ungewiß. Dunkel bleibt auch, warum man 1776, als der Pranger doch noch nicht ab gebrochen sein konnte, die neue, eben die heute noch erhaltene Freyung (vom Tischler Michl Schmidt und dem Schlosser Clemens Treuer) in dieser, doch gewiß nicht mehr zur Befestigung an einer verhältnismäßig schwachen Stange, sondern sichtlich zum Anstecken an einer Hauswand (vermutlich am Rathause) bestimmten Art verfertigen ließ. Aber auch dieser Brauch muß schon vor den siebziger Jahren des vorigen Jahr hunderts erloschen sein. Der Verfasser ließ diese schon arg verwahrloste Freyung im Jahre 1941 wieder instand setzen, doch fiel die Neufassung des anhangenden „fahndls" (durch einen alten Kirchenmaler) etwas zu süßlich aus (Abb. 16). Mindestens noch im ersten Viertel des vorigen Jahrhunderts gab es in Grein außer dem „Angst-ChristiLäuten" und dem „Datung- (= Taidings-) Läuten" noch das fallweise „FreyungsLäuten", das der Schulmeister zu besorgen hatte. Am 27. 10. 1787 beschließt der StadtRat über Antrag des Stadtschreibers Karl Aichmayr, daß, „nachdem in den erlangten k. k. Privilegien auch der von uralten Zeiten bewilligte Wochenmarkt alle Donnerstag durch das Jahr bestättiget worden . . . diese Freyheit nicht verschlafen werden könne / daher das vorher übliche Zeichen mit Aussteckung des Wochenmarckts Fahnes auch alle Donnerstag bei dem Rathhaus auch künftig auszustellen, damit die benachbarten Bauren, sowie die noch griesslerey Sorten herein handelnden Müllner, nach und nach zu Besuchung des Wochenmarkts angewöhnet werden." Dieser offenbar gesondert gebrauchte Wochenmarks-„Fahn" hat sich nicht erhalten. Grieskirchen (1564): Hier muß „all mantag / so wochenmarckht gehalten / ain öffentlich fandl oder schaub aufgesteckht werden" und hat sommers von 7 bis 8 Uhr, winters von 8 bis 9 Uhr, „also allweg ain ganze stundt" zu stehen; (1632): zu den drei Jahr märkten „werden . . . wie von alter fandl aussgesteckt / und soll dem geharnüssten man auf dem pranger ein gülttes schwort an gehengt / und in die rechte hand ain kupfer oder blechenes fandl mit dem Pohlhaimb und statt wappen gegeben werden". Als 1628 die Stadt zuwider einer dem Pfarrer gegebenen Zusage den Schulmeister nicht gleich seinem Vorgänger entlohnen wollte, untersagte der Pfarrer das Ein- und Aus läuten der Freyung. Über die Zeit, da das Ausstecken abkam, fehlt jede Kunde, es hat sich nichts erhalten. Gut au: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Haag a. H. (1578): Zucken während des Wochenmarktes - 5 Pfd. 60 Pf. Sonst keinerlei Kunde, nichts erhalten. Hall: keinerlei Hinweis, nichts erhalten. Hallstatt: keinerlei Hinweis, nichts erhalten. Haslach (1701): wie Aigen (Fssg. 1679): Die im örtlichen Heimat-Hause verwahrte Freyung, holzgeschnitzt (Arm hellgrün mit rotem Aufschlage = 66 cm, Schwert = 83 cm), ist nur eine in den zwanziger Jahren von F. Mayerhofer nach der schon morschen alten aus dem Gedächtnis etwas unbeholfen verfertigte Nachbildung (Abb. 18). Die (leider vernichtete) alte war noch bis ungefähr 1890 fallweise ausgesteckt worden. Hellmonsödt (1481): Die'„freyung" währt 14 Tage vor bis 14 Tage nach der Kirchweihe. Wer in dieser Zeit gegen einen anderen eine Wehre zuckt, ist „an alle gnadt umb ain hand verfallen"; wer die „freyung sonstwie bricht - 5 Pfd. 60 Pf. Das Freyungs-Zeichen, ein eisengeschmiedeter Schwertarm (Abb. 20) war zuletzt, und zwar bis zu seinem Tode (1937), vom Gemeindediener Fr. Königstorfer, Hellmonsödt Nr. 5, in seinem
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