OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

gestrichener Arm mit einem in die Faust einsteckbaren Holzschwerte. Der wohl noch ursprüngliche, über eine Ausnehmung der Hinterseite geschraubte eiserne Quersteg dürfte von jeher einen breitlappigen Haken an einer Senkrechten (Frey-baum, Pranger säule oder Außenwand) zum Einhenken vorausgesetzt haben. Der bereits arg ange witterte, in der Faust zerfaulte und zersprungene, um das Parierkreuz gekommene Schwertarm wurde vom Verf. unentgeltlich instandgesetzt. Die offenbar einmal durch Bruch verkürzte Klinge blieb in ihrer Länge, auch die anatomischen Mängel der Hand blieben unverbessert. Die sinnlos in Olivgrün und Rot gehaltene Fassung des Armes aber wurde wieder entfernt. Der Schwertarm dürfte aus der Ersthälfte des 17. Jahrhunderts stammen (Abb. 12). Enns: keinerlei Kunde, nichts erhalten. St. Florian: Wie in diesem Markte das Ausstecken vor sich ging und wann es abkam, ließ sich nicht mehr ermitteln. Es muß aber spätestens schon mit dem ersten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts geendet haben. Denn 1910 erwarb das OÖ. Landesmuseum das Freyungs-Zeichen von der dortigen Markt-Kommune. Darüber sagt der JahresBericht'®: „Die Sammlung oberösterreichischer Justizaltertümer ist neuerdings durch ein sehr repräsentables Objekt bereichert worden, das die Neugier der Museumsbesucher ganz besonders fesselt: ein mächtiges altes Marktricht(so!)schwert aus St. Florian, das von dem Arm eines Marktpolizisten (!) getragen wird. Der Arm selbst ragt aus einem prangerartigen(?) Pfahl heraus. Das ganze ist aus Holz und in den alten Farben bemalt. Manschette und Arm sowie die Form des Schwertes(?) weist auf das 17. Jahr hundert. Solche Wahrzeichen, Symbole der Marktgerichtsbarkeit (als welche ander wärts auch Schilde, Kreuze, Fahnen, Hüte und Handschuhe in Verwendung kamen) wurden am(?) Tage der Eröffnung des Marktes gewöhnhch bei der Kirche (?) aufge richtet (vgl. Steinhausen, Geschichte der deutschen Kultur, S. 106) und dienten als dro hende und schreckende äußere Zeichen der Marktgerichtsbarkeit. . . Das alte Marktricht(!) Schwert hat neben den drei Tafeln aus dem Linzer Landhaus Platz gefunden, die neben ihren Inschriften einen ähnlichen Arm mit Schwert aufgemalt zeigen. Wir verdanken dieses schöne Justizaltertum dem freundlichen Entgegenkommen der Markt kommune . . . und der gef. Vermittlung des Herrn Landesarchivars Dr. Zibermayr. Dieses Freyungs-Zeichen - „Richtschwert" und „Marktpolizist" würden sich schlecht genug reimen - ist sehr gut und anscheinend mit der alten Stange erhalten, samt der man es am dortigen Pranger oder an einer Außenwand fallweise auszustecken pflegte (Abb. 9, 10). Diese Freyung findet sich bei E. v. Künßberg (Rechtliche Volkskunde, 110) in einer knappen Aufzählung erwähnt. Frankenburg (1570-1632): Zu jedem Donnerstag-Wochenmarlcte wird das „fahnlein", hingegen 14 Tage vor jedem der vier Jahrmärkte, 12 Uhr, nach einstündigem „ein läuten" mit der Kirchenglocke „neben dem pranger mitten des plaz" das FreyungsZeichen „mit dem bloßen schwert" und an den Durchgangsstraßen an vier Stellen je ein weiteres Fähnchen mit dem Marktwappen ausgesteckt; nach einstündigem „ausläuten" wird mittags 14 Tage nach diesen Märkten die „freyung" wieder abge nommen. Wer binnen dieser Zeit die „freyung bricht", gewärtigt hohe Buße, die halb der Herrschaft, halb dem Markte zufallt. - Keine weitere Kunde. Nichts erhalten. » JB. OÖ. Mus. Ver., Linz, 1910/LXVriI, 81.

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