halten zu dürfen, also nach der „fürstlichen freyung". Es war daher zu verstehen, daß derlei „gefreite" oder „gebannte" Märkte — Städte besaßen ja das Markt-Recht ipso iure - auf dem herrn agenten in Wien für drey reisen nach Neustadt zu hof 30 fl. dem hm. Zach. Hansemann / geheim. Canzley adjunkt / welcher zu Wien xmd Regensburg dieses werk solicitirt / bar 6 duk 18 fl. nach seinem absterben für ausfolgung der briefe u. acten / seiner frau verehrt 6 Thaler .. 9 fl. auf briefe u. postgelder nach Wien u. Regensburg 8 fl. dem geheim, secretär Koch für seine mühe verehrt 18 fl. hm. Hans Christoph Burkhardt röm. kays. rath u. oberaufseher bei der kays. aufschlag in Vöcklabruck u. Engelhartszell / welcher mir zu gefallen die ganze mühewaltung über nommen / dessen briefe alles beweisen / verehret 45 fl. 28. may 1668 ss fl. 275 30 kr." Wer die qualvolle Ohnmacht eines immerhin schon ansehnlichen Gemeinwesens gegenüber solchen Er scheinungen ermessen will — der Schluß, wie es dann um den einzelnen rechtsuchenden Staatsbürger bestellt war, liegt auf der Hand —, der verfolge z. B. die Bemühung des Magistrates Freistadt, seine „Privilegien" nach dem Tode Josefs I. erneuert zu bekommen. Durch Jahre zieht sich das ohne irgendwelchen sachlichen Grund hin, immer neuer Nachschub von Schmieren an kleine und große Staatsdiener, nicht zu gedenken der Kosten der eingespannten Sachwalter, sind nötig zur Loseisung eines doch nur rein „deklarativen Ver waltungsaktes", der in längstens einer Woche hätte bewerkstelligt werden können. Es ist bei aller traurigen Erbärmlichkeit erheiternd, wie sich geradezu eine Art Staffelung der „Schmiere" nach dem Range und Einflüsse des damit Bedachten wie ein Gewohnheitsrecht, und zwar auch für die Zwischenzeit eingelebt hatte, wo man die „Gunst" eines Beamten nicht gerade brauchte, aber gleichwohl Grund hatte, sie sich für den Bedarfsfall warmzuhalten. Da war z. B. für mittlere Beamte das in Rechnungen immer wieder auftau chende „fäßl schmalz", das seinem Haushalte ebenso willkommen war, wie etwa dem Landeshauptmanne und seinem Vertreter, dem Landesanwalt, die berüchtigte „fastenspeiß". Als 1704 (in schwerer Kriegszeit) die geldklamme Stadtvertretung versuchte, diesen Brauch einschlafen zu lassen und auch in der nächsten Fasten noch keine Miene zur Erstattung machte, da erhält die Stadt durch einen ihrer Linzer Rechtsfreunde aus dem Munde des (ja auch verärgerten) Landschreibers - eines rechtskundigen hohen Beamten - die Mit teilung, „wie das seine hochgräfl. Excellenz / her / herr landeshauptmann" (Fr. Jos. Graf Lamberg) „von gewöhnlicher fastenspeiß-verehrung auf khein weii3 weichen" werde, sondern auf Nachholung der beiden Rückstände um so gewisser zähle, „als widrigenfahles selber auff die Stadt eine vnfelbare vngnadt werffen" und überdies diese Leistung erzwingen würde. Und das ungeachtet der „Instruction für den lands-haubtmann in Österreich ob der Enns" von 1628, wo es ausdrücklich heißt: „so wollen wir ferner / daß weder er / Unser lands-haubtmann / der anwald / noch Unser lands-räthe und beysitzer / deßgleichen der landschreiber / einigerley schänkung oder anders von den partheyen annehmen solle / das gunst und guten willen machen könte" und bei Darwiderhandeln „solle gegen demselben / als . . . seines eyds und pflicht vergessnen / mit straff vorgangen werden." Er wünscht die fällig gewesene „fastenspeiß" in einem Linzer Lebensmittel betrieb auf Stadtkosten abholbereit gestellt zu wissen. Am 27. 2. 1705 klappt der Stadtrat angesichts dieser Drohung zusammen mit der Entschuldigung, daß er „die auffgegebene fastenspeiß-verehrung allain dem armen communen wesen zum besten gemaint / wnd dabey niemallens erhofft / das mallen diese hohen ohrten so sehr darauff tringen" (lies: bei ihrem hohen Gehalte samt Nebeneinkünften so schmutzig sein) würden. Obgleich da die ohnedies so belasteten Städte im Lande bald zugrundegehen müßten, möge der Bürger meister doch wenigstens Nachsicht von der Nachlieferung für 1704 zu erwirken suchen und trachten, daß man sich in Linz mit Geldablöse für heuer begnüge, nämlich mit 35 fl. dem Landeshauptmanne, 20 fl. dem Landesanwalt, 15 fl. jenem Landschaftssekretär. Nach einem persönlichen Bittgange gelingt das zum Teil mit Ach und Krach, nachdem „excell. frau/frau landeshauptin" erklärt hatte, daß sie die zweimal 35 fl. bar der Naturallieferung vorziehe. Die tüchtige Dame wußte offenbar für das Bargeld, zumal es dem landes hauptmannlichen Haushalte sicher auch von anderer Seite her nicht an Nahrungsmitteln gebrach, noch irgendeine andere genehme Verwendung. Was die „fastenspeise" betrifft, so bestand sie althergebrachter maßen aus für unsere heutigen Ernährungsbegriffe nach Art und Menge gleich erstaunlichen Dingen. Dem Landeshauptmanne pflegte man zu erstatten: 64 Pfund „lauteres schmalz", 2 Viertel (= Metzen) „große arbes" (Erbsen), 80 Pfund (getrockneten) Stockfisch, 3 Schock „platteis" (Plattfisch, Scholle), 1 Vierteltonne Hering, 1 Halbfassel Priggen; dem Landesanwalt: 69 Pf. Schmalz, 2 Viertel-M. große, 1 Viertel-M. kleine Arbes, 50 Pf. Stockfisch, 2 Schock Platteis, 1 Faßl Hering, 1 Faßl Priggen; dem Vizedom: 25 Pf. Stockfisch, 1 Schock Platteis, 1 Faßl Hering, 1 Faßl Priggen. Und so ging es, nach imten weiter verringert, zur „frauen landschreiber", zur „frauen sekretär" — warum gerade nur hier die Ehefrauen als tarnende Empfänger galten, bleibt dunkel — bis zum Landhaus-Torsteher hinunter. Dazu kamen für die Stadt die Nebenauslagen, der Binder mußte die Gebinde fertigen und insbesondere darein die Stockfische gesondert packen (3 fl. 30 kr), ein Fuhrmann das ganze Geschmiere dann nach Linz befördern (4fl. 30 kr), so daß die Stadt jährlich für solcherart „Verehrung" rund 200 fl. Auslage hatte, ungerechnet noch der saftigen „Verehrung" in Bargeld, die sie anläßlich der jährlichen Richterwahl an die genannten Würdenträger des Landes erstatten mußte. Man weiß nicht, ob man Verdauung und Kreislauf der Bezieher — man denke: es gab sieben landesfürstliche Städte, und Freistadt zählte nicht zu den höchstveranlagten — oder ihre dem hohen Stande offenbar nicht abträgliche Fähigkeit bewundern soll, all diese „freiwilligen" Gaben weiter zu vergreißln. [Bemerkt sei hier übrigens am Rande, daß die „platteis" in letzter Zeit eine belustigende Verkennung erleben mußten: Hans Heinr. Vangerow, Linz u. d. Donauhandel i. J. 1627 (Histor. Jahrb. d. St. Linz 1963), deutet
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