OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

in dem verhafft" - oflFenbar durch die bisherige Untersuchungshaft - abgebüßt. Als lebendiges Recht wurde also jene alte Strafdrohung schon damals nicht mehr gewertet. Während des Michaeli-Marktes 1639 zu Perg „bey ausgesteckhter freyung" tat Sebastian Underperger aus Zell bei Zellhof einen „fräventlichen schuß" und büßt mit 3 fl., der Raumntisch-Müller Paul Herzenberger den Wurf mit einer Bierkanne und Martin Khraissl aus Münzbach samt vier weiteren Mannsbildern einen Raufhandel mit je 1 fl. 30 kr. Der Perger Michaeli-Jahrmarkt als mehrtägiger Hauptmarkt hatte, wie schon gesagt, besonderen Zustrom an Handels- und Handwerksleuten, offenbar auch Fahrenden von fern und nah und der Bauernschaft der Umgebung bis in die Zeller und Pierbacher Pfarre, ja bis an die Grenze von Niederösterreich. Zu dieser Zeit ist darum das Marktgericht meist stark bean sprucht, ja der Begriff „Micheli-dumuldt" wird beinahe ein stehender. So werden am 1. 10. 1639 da folgende „dumuld vnnd händl" verhandelt; Seb. Undersperger aus Pabneukirchen hat „bei ausgesteckhter freyung ainen fräventlichen schuß gethan" - 3 fl. Strafe; Mart. Khraisl aus München raufte - 1 fl. 4 Sch.; sein Gegner Ferd. Unnderreither aus Schärfling, der übrigens den Unfrieden begann - 4 Sch.; ein Spielmann und eine „spillerin", die einander gerauft und geschlagen - (je?) 1 fl. 4 Sch.; Hans Puechinger aus Mitterkirchen, der dem Hafner Wilh. Chreizer „in seinem geschirr frävel vnd gewalt geübt" — 1 fl. 4 Sch.; Schlägerei zwischen Ad. Pürchinger, einem Knechte auf dem Rabengut b. Zell, dem Wolf aus Arbing und dem (flüchtigen) Gaßler auf d. Haydt, wobei P. den Anfang gemacht — (je?) 3fl.; Paul Herzenperger auf d. Raumntisch-Mühle (Windhaager Untertan), der bei dieser Rauferei einen Wurf „mit einer halbkhandl gethan / welcher zwar mit glückh abgangen" - 1 fl. 4 Sch.; der ebenfalls stark beteiligte Paul Hölzl vom Scherenfeller-Gute (Baumgartenberger Untertan) „über vill bitten" - 1 Jz RTL Fast alle erlegen bar oder verbürgen sich. - 28. 7. 1641: die Hafner Wilh. Chreizer und Wolf Hueber klagen gegen den Hans Fröschl aus Staffling, er habe sie beim Jakobi-Markte „mit Verachtung irer wahren" beleidigt und „mit Schmachworten molestirt". Geständig. Abbitte um Gotteswillen. Zumal Fröschl auch noch wegen einer Rein mit dem Hafnerknechte Seb. Horner zu raufen angefangen und das „bei aufgesteckhter freyung", bekommen beide 1 RTl Str., 6 RTl P. - Michaeli 1641: zwei Spielmannsbuben wegen betrügerischen Spieles - 1 fl. 4 Sch.; zwei am Spiele beteiligte (vermögenslose) Schwaben — „24 stundt eingesezt"; zwei leichtfertige Leier-Weiber wegen Zankens und Raufens mit Soldaten und drei weitere wegen Gotteslästern - je 1 fl. 4 Sch.; ein trunkener Spielmann, der allgemeines Ärgernis erregte - 6 Sch. Auch 1642 gibt es „Mi chaeli dumuld händel": Hans ödlinger, Bäcker aus Freistadt, Braumeister Hans Peyrl und dessen Knecht Hans Khönig geraten in schwere Tätlichkeit. Ursache; Der betrunkene Knecht hatte im Hause des Bräuers ein Schaff" voll Wasser von der Bank gestoßen, wo rüber sein Herr voll Wut ihn schalt und schlug. Dabei mengt Ödlinger sich ein, ja zieht den Degen, schlägt auch auf der Gasse auf Hinzugekommene und ist „denen von Perg mit iniury wordten fürgangen", alles „bey aufgestöckhter freyung". Der Knecht als Urheber - 5 fl. 2 Sch., der ödlinger 3 fl. und der Bräuer 1 fl. 4 Sch.; 4 Duk. P. Nachdem ein gewisser Eckhstain beim Ruperti-Kirchtage 1650 in einem Wirtshause zu Perg dem Knechte Thomas des Hafners Jörg Träzl „in aufgesteckhter freyung . . . ain maultasch gegebn", vergleichen sich beide zwar folgenden Tages wieder vor dem Wirt; gleichwohl straft der Richter, der es erfahren, den Eckhstain mit 5 fl. 2 Sch., mindert dann aber die Strafe über „gehorsambs bitn" auf 3 fl. - Am 26. 7. 1650 straft das Marktgericht Perg den Hafnerknecht Sebastian Züller aus Schwertberg mit 2 fl. 4 Sch., weil er in Perg „bei auf gestöckhter freyung" den

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2