Fuhrknecht des Jörg Träzl geschlagen. - Der Tragweiner Färbermeister Thomas Fürst kommt beim Michaeli-Markte zu Perg 1653 „bei einem trätisch . . . mit dem spillerelträer" - wohl einer Art Glücksspiel - wegen einer Schuld von 7 fl. in Streit. Der Spielhalter wollte ihm einen Angster (Enghalskrug) nicht lassen, Fürst riß ihn an sich und zerschlug ihn dem anderen am Kopfe. Fürst „ins gerichtshaus" verhaftet (d. h. offenbar dem Richter vorge führt) war, weil er da diesen noch beschimpfte „und wider deß marckhts freyung ungezimente wordt geredt. . . Völlens ins höllerl gelegt worden". Er muß, „weillen er in der freyung geschlagen / auch wider des marckht sich mit ungebührendten worden vergriffen", vor Zeugen abbitten und erhält am 30. 9. 1650 5 fl. 2 Sch. Strafe, die ihm auf seine Bitte aber auf die Hälfte ermäßigt wird. - Wie weit sich ein solches Nieder-Gericht noch im 17. Jahrhundert selbst bei Tätlichkeit mit Blutrunst und schweren, dauernden gesundheit lichen Folgen zuständig fühlen und wie erstaunlich milde solche Ungesetzlichkeit auch dann beurteilt werden konnte, wenn sie unter der Freyung geschah, zeigt folgendes Beispiel: Als beim Jakobi-Jahrmarkte zu Perg 1671 zwei dortige Roßknechte volltrunken „in aufgestöckhter freyung" derartigen „grein- und raufhandel mit einander gehabt" hatten, daß der eine wahrscheinlich ums eine Auge kommen würde und die Hirnschale verletzt war, lautete der marktrichterliche Spruch zwar dahin, daß der Täter für allfallige (weitere?) üble Folgen (nur geldlich?) würde einstehen müssen, im übrigen aber wurde die Sache mit beiderseitiger Abbitte unter 3 RTl Pönfall bereinigt. - Weil der Müllerbursche M. Vierricht während des Jakobi-Kirchtages zu Perg „bei aufgestöckhter freyung" mit einem Bürgers sohn gerauft hatte, wird er am 26. 7. 1657 zu 1 RTl verurteilt, die Strafe dann aber auf 10 Sch. gemindert. — Weil der Weinberger Untertan Job. Georg Feichtinger „bey gestandtner marckts freyung bey dem hiesigen Dorn wirth händl angefangen / dann die wirthin / und den zur rettung geholten hiesigen diener zerprätlet und geschlagen", wird er am 27. 10. 1775 zu 2 fl. Buße verurteilt. In Mauthausen wird 1582 der Merkhlpauer aus der Pfarre Ried i. R. mit dem wie es fast scheint, sinnbildhaft bemessenen Betrage von 1 fl. 1 Sch. 1 Pf. gebüßt, „von wegen das er den Lenhardt Maurer zu der freyung Mar. Magdalena geschlagen'^"; am 20. 7. 1612 wird dort der Saumayr „umb daß er seinen nachbarn in der freyung unschuldigerweiss geschla gen" mit 5 fl. 2 Pf. bestraft". Durch zwei Jahrhunderte hindurch lautet also bei Freyungs-Bruch selbst in Fällen schwerer Körperverletzung, Zuckens blanker Wehre, öffentlicher Gewalttat und Amtsehrenbelei digung nicht ein einziges Urteil auf wirklich hohe Geld-, geschweige auf irgendeine LeibesStrafe, vollends nicht auf Verlust einer Hand. Sollte es vor dem 15. Jahrhundert, wo derlei Archivalien fehlen - etwa im Hoch-Mittelalter -, nicht doch wesentlich anders gewesen sein, so dürfte man sich freilich nicht über die Unzahl solchen späteren Theaterdonner mißachtender einschlägige Gesetzwidrigkeiten verwundern. Verzeichnis der alt-marktberechtigten Orte in Oberösterreich und was über ihre Freyungs-Zeichen noch zu ermitteln war Im folgenden Verzeichnis beziehen sich die den Ortsnamen beigesetzten Jahreszahlen, wenn nichts anderes vermerkt ist, auf die betreffenden Taidinge (Weistümer) und ihre verschiedenen Fassungen (Fssg.). Markt-Archiv Mauthausen (OÖ. Land.-Arch.), Marktgerichtsrechnungen, Sch. 11. Markt-Archiv Mauthausen (OÖ. Land.-Arch.), Ratsprotok. 1610-1625, 1668-1670, B 2, Nr. 5.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2