besprochene Stroh-Schaub abgesunken zu sein, lediglich noch dazu bestimmt, auf die Dauer der Aussteckung entweder dem heimischen Geschäftsmanne den Verkauf vor dem auswärtigen oder dem heimischen Käufer den Einkauf vor Auswärtigen zu sichern. So sagt z. B. auch die Welser Wochenmarkts-Ordnung (1583, Art. III): „. . . vnd weil von alter her vnd billich die burgerschaft vnd gemain alhie vor fremden in getraidt vnd andern proviantsachen den vorkauf hat / derohalben auch die marktfennl zu ainem waarzeichen auf gesteckt vnd bis neune schlecht nit abgezogen werden / demnach . . . usw." Auch in Millstatt (1599) durften Auswärtige erst „nach abnemung der aussgesteckhten wochenmarcktsbefreyung" verkaufen. Es hat sich in Oberösterreich ein einziges solches selbständig ausgestecktes „fahndl", und zwar von Kremsmünster, erhalten. Ob es für sich allein zur Kennzeichnung des „frieds" auf dem Wochenmarkte oder bei Jahrmärkten nebst der (gleichfalls erhaltenen, wohl gleich alten) „freyung" in einem bestimmten Ortsteile gebraucht ward, ist leider nimmer zu er mitteln. Der Vorgang des „erhebens", „aufrichtens", „auf-" oder „aussteckens" der FreyungsZeichen war im großen, ganzen zumindest in Oberösterreich und Niederösterreich allent halben derselbe: meist schon vierzehn, seltener acht, in den letzten Jahrhunderten mitunter noch weniger Tage vor Beginn des betreffenden Jahrmarktes wurde von einem Gerichts-, Stadt- oder Marktdiener, Torwächter o. dgl. die „freyung" in der örtlich herkömmlichen Weise ausgesteckt, was durch das Läuten der (meist kleinen) „freyungs-glocke" einen feier licheren Ausdruck bekam. Dieses Läuten hatte bis weit ins vorige Jahrhundert herauf vieler orts der Schulmeister zu besorgen, ein Zeichen seiner Zeit und - so wie seine häufige Bei ziehung zum Mesnerdienste - ein Zeichen seiner einst vielseitigen Abhängigkeit". In der selben Weise vollzog sich dann vierzehn oder acht Tage nach dem Markte wieder das Ein holen, „abnehmen", „niederthun" der „freyung"". Zu Aflenz (Steiermark, Fssg. 16./17. Jh.) erhalten die Männer, die anläßlich der beiden Jahrmärkte „die freyung helfen aufstecken und abnemben und in daß gerichtshauß tragen", einen Trunk um 2 Sch. Zu Räst (Steier mark, 16./18. Jh.) wurde jährlich „die freyung und das zaichen" 14 Tage vor Marktbeginn „öffentlich . . . solemniter mit drummel / pfeifen und schießen«" aufgesözt" und blieb „4 Wo chen aufgestöckht". Bei den ja meist nur eintägigen Wochenmärkten und Kirchtagen scheint das Ausstecken wohl nur knapp bevor und ohne Geläute geschehen und das „fahnl" meist nur bis Mittag gestanden zu sein. So lange durften, wie schon bemerkt, in der Regel „gäste", also auswärtige Händler und Gäu-Handwerker, damit den einheimischen nicht zuviel Abbruch geschehe, nichts verkaufen und mußten, ob sie ihre Ware angebracht hatten oder nicht, den Ort „bei sinkender sonn" wiederum verlassen, durften aber auch nicht etwa, was sie nicht losgebracht hatten, irgendwo im Orte einlagern. «« In Grieskirchen hingegen ereignete sich folgendes: Dort verbot i. J. 1628 der Pfarrer dem Mesner das Freyungs-Läuten auf so lange, bis die Stadt dem Schulmeister den vollen Gehalt ausbezahlt hätte (Michael Pühringer, Geschichte von Grieskirchen und Umgebung, o. O., 1882, 116). " Der von A. Mailly (a. a. O., 125) für einige Orte der Steiermark bekimdete Brauch, das Freyungs-Zeichen beim Ausstecken und Einholen von einigen Bewaffneten begleiten zu lassen, wird von ihm im Sirme einer doch offenbar erst dem 19. Jahrhundert angehörigen volksmäßigen Ansicht ausgedeutet: um zu verhüten, daß es „gestohlen" werde, weil mit seinem Verluste auch das Marktrecht verloren ginge. Sicher aber hatte solche Begleitung, wie ja auch Läuten, Trommeln und Pfeifen, nur die Feierlichkeit der Handlung erhöhen sollen. Über Bräuche beim Ausstecken der Freyung in Kämten siehe Franz Franziszi, Leben, Sitten und Bräuche in Kärnten, Graz/Wien 1908, 84. •» Übrigens auch in Aflenz (Steiermark, H. Baltl, a. a. O., 75, Nr. 91).
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