der Wander-Gesellschaften in ihrem Hause geltend machen, doch möge man ihr wenigstens aus Gründen der Billigkeit und der langen „ungehinderten Posession" gerade für solche Fälle auch weiterhin eine gewisse Zinsung zukommen lassen. Dies ;,umso.mehr, als das Eingangs erwehnte Zimmer beym Hausse schon von jeher für abhaltende Schauspielle hergerichtet, selbes anderweitig zu einer Zinnswohnung nicht wohl anwendbar ist". Auf diese Eingabe erging schon zwei Tage darauf vom Magistrat eine abweisliche Erledigung. Die Gesuchstellerin habe „kein ausschlüssendes, und obrigkheitlich zuerkanntes Recht . . ., daß die Schauspielle in ihrem Hause aufgeführt werden müssen". Es sei ferner „notorisch, daß die Schauspieller, welche die Bewilligung, Schauspielle aufzuführen erhalten, von Zeit zu Zeit in anderen Schank- und Privathäusern ihr Theater aufgeschlagen haben", weiters, daß „das auf dem Rathhaus befindliche Theater nur für den Gebrauch der hürgerlichen Diletanten bestehet" und „der dermalige Director Vasbach nur aus besonderer Rücksicht seiner Geschicklichkeit und Angehörigen, da er kein Theater mit sich führt, und auch aus besonderer Gnade, seine Schau- und Lustspielle im Stadthaus Theater aufzuführen die Bewilligung erhalten habe". Übrigens habe die Gesuchstellerin den Raum garnicht als Theater eingerichtet, sodaß man dem Vasbach garnicht hätte zumuten können, dort zu spielen. Entkleidet man nun die beiden Schriftsätze ihrer Übertreibungen und gelinden Entstellungen, so dürfte immerhin feststehen, daß im besagten Schöttlschen Hause doch vielleicht schon an die zwanzig Jahre, wenn auch keineswegs von allen, so doch von sehr vielen wandernden Gesellschaften, Schauspiele gegen entgeltlichen Eintritt und für einen bestimmten Pachtzins - die 30 kr. sind glaubhaft - aufgeführt ¼urden. Im übrigen mögen solche Schauspiele, wie ja schon eingangs bemerkt und wie auch der Magistrat als „notorisch" bezeichnet, gelegentlich auch in Wirtshäusern, ja selbst in einem oder dem anderen Privathause aufgeführt worden sein. Wirkt das weitschweifige Herumreden des Magistrates ob der dem Vasbach angeblich ausnahmsweise und aus „besonderer Gnade" gewährten Benützung des städtischen Theaters auch keineswegs überzeugend, ja wurde in der Folge durch ungezählte dort von Wander-Truppen abgehaltene Aufführungen schlagend widerlegt, so darf man doch wohl für gewiß halten, daß es gerade die mehrfach erwähnte, seit den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts auflodernde Spielfreudigkeit der Bürgerschaft gewesen war, 1 die zur Schaffung einer sozusagen öffentlichen und jedenfalls auch ansehnlicheren Bühne gedrängt und sie zunächst stark beansprucht hatte. Die Feststellung, wo jene Helene Schöttl gewohnt haben und jener Theater-Raum bestanden haben mochte, bereitete zunächst Schwierigkeiten. Doch gelang es Herrn Franz Dicht!, den Schöttlschen Theater-Raum im Hause Nr. 135 (Abb. 1, 2) zu entdecken, wobei ihm - wie dies ja bei derlei Forschungen so oft sich schickt - glückliche Zufälle entgegenkamen. Im folgenden sei das Ergebnis seiner Ermittlung (7. Jänner 1961) wörtlich wiedergegeben: „Die beiden Häuser Nr. 134 und 135 in der unteren Waaggasse in Freistadt gehörten bis 1720 zusammen. Dies sieht man aufden ersten Blick, wenn man eines der beiden Häuser betritt. Sie sind derart miteinander verbunden und ineinander verzahnt, daß es unmöglich zu sagen ist, welche Mauer hinüber oder herüber gehört. Die Besitzer des Hauses Nr. 134 betrieben die Bierbrauerei, wobei der südliche Gebäudeteil, das heutige Haus Nr. 135, die Räumlichkeiten für die Brauerei enthielt. Man staunt heute noch über die mächtigen, pfeilergetragenen Gewölbe daselbst, welche man in dem verhältnismäßig schmalen Haus nicht suchen würde. Freilich greifen sie teilweise auch in das Haus Nr. 134 hinein. 29
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2