OÖ. Heimatblätter 1966, 20. Jahrgang, Heft 1/2

herzogtum der erste Anstoß gewesen sein? Wie aber schon erwähnt, wurde dann auch mit dem Schwert-Arme - er dürfte im 16. Jahrhundert aufgetaucht sein — sehr häufig das „fahndl" (mit Wappen, manchmal auch einer Jahreszahl) aus Holz oder Eisenblech mehr oder minder geschickt irgendwo verbunden: bald hängt es vom Unterarm herunter, bald steht es auf diesem auf^^. Manche dieser Schwert-Arme, die sich erhielten, sind recht gute Holzschnitzerei, manche arg ungefüge Arbeit. In Oberösterreich haben sich an eisernen nur vier (Steyr, Hellmonsödt, Weitersfelden, Münzbach) erhalten, ebenso in der Steiermarkund in Niederösterreich'^®. Am Pranger zu Groß-Höflein (Burgenland) steckt seitlich dauernd an einem kurzen Eisenstück ein ziemlich später eiserner Säbel. Es scheint sich bei diesem DauerAusstecken um denselben unangebrachten, weil den Sinn der alten Freyung schon ganz mißverstehenden Brauch (18./19. Jh.?) gehandelt zu haben, den R. Horna auch dort und da für die Slowakei bekundet^' und der leider auch in einigen Gemeinden Oberösterreichs geschichtsunkundig geübt wird. In manchen, besonders etwas weitläufiger gebauten Orten herrschte der Brauch, außer der sozusagen Haupt-„freyung" auch noch an den Zufahrtsstraßen innerhalb des Burgfrieds weitere „fahndln" auszustecken. Mit viel mehr Bedenken, als es bisher geschehen, muß man wohl die an einigen Orten erweisliche Sitte betrachten, daß man mit dem Zeichen der Freyung auch noch irgendwelches Pflanzliches, einen Gröstling (jungen Nadelbaum), einen grünen Kranz, ja gar Obst, ganz unmittelbar verband. Und mit diesen Bedenken beginnt sich auch der bisher angenommene Sinnbildsgehalt dieses Brauches^® nicht unwesentlich zu trüben. Die schöne, schon dem 18. Jahrhundert angehörige Freyung von Steyr trägt eine aufrechte Hülse, die von Freistadt ein Loch, die kaum über das 18. Jh. zurückgehende von Wels einen aufrechten Dorn, all das zum Ein- bzw. Aufstecken eines derartigen Bäumchens. Der Braueh, bei dem - dort zumindest in späterer Zeit fallweise am Pranger ausgesteckten - Sehwertarme ebenfalls einen Gröstling zu zeigen, ist in Hellmonsödt erwiesen, wogegen in Weitersfelden bis um die Jahrhundertwende noch die Sitte bestand, den „frey-baum", an den man - vielleicht nur in halber Höhe - auch den Schwertarm steckte, am Wipfel noch mit einem bebänderten Kranz zu zieren^®®, und endlich herrschte zumindest im späten " Daß der Hut im Grunde einen Schild (?!) bedeutet habe, weil er „in seiner primitivsten Form ein am Kopfe befestigter Schild gegen die Sonnenstrahlen (!)" gewesen sei, wie Hans Lampl (JB. d. Ver. f. Land. v. NÖ., 1908/IV, V, 267) meint und das Fahnl die Versinnbilderung des dem Könige „durch ein Fähnlein Schar wache gesicherten Schutzes" darstelle, das zeigt wieder einmal, wozu sich Deutungssucht versteigen kann. " H. Baltl, Rechtsarchäologie d. Steiermark, Graz/Köln 1957, 75/77. " Döllersheim, Primersdorf, Aspang a. W., Ulrichskirchen; der von Weidersfeld ist späte Ergänzung statt des verschwundenen Rolands (F. Kiessling, Kreuz- und Querzüge, Bl. d. Vereins f. nö. Altertmsfrnd., Wien 1914, 315). " R. Homa, Pranyr (Die Pranger in der Slovakei, Prag 1937). '® Irgend etwas mag ja auch für den nicht eben wütigen Sinnbildjäger dahinterstecken; K. Hoede (Roland rosen, Ztsch. f. Niedersachsen, Hannover 1943, IV/V, 27 ff.) spricht - u. v. a., unseres Erachtens allzuweit Hergeholtem — auch vom „Blumenschapel" des Rolands zu Halle, weiters von dem Pfingstbrauche zu Buch, den dortigen Roland jährlich zu bekränzen, nicht zuletzt von dem alten Herkommen, daß der Roland zu Brandenburg - man könnte nüchtern annehmen: weil keine andere heimische Pflanze bei voller Winter härte so wenig Erde, Staub darf man sagen, nötig hat und doch immer grün bleibt - mit Donnerbart (Haus wurz, Hauslauch, sempervivum tectorum) bekrönt ist. t®a Landschaftliche Untersuchungen wären wohl zu empfehlen, ob, wie schon gesagt, jene sogenannten „Frei heitsbäume" mit Kranz und Band, zur Zeit der Französischen Revolution in angrenzenden deutschen Land strichen so vieler Orts als Zeichen einer Um- und Aufbruchsstimmung gesetzt, nicht doch auf eine Miß deutung des Wortes „Freyheit", somit auf schlichte Freibäume zurückgingen. Soviel ist gewiß: daß man ihnen alsbald politische Aussage andichtete. Wurde doch i. J. 1832 über Metternichs Antrag von dem seiner Politik hörigen Deutschen Bundestage ausdrücklich verboten: das Tragen von Farben oder Abzeichen irgendwelchen politischen Sinnes, öffentliche Versammlungen, selbst Volksfeste und das Setzen von Freyheitsbäumen.

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