Aigen (Taiding 1589): Auswärtige dürfen bei den Wochenmärkten erst einkaufen, nach dem „das faendl abgenomen" - Verfall; (Fssg. 1599): Zucken einer Wehre in böser Absicht, Bürger oder Gast - 5 fl. 2 Sch., außer der Marktzeit - nur 72 Pf.; (Fssg. 1679): „wer under stehender freyung sich mit schläegerey vergreifft / ist aller gefreuten orthen gebrauch nach", wenn der Täter heimisch und die Tat unblutig - 5 fl. 60 Pf., wenn auswärtig - 16 fl.; woferne Blutrunst - ohne Unterschied 32 fl.; (Fssg. 1708): die Hand habung des Markt-Friedens steht zwar dem stiftlichen Hofgerichte zu(!), es hat aber der Marktrichter Macht und Pflicht, bei Freyungs-Bruch mit Raufhandel durch Ge richts-Diener oder „bestellten wachter" Verhaftungen vorzunehmen, muß aber ohne Verzug Anzeige ans Hofgericht erstatten. — Ein Freyungs-Zeichen ist nicht erhalten, doch soll (laut mündlicher Überlieferung) das jedenfalls letzte, ein Schwertarm, noch bis 1893 regelmäßig bestimmungsgemäß ausgesteckt worden sein. Auch die Über lieferung von einer bei solchem Anlasse ausgesteckten „fahn" hat sich erhalten'*. Altheim: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Aschach (1512): Beim Wochenmarkte, „die weil das fendl oder zaichen aufgesteckt", darf kein Nichtbürger Fürkauf treiben - Verfall der Ware, das erste Mal aber noch „auf gnade". Die Ortsansicht von 1739 zeigt an der oberhalb der Bastei, wo der Pranger steht, zur Lände hinunter führenden Stiege den durch Mauer und einen Pfahl gehal tenen, etwa 10 m hohen Mast, der oben Knauf und Fähnlein trägt. Etwa 2 m unterhalb der Spitze ist der anscheinend in ein Rundschildchen gesetzte Schwertarm am Baume befestigt (Abb. 5). Ein ungefähr so aussehender Schwertarm - möglicherweise noch derselbe - (rot mit weißer Stulpe) war später nach einem Lichtbilde aus den dreißiger Jahren an der Außenwand des seit 1840 gemeindeeigenen Rathauses über der Tür dauernd angebracht (Abb. 8); höchstwahrscheinlich dadurch schon schadhaft, wurde er 1948 kurzerhand vernichtet und eine nicht sonderlich geschickte Nachbildung wiederum an der (auch sonst nicht gerade verschönerten) Außenwand befestigt. Über die Zeit, wann das Ausstecken abkam, fehlt jede Kunde. Erwähnt: Welser Zeitung 4. 5. 1961. Au a. d. D.: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Aurolzmünster: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Braunau: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Dimbach: keinerlei Kunde, keinerlei Erinnerung eines vom Verfasser gehörten aufgeweckten Neunzigjährigen, nichts erhalten. Ebelsberg: keinerlei Kunde, nichts erhalten. Eferding (Stadt-Recht, 14. Jh.): während der ganzen Marktdauer, „dieweil dasz hüetl stecht", ist Auswärtigen der Fürkauf verboten. Nach Wenzl Kopal (Geschichte d. Stadt Eferding, JBGöMus. Ver. 1876/XXXIV, 56) galt dies Verbot für Bürger beim Wochen markte nur für den Vormittag. — Der überdurchschnittlich flott geschnitzte, offenbar aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts stammende Schwertarm (Abb. 11), wird im dortigen Heimat-Hause verwahrt. Engelhartszell: Das heute noch vorhandene, dem Vernehmen nach aber leider wieder dauernd an der Rathauswand ausgesteckte Freyungszeichen, ein Schwertarm, ist zwar keine außergewöhnlich gewandte Schnitzarbeit, aber wohl eine der ältesten im Lande erhaltetenen Freyungen: ein hinten mit einem Eisenreif gesicherter gerüsteter, stahlgrau '* Ebendiese Ermittlung dankt der Verfasser Hm. G. Wasmayr, Ulrichsberg.
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