Einsicht in die Abschrift dankt der Verfasser Hrn. K. Fischer, Klam.
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