OÖ. Heimatblätter 1964, 18. Jahrgang, Heft 1/2

Seil festgemacht wurde. Ein oder zwei Mann, je nach Größe des Fasses, rollte das Faß auf die Leiter und das Seil, der am Ende zog es auf das Schiff, daher der Name „Faßzieher". Der Wein wurde vom Klosterhof und den Löshäusern auf Fuhren zur Donau gebracht. Dafür verlangten die Kremser ein Pflastergeld, auch Bruckmaut oder Bodenmaut genannt, in Höhe von 60 -Si, nicht als Abgabe, sondern als Beihilfe zur Ausbesserung der Straße, die durch die Weinfuhren stark hergenommen wurde. Das Geld wurde bereits bei der Ladung gefordert, aber Garsten wehrte sich dagegen. Zu Stein und Ybbs waren die Gebühren gleich, bis auf eine geringe Erhöhung im Jahre 1631. Für das Jahr 1711 konnten 300 Emer vVein, die für die Stiftstafernen20 bestimmt waren, in Stein frei passieren. Zu Aggstein ,,(Achstein) gibt man vom Faß 2 -Si und der Schiffmann auch zween -Si". 1605 heißt es „von jedem Faß 4 -Si und von jedem Dreiling 4 -Si". 1624 ist es ·wie 1586, aber 1631 gibt man Dreiling- und Bodenmaut von jedem Emer 2 -Si und von jedem Faß 4 -Si. Zuvor hatte man noch in Rossatz, Weißenkirchen und Wesendorf zugeladen. Zu Aggstein hatte es allerhand Schwierigkeiten. Schon 1570 mußte in einem Bericht (Extract) auf die Mautabgabe für \,Vein und Getreide hingewiesen werden und wurde für l Mut Getreide 24 -Si, für eine Metzen oder Sack 2 -Si, verlangt. Es wurde demnach nicht nur der Inhalt, sondern auch das Gebinde vermautet. Die Aggsteiner verlangten Dukaten und Taler und wollten anderes Geld, wie Kronen, Philippstaler, Zöchner (Zehner) Groschen und halbe Batzen, nicht annehmen. 1627 beschwerte sich Garsten über den Mautner: ,,Die Steigerung der Bodenmaut ist unberechtigt. Obwohl weniger Faß Wein waren, hat man mehr Bodengeld verlangt." Der Mautner weist auf seinen Herrn, den Adam von Traun, hin, der wieder schützt seinen Mautner und gibt den Schiffleuten die Schuld; man solle sich in Linz einen Advokaten suchen! Die Schiffleute waren nicht ganz ehrlich. Zehn Jahre später war der Streit beigelegt. Die Maut zu Emersdorf erscheint nur zweimal und wurde bereits erwähnt. In Melk, wo schon auf der Nauwärtsfahrt 300 Emer Leergebinde und Eisenwaren abgeladen worden waren21 , wurden die vollen Fässer aufs Schiff gebracht. Mit Melk hatte man öfter Weingeschäfte gemacht. Nun hatte man die Wachau verlassen. Auf der lange dauernden Heimfahrt mochten Sagen und Lieder die Zeit verkürzt haben. In Ybbs, einer alten und bedeutenden Mautstelle, wurde Halt gemacht. Allerdings war 1722 zu Ybbs frei passiert worden, was auf eine zeitliche Befreiung schließen läßt. So war es auch früher gewesen. 1584 zum Beispiel war verboten2 \ Aufschlagsgefälle einzufordern. ,,Jeder Scheffmann soll auf das Ober- und Niedergewächs (Wein) sein besondere Emer Wein spezifizierte Zetl haben." Aber 1584 „ist dem Abt Johann (Spindler) 31 fl 5 s l O -Si angeschlagen worden, für 1585 21 fl 5 s 10 -Si". Es war wohl der Betrag für das Überkontingent, denn für gewöhnlich war der Aufschlag 3 s, so 1680; 1689 werden nur l s genannt. Was es mit dem 1600 auf der Naufahrt dargeliehenen Floßrecht23 zu 10 -Si für eine Bewandtnis hat, ist nicht recht klar. Einen Tag, bevor die Hohenau in Ybbs anlangte, also von Melk aus, wurde ein Bote nach Garsten zum Hofrichter geschickt, damit der Aufschlag (das Geld) hinabgebracht werden konnte. Wohl mit Rücksicht auf die Zeitläufte - der Türkenkrieg drohte - erließ Kaiser Leopold unterm 24. 10. 1680 zu Linz eine „Kaiserliche Resolution, die Heraufführung der Weine betreffend24 " . Die Klöster sind frei, weil sie für die Pfarren Wein brauchen. Fremde haben 72

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