OÖ. Heimatblätter 1964, 18. Jahrgang, Heft 1/2

Haussammlungen und letztwillige Stiftungen. Nicht zuletzt erklärte man Schauspiele zum Besten der Armen als erlaubt, ja als erwünscht10 • Nun hub in der Tat auch in unserem Lande eine wahre Spielwut an. Die „Linzer Zeitung" sprach nicht nur von einer „neuentdeckten Haupthülfsquelle" für die Armen-Anstalt, sondern geradezu von einer „neuen Epoche in der Geschichte der Schaubühne". Das war viel, zuviel fast schon gesagt. Denn der nüchterne Ordnungsstaat fürchtete alsbald schon wieder, die gerufenen Geister nicht mehr loszuwerden. Und so kam auch schon die erste kühlende Abreibung von oben: eine Verordnung vom 24. 12. 1786 wünscht „der zu großen Verbreitung der Schauspielsucht" Schranken zu setzen. Possenspiele und Extemporalia sind abermals durchaus verboten, und wieder wird darauf verwiesen, daß auf dem Lande jede Aufführung der kreisamtlichen Bewilligung bedürfe. Im Gegensatze zu den von 1792 (Regierungsantritt Franz' II.) an erflossenen theaterpolizeilichen Bestimmungen, die lediglich mehr polizeistaatlichem Denken entsprangen, spiegelte sich in der eben erwähnten Verordnung weit mehr ein für die josefinische Zeit so kennzeichnender Gedanke: die breite Masse von jedem Tun fernezuhalten, das ihre Arbeitsamkeit - beinahe möchte man schon sagen: ihr Plansoll - und dadurch die wirtschaftliche Entwicklung des Staates hemmen könnte, oder mit anderen Worten, damit - wie es zum Beispiel bei dem Verbote der doch von alters üblichen Schnitterfeste und Kirchweihtänze so bezeichnend heißt - ,,die Zeit nicht versplittert" werde. In der Verordnung vom 13. 2. 1795 wird von den Obrigkeiten des nun um seine innere Ruhe besorgten Staates erwartet, daß „insonderheit bey den gegenwärtigen Zeiten" (Französische Revolution!) ,,alles sorgfältig vermieden werde, was die guten Sitten beleidigen oder gefährliche Grundsätze in Rücksicht auf die gute Ordnung und das Wohl des Staates verbreiten könnte"; ,,Extemporiren und zweydeutiges Gebärdenspiel" wird neuerlich verboten. Die nächsten Jahre brachten dem Staat denn wirklich - durch kriegerische Verwicklung - der Sorgen so viele, daß die Obrigkeit nur selten noch Zeit fand, sich um die Freunde Thaliens zu kümmern. Die Spielsucht, von einem Schuß österreichischer Leichtlebigkeit beflügelt, ging ungeachtet der ernsten Zeiten noch immer weiter. Not gab es ja mehr als genug, und um sie lindern zu helfen, durfte man sich eben auch mit den muntersten Stücken auf der Bühne zeigen. So meinte wenigstens der Hans und die Gret, Vater Staat aber runzelte darob ernsthaft die Brauen. Das Mühlviertler Kreisamt läßt sich am 5. 8. 1801 - kurz zuvor hatte man einen Krieg verspielt - denn auch ausdrücklich vernehmen: ,,dem itzt auf dem flachen Lande herrschenden Hang, Komödien zur frommen (wohltätigen, d. V.) Absicht aufzuführen" gedenke die Obrigkeit „keineswegs durch diesämtliche Aneiferungen Vorschub zu geben, weil dadurch der Dilettanten Eifer zur Arbeit erkaltet, und diese wohlthätige Unterhaltung, anstatt sie zur Erhollung von den Geschäften zu gebrauchen, zur Hauptbeschäftigung erwächst/ auch manche/: wie schon die Erfahrung lehret:/ den nützlichen Gewerben entzieht und zuletzt ihre Nahrung darinnen zu suchen, verleidet". Im gerade vorliegenden besonderen Falle allerdings - Rottenegg hatte schon vor zwei Jahren ähnlich gelitten und war nun, noch nicht einmal erholt, am 23. 7. 1801 neuerlich Opfer eines schweren Wolkenbruches geworden - wolle man ein Auge zudrücken und „erwähnte Dilletanten bereden, hierin etwas für die Verunglückten zu thun". Selbstverständlich seien aber die Stücke vorher zur Zensur einzureichen. Um die Theaterbesucher über die Verwendung des Geldes zu beruhigen, werde ein Kanzleiangestellter der Obrigkeit oder ein angesehener Bürger an der Kasse sitzen und bei der Endzählung und Abfuhr des Geldes an 7

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