OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

noch erhaltene, wenn auch zu seiner Zeit nicht mehr gebrauchte Schwertarm, über dessen Aussehen er durch Augenschein und über dessen ehemalige Aussteckung er nach Archivalien Richtiges zu sagen weiß; b) von ihm noch erfaßte, mithin äußerstens in die achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurückreichende mündliche Über lieferung, nämlich das Aushängen oder Ausstecken einer (nicht erhaltenen) Fahne am Rathause aus Anlaß von Wochenmärkten; c) eigene Annahmen und (Fehl-)Schlüsse, nämlich seine wunderliche Deutung von „weichbild", seine Voll-, wo nicht Über bewertung der Fahne als „Symbol des Marktbannes", noch dazu wie er sie „dauernd auf dem unteren Stadtplatze aufgepflanzt" wähnt (er meint das Eisenblechfahnl auf der — uns leider nur in wenig deutlicher Darstellung erhalten gebliebenen — PrangerSäule, dem wir äußerstens einen winzigen Gehalt als Wahrzeichen, vielmehr nur Schmuck bedeutung, wie z. B. auch auf Türmen, zuerkennen); die gewiß ganz irrige Annahme, daß man das Ausstecken der Wochenmarkts-Fahne erst seit dem Abbruche des Prangers zu üben angefangen habe. Das war wie auch viel anderen Ortes, so gewiß auch hier schon in der Zeit geschehen, als man noch den Schwertarm bei Jahrmärkten aussteckte und hatte als Brauch ganz und gar nichts mit dem Pranger zu tun. Gramastetten: Bis 1938 pflegte man hier vierzehn Tage vor Jahr- und Viehmärkten wie auch an Kirchtagen die noch heute auf dem Gemeindeamte verwahrte „Freyung" (Abb. 17) an der Außenwand des Gemeindehauses auszustecken und einen Tag nach Marktschluß wieder abzunehmen. — Leopold Schiller®^ sagt: „Zum äußeren Zeichen des Marktfriedens wurde im Orte eine Hand oder ein Schwert deutlich sichtbar ange bracht. In Gramastetten erhielt sich dieser Brauch bis in die Gegenwart; es bleibt eine Woche vor und nach den Jahrmärkten eine Hand mit einem Schwerte an dem der Gemeinde gehörigen Hause Nr. 14 (einst Tuchschererhaus) ausgesteckt." Grein (1491): Zu den beiden Jahrmärkten samt je einer Woche zuvor und danach besteht „fürstliche freyung", auf deren Bruch Verlust der rechten Hand oder 32 Pfd. Buße ange droht ist. 1584 scheinen die Wahrzeichen und Straf-Geräte der Stadt — im Zeichen unverkennbaren Wohlstandes, wie ihn so viele österreichische Gemeinwesen vor der Gegenreformation zeigten — gründlich erneuert worden zu sein. Der schon das Jahr zuvor in Auftrag gegebene Pranger, dessen vom Verfasser 1939 wiederaufgefundenes schönes Abschlußstück erst nach dem Kriege verkam, war damals aufgerichtet worden, man leistete sich einen „bemalten stockh" (den Schmied Daniel beschlug) und man erneuerte die (sicher zuvor schon in irgendeiner Art bestandene) Freyung. Ein der Bauamts-Rechnung®' von 1584 beigeheftetes „auszügl" dieses Schmiedes besagt: „zu der Stangen zu dem pranger einen neven ring zu der handt", und in der Amtsrechnung selbst heißt es noch klarer zu dieser Ausgabe: „den ring zu der Stangen / darmit man die freyung aufgesteckht". Es ist also so gut wie gewiß, daß man hier nach niederöster reichischer Art spätestens ab 1583 den Schwertarm mittels einer (bemalten) Stange an der Pranger-Säule irgendwie fallweise befestigte. Ob die damals erwähnte Freyung die unmittelbare Vorgängerin der noch heute erhaltenen war oder vielleicht — durch den großen Stadtbrand bedingt — noch eine zweite dazwischen gelegen war, bleibt ®® Leopold Schiller, Geschichte d. Pfarre Gramastetten (Beiträge z. Landes- u. Volkskunde d. hlühlviertels, 1928/Xin), 127. " Stadt-Archiv Grein, Bauamtsrechnungen 1584.

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