OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

Vorgang beim Ausstecken und Einholen der Freyungs-Zeichen In Österreich pflegte man die Freyungs-Zeichen, nachweislich den Schwertarm oder die Fahne, höchstwahrscheinlich auch ehedem in gleicher Weise das „hütl", auf zweierlei Weise „aufzurichten", „auf-" oder „auszustecken", zu „erheben": entweder auf einer 2 bis 4 m hohen, ungefähr kinderarmdicken, im Wendel in den Landesfarben bemalten Stange", die man unten mit dem Schuh in einer kleinen Vertiefung des Bodens oder der PrangerStaffel aufsetzte, oben aber wohl meist in dem an dem Pranger-Schafte hängenden HalsEisen einklemmte; oder der Schwertarm wurde in halber Höhe eines maibaumartigen Mastes, des „frey-baumbs", befestigt und dieser dann auf dem Markt- oder Stadtplatze in Nähe des Prangers aufgerichtet. Dieses Aufrichten geschah in der heute noch bei Mai bäumen oder Leitungsmasten herkömmlichen Art, indem etwa ein Halbdutzend kräftiger Männer mit langen, oben eine Eisengabel tragenden Stangen den Baum, der zugleich unten Fuß faßt, höher und höher bis ins Lot aufspreizen, „erheben" (in Mauthausen - siehe Seite 48 - ist der Gebrauch von 7 solchen Gabeln archival bekundet). Das erwähnte Fußfassen eines solchen Frey-Baumes konnte wieder in zweierlei Art geschehen: entweder in einer zuvor (aber begreiflicherweise immer erst fallweise) ausgehobenen Grube, worin man ihn dann mit Erde und Steinen verstieß oder — was freilich mehr Geschicklichkeit erforderte — indem man ihn an einem dauernd stehenbleibenden steinernen Pfahle oder Stander, dem „freyungs-stein" (wohl mit Umkettelung), anschloß. Den Gebrauch einer Grube bezeugt z. B. die Freistädter Schützenscheibe und die archivale Bekundung für Zell b. Z., Mauthausen, Gmunden, Weitersfelden, Waizenkirchen, St. Georgen a. d. G., den der Stander das Bild von Aschach, archivale Bekundung für Lasberg und je ein er haltener Steinstander in St. Leonhard und Kefermarkt. Höchstwahrscheinlich gab es auch noch andernorts solche Stander, doch sind sie nicht erhalten geblieben. Auch in T.inz steckte man bis 1779 den Schwertarm an einem Baume aus, und selbst aus Wien ist das bezeugt: auf einem Kupferstiche Job. Andr. Pfeffels, die Hauptmaut vor dem Roten Turme darstellend, ist der Schwertarm in halber Höhe eines solchen Baumes, gegen das Marktgetriebe weisend, zu sehen. Da hier der Baum an der Spitze bloß einen Wimpel trägt, ließe sich annehmen, daß man ihn wiederholtemale gebrauchte und in der Zwischenzeit irgendwo einlagerte. Ansonsten aber waren es wohl allemale frisch gefällte, entästete und geschälte Fichten oder Tannen, an denen man aber den grünen Wipfel beließ. Wir glauben mit Fug annehmen Wallseerschen Landgerichte Riedmark verlaufen sein könnte. Geschichtliche Anhalte über jene Grenze fehlen uns ja durchaus, und der berechtigten Frage, warum man nicht dem Laufe der Aist gefolgt wäre, könnte man höchstens mit dem Hinweise begegnen, daß man um den Raum Schwertberg einen Bogen nach Osten zu schlagen übereingekommen wäre. Im 14. Jahrhundert bestanden diese beiden größten Landgerichte ja noch, allein diesen Bildstock als schon so alt anzusprechen, können wir uns doch schwer entschließen, wenngleich — zumal bei solch ländlicher Steinmetzarbeit — Stilbedenken nicht durchaus entgegenstünden. Daß der Bildstock gar an die Abgrenzung zwischen den seit 1240 geschiedenen Landgerichten Machland und Freistadt bei solch südlicher Lage erinnern könnte, wiU erst recht nicht einleuchten. Sollte der Zweck dieses Bildstockes als ehemaliges Marchzeichen aber nicht gelten können, dann bliebe wohl nur noch die einzige Deutung auf ein ungewöhnlich gestaltetes Sühne-Kreuz für einen Totschlag, die Darstellung der Hand als Hinweis auf das beim Gerichtsverfahren vorzuweisende „handmal" offen. " Er bildet sie ab a. a. O., 147, T. VHI, 1. " A. a. O., 169. " Auch bei dem Pranger in Marbach a. d. D. soll ein - vermutlich noch aus dem 18. Jahrhundert stammender, in den niederösterreichischen Landesfarben Blau/Gelb gewendelter Holzpfahl, obenauf eine Fahne mit dem Landeswappen, bis in den Beginn unseres Jahrhunderts aufgerichtet worden sein (F. Kiessling, Kreuz- u. Querzüge, 534).

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