Thaliinger auch noch vor des Richters Haus „mit pössen Worten ainen handl an". Der Ausgang ist leider nicht bekannt". - Weil am Vortage „bey aufgesteckhten freyheiten" Paul Khurz vom Angerhof am Stande einer Kramerin unter Schelten die Ware herumge worfen, straft ihn der Perger Marktrichter am 29. 9. 1637 mit 1 fl. 30 kr. Ebensoviel brummt er am selben Tage dem Thoman Podingbauer auf, weil er „sein richter selbst gewest", nämlich einen anderen wegen Beschimpfung seiner Frau geschlagen hatte; auch der muß in gleicher Höhe büßen, worauf sie sich vor dem Richter wie üblich versöhnen und ihnen 10 RTl Pönfall bei etwaiger Wiederaufnahme der Feindseligkeit angedroht wird. Am selben Tage muß Christoph Mühlperger, Wirt zu Drasslstorff, zunächst 5 fi. blechen, weil er am Michaelitag mehrere Bauernburschen davon abbringen wollte, beim Wirte Auinger zu zechen. Als ihm daraufhin einer über den Tisch mit der Hacke drohte, hat er den „dög gebleßt" und einen anderen „auf der handt getroffen"; weil all das „bei so auf gesteckhter öffentlicher freyheit" geschah, haben auch die anderen je 1 fl. 30 kr. zu berappen; als freilich zuletzt die Hauptschuld des Bauernknechtes „jung Hofmandl" sich ergab, ändert der Markt richter die Buße für alle Beteiligten auf je 3 fl. und Zahlung der Baderkosten zu gemeiner Hand ab. Weil weiters der selber betrunkene Wirt des Marktrichters Frau eine „s. v. huer tittulirt / ja so gar mit den blossen dög über sy gezogen / da er doch khain ainige ursach nit fürzuwendten ghabt", muß er ihr vor Zeugen Abbitte leisten. Schließlich hatte der so stark beanspruchte Richter am selben Tage noch den Melchart Zauner auf der Pürat, weil er zwei auswärtige Bader beschimpfte und schlug, ja dem eigenen „weih die gurgl ab zu schneiden bethrot", zu 15 fl. verdonnert. Über Bitte seines (im Orte anwesenden?) Herrn aus Arbesbach wird ihm die Strafe auf 5 fl. 2 Sch. gemindert. Am 12. 7. 1638 wird Matthias Ehrentraut aus Schwertberg, weil er dem Perger Bürger Matthias Sunleithner den Kragen zerrissen und dem Hafnergesellen Jörg Aigner aus Perg „ein maultaschn" gegeben, mit 1 fl. 30 kr. bestraft, „weil solches bey aufgestelter markhtfreyheit" geschehen. Der eine muß dem anderen den Kragen, dieser ihm das zerrissene Hemd vergüten. Am selben Tage wird Jörg Leuthner aus Perg mit 5 fl. 2 Sch. bestraft, weil er gestern abend den Bader Hans Matthes vor seiner Haustüre blutig geschlagen und unter Drohung des Erschlagens ins Rathaus verfolgt, auch seine Hausfrau eine Hure genannt hatte. Gleiche Strafe trifft den Jakob Schartmüller, weil er dem helfend beispringenden Hafner Wolf Hopf etliche Schläge versetzte. In einem einzigen aller uns bekannten Verfahren wegen gewalttätigen Bruches der Marktfreiheit entsinnt sich das Gericht überhaupt jener uralten darauf gesetzten StrafDrohung des Handverlustes: Beim Michaeli-Markte 1637 zu Perg fallt der betrunkenen Standlerin E. Wegleitner eine ausgelegte (oder die eigene, auf dem Kopfe getragene?) Haube unbemerkt zu Boden, sie aber bezichtigt das gerade da stehende Schusterehepaar Himmelbauer aus (Unter-)Weißenbach des Diebstahles. Im entstehenden Wortwechsel gibt sie dem Schuster „ain mauldasch", worauf er sie mit seiner „Pixn" (verbotene Waffe!) derart an den Kopf schlägt, daß sie des Baders gebrauchen muß. H. wird gleich verhaftet. In der Verhandlung am 1. 10. werden ihr nur 30 kr. an Schmerzensgeld zuerkannt, doch übernimmt H. gutwillig die Baderkosten. Als obrigkeitliche Strafe aber habe er „billiger maßen die recht Hand oder 32 fl. geld-straff verwürrket". Mit Bedacht auf seine Mittellosigkeit und weil er auch keinen Bürgen fände, „hat er seine Straff nit anders als mit seinem leib " Maxkt-Archiv Perg (Oö. Land.-Arch.), Gerichtsprotokolle, Hs. 24r-26.
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