Hause verwahrt und alljährlich 14 Tage vor dem Alexius-Kirchtag ausgesteckt, 14 Tage danach wieder eingeholt worden. Dabei wurde es stets mit einem Nadelholz-Gröstling oder doch wenigstens mit einem Tannposchen besteckt®*. Dies Ausstecken geschah wie seit alters an einem im Schafte des Prangers über dem Schildchen eingelassenen Halter. Sein Nachfolger im Hausbesitze, Briefträger Fr. Zeller warf die Freyung auf einen Abfallhaufen, von wo sie über Anregung des Bürgers Bischofreiter, Hellmonsödt 48, der Ruheständler Fr. Huemer in schon recht mitgenommenem Zustande wieder holte, entrostete und anstrich®®. Die nunmehrigen Gemeindeväter ließen jetzt auch diesen alten Rechts-Brauch wieder aufleben. Erwähnt: Linzer Volksblatt 1960/43 vom 21. 2. 1961. Hofkirchen: z. B. 1807 bezieht der Markt-Diener für „Auf-und Abnehmung der Freyung" 12 kr., der Schulmeister für „Ein- und Ausläuten" 24 kr. Der auf einem hölzernen Stech schilde (50 X 80 cm) befestigte Arm (40 cm) mit Schwert (60 cm) hing leider seit den 90erJahren dauernd an der Außenwand des Gemeindehauses unter einem beträchtlich älteren, auf Holz gemalten Landeswappen. Die Freyung samt ihrem Schilde und der darauf ver merkten Jahreszahl „ 1335" (Jahr der Verleihung des Markt-Bannes) dürfte aus der Wende des 18./19. Jahrhunderts stammen und einem älteren Vorgänger nachgebildet sein (Abb. 19). Karl Kundrath® ® sagt zur Sache: „Am Markttage bestand innerhalb des Marktplatzes eigenes Recht und Gericht (zu unterscheiden vom ständigen Marktgerichte), was äußerlich durch eine am Rathause angebrachte , hölzerne Hand mit Schwert' ange deutet wurde." - Über die Zeit, wann dieser Rechts-Brauch abkam, ist nichts bekannt. Hütting: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Ischl: Das Freyungs-Zeichen - in seiner letzten erhalten gebliebenen Ausführung (Abb. 21, 22) heute im dortigen Heimat-Museum verwahrt - pflegte unter einstündigem Ein läuten am Tage vor dem Markte ausgesteckt, am Tage danach unter abermaligem (Aus-) Läuten wieder abgenommen zu werden. Auf dem rotbemalten Holzarme mit dem Schwerte steckt eine Blechfahne, die beiderseits das Marktwappen, dazu auf einer Seite die Aufschrift „G.M.I." (Gemeinde Markt Ischl) „1833", auf der anderen „ISCHL" (?) „1638" trägt. Am Unterarme hängt ein weiß/rot/weißes Schild mit Aufschrift: auf einer Seite „Der Gemeinde Ischl laut k. k. Urkunde 1392 Handlungs recht", auf der anderen „Kaisl. Königl. Frivilegirter Markt-Ischl. Anno 1466". Wann und warum der Rechts-Brauch des Aussteckens abkam, war nicht mehr zu ermitteln. Kefermarkt: Das Taiding von 1573 erwähnt schon die 14 Tage vor bis 14 Tage nach dem Jahrmarkte währende „fürstliche freyung". Das Freyungs-Zeichen (Schwertarm?) war spätestens schon im 17. Jahrhundert fallweise an einem maibaumartigen Mäste angebracht, den man - früher vielleicht - in die Erde einzustoßen, spätestens aber seit 1689 an einem eigenen, mit diesem Jahre bezeitigten, 1 m hohen, 41 cm breiten, 40 cm starken Steinstander in einer 21 cm breiten, 14 cm tiefen Senkrechtrinne mit Stricken Daß, wie der Einsender F. G. im Linzer Volksblatt 1960/43 vom 21. 2. 1961 annimmt, dies Tanngrün ein „Zeichen der Herrschaft Starhemberg" gewesen sei, ist natürlich unzutreffend. Dieser auch anderswo (z. B. Reichenau, Freistadt, wahrscheinlich auch Wels und Steyr) mit Baumgrün, in Weitersfelden mit Kranz und Band, mitunter selbst mit Obst (Münzbach) geübte Rechts-Brauch liegt, wie schon erwähnt, auf seine Be deutung hin noch immer nicht völlig klar. Diese Ermittlvmgen dankt der Verfasser Hrn. F. Grubauer, Hellmonsödt. Karl Kundrath, Hofkirchen (Beiträge z. Landes- u. Volkskunde d. Mühlviertels, 1934/XIX), Linz, 39.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2