Für die Steiermark sind bei H. Baltl 16 noch erhaltene Schwertarme bekundet, wovon 5 bei Gemeindeämtern, 7 in öflFentlichen Sammlungen, 4 in Privatbesitz (!) verwahrt sind Aus Kärnten, Salzburg und Vorarlberg ist nichts von einem erhaltenen FreyungsZeichen bekannt, obwohl z. B. in Bleiburg (Kärnten) schon aus dem 16. Jahrhundert überhefert ist, daß vor Marktbeginn die Freyung gesetzt und die Markt-Ordnung verlesen wurde. In St. Michael (Salzburg, 1785) wurde aus Anlaß des „freyen Markts" jedesmal die „fann" ausgesteckt. In Tirol ist vom Gebrauche eines Markt-Freyungszeichens (eines Schwertarmes, einer Fahne) überhaupt nichts überliefert, es hat sich keinerlei in solchem Sinne gebrauchtes Rechts-Altertum dort erhalten®«, obgleich der Begriff der „freyung" (im Sinne von MarktFrieden) - z. B. Lienz (1596) - wiederholt bekundet ist«'. Einzig dies könnte da einschlagen: zu Hall (Tirol) steht in einer Nische des Rathauses die Gestalt eines Gewappneten, der einen Streitkolben in der Rechten trägt. Sie wird dem Hans Frosch (um 1521) zugeschrieben und soll zuerst auf dem Stander des Stadtbrunnens (als „Roland"?) gestanden sein. Es dürfte wohl zu dieser Zeit gewesen sein, daß man - wie die Überlieferung geht - ihm zu Zeiten der Jahrmärkte anstatt des Kolbens ein Schwert in die Faust gegeben hatte««. In Vorarlberg ist nicht einmal etwas bekundet, geschweige erhalten««®. Am Hause Markt gasse 1 zu Feldkirch findet sich wohl in einer der Laubenwölbungen die Darstellung eines Fingers mit der gemalten Umschrift „der frid gottes seyg mit euch - 1405 - S. R.". Bei Andreas Ulmer««'' ist dies als ein „signum refugii", als ein Wahrzeichen für gesicherte Zu flucht (Asyl) gedeutet. Aber selbst wenn es auszudenken wäre, daß inmitten eines Burgfriedes ein bürgerliches Einzelhaus noch als Zufluchtsort besonders bevorrechtet hätte sein können, schiene uns doch gerade die Darstellung eines einzelnen Fingers und solcher Wort laut samt den Anfangsbuchstaben des Eignernamens dafür zuwenig mahnend, warnend, drohend, ein Bedenken, das wir vollends gegenüber der Erwägung hegen, es könnte damit in Rücksicht der Marktnähe vielleicht gar ein Zeichen der Markt-Freiheit gemeint gewesen sein. Dagegen spräche ja auch sein dauernder Bestand. Selbst für irgendeinen anderen Sonder-Frieden, also als eine Art „munta"-Zeichen, erscheint es uns zu milde gehalten. Wir möchten da eher an einen frommen Hausspruch und den „Finger Gottes" denken. nieder tut"; Gresten (16. Jh.): Zucken in der Freyung - 5 Pfd. oder die Hand (sonst nur 72 Pf.; St. Michael (1785); während des „freien markts" ist die „fann" auszustecken. > Steiermark; Weiz (17. Jh.): Zucken während ausgesteckter Freyimg - 32 Pfd. dem Markte „oder die rechte hant", muß sich überdies mit dem Angegriffenen vergleichen; Ratten (16. Jh.): Bruch der „gefürsteten frey ung" (von einem Zeichen ist nicht die Rede) bei Kirchtagen - 32 Pfd.; Hartberg (1618): zum Jahr- oder Wochenmarkt ist ein „faindl oder zaichen" auf dem Platz auszustecken, sommers vom Morgen bis 13 Uhr, winters (Micheli bis Georgi) bis 10 Uhr; während dieser Zeit dürfen nur Einheimische kaufen; Kindherg (1665): „wer die freyheit zerbricht / der ist hend und fueß verfallen oder eine große straff."; St. Ruprecht a.R. (16./17. Jh.): wörtliche oder tätliche Beleidigung in der Freyung - 4 Seh. 24 Pf.; Neuberg (16. Jh.): Rauf handel während der Kirchtags-Freyung - 32 Pfd. und 1 Pfd. dem Richter; Schlag mit Wehre (Schwert) oder (Stich) mit Dolch oder Büchsenschuß - 50 Pfd. und 5 Pfd. dem Richter, dazu Schadenersatz; in beiden Fällen soll der Täter „gefänklich eingezogen werden"; Wenigzell (16. Jh.): Bruch der Freyung beim Kirch tage - 33 (so!) Pf. (so!), also wohl 32 Pfd. Pf., und wer dem Richter gegen solche Störer der Ordnung den Beistand verweigerte - 60 Pf. «« H. Baltl, a. a. O., 75/77. «« Mitteilung des Hrn. Dr. E. Egg, Direktors des Tiroler Landes-Museums, vom 9. 6. 1959, für die der Verfasser hiermit dankt. «' In Kropfsberg (16. Jh.) heißt es z. B., daß auch jeder „kirchtag oder dult Sicherheit und freyung" habe. «« Über die „Rolande" mit Kolben oder Keule vgl. K. Hoede, Roland ist wirkl. Roland, Lößnitz, 1933, 14. ««a Auskünfte des Vorarlberger Landes-Museums vom 6. und des Vorarlberger Landes-Archivs vom 12. 5. 1965, für die der Verfasser hiermit dankt. ««b Andreas Ulmer, Alte Baudenkmäler u. geschichtlich bemerkenswerte Häuser in Feldkirch, 25.
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