Leben. zu fristen, von Unterhaltungen usw. verschont zu bleiben, insbesondere aber von Theaterspielern, Seiltänzern usw., welche man bis zum Uiberdrusse satt hat, nicht belästigt zu werden." Der Gesuchsteller würde also nicht einmal eine Woche lang das geringste Fortkommen finden. Das müßte er übrigens selbst wissen, weil er doch unlängst erst in der Schauspieler-Gesellschaft Funke hier war, die sich aus Mangel an Verdienst wieder hatte fortmachen müssen. Übrigens könnte man ihm schon darum keine Aufenthaltsgenehmigung geben, ,,weil er mit einer ausweislosen Weibsperson, ohne mit derselben verheiratet zu seyn, wie in ehelichem Verhältnis zusammen lebt". 22. 11. 1848: Gemeinderats-Beschluß: das Theater samt Garderobe wird der Brau-Kommune zur Nutzung überlassen, vorbehaltlich außerordentlicher Fälle. 21. 12. 1848 überreicht Gerichtsdiener Peter Müllner dem Ma das Verzeichnis der TheaterGarderobe. 28. 12. 1848: Ma: der bürgl. Schlossermeister Jos. Schmidt möge bei der Übergabe des Theaters an die Brau-Kommune zugegen sein. 3. 1. 1849: Kuratpriester Ant. Niederhuber an Ma: da er sich, wie bekannt, die Errichtung einer dringend nötigen Kinder-Bewahranstalt zur Aufgabe gemacht hat, möchte er schon jetzt dafür einen kleinen geldlichen Grundstock durch gelegentliche TheaterAufführungen zusammenbringen. Da „die Theaternutzung aber gegenwärtig der hiesigen Bräukommune überlassen ist", bittet er hinsichtlich der Aufführungen für seinen Zweck doch nicht schlechter als Gesellschaften von Berufs-Schauspielern gestellt zu werden. Bittet also um Auskunft, wieviel er künftig je Vorstellung der Brau-Kommune abzuführen habe und ob er weiter auf Theater-Raum und Garderobe werde zählen dürfen. Dies beantwortet der Ma tags darauf an Niederhuber: die Aufführung vom 1. d. M. (siehe Abschnitt IV) sei ein außerordentlicher Fall und dafür an die BrauKommune nichts zu zahlen. Bezüglich der künftigen Regelung möge er sich mit ihrem Vorstand Jos. Eysen ins unmittelbare Einvernehmen setzen. 11. 2. 1849: Ma an Ka um Bewilligung einer Liebhaber-Aufführung für die Armen, die 12. 2. 1849 vom Ka erteilt wird (siehe Abschnitt IV). 31. 7. 1849 führt der Gerichtsdiener Peter Milleder dem Ma einen gestern abend Angekommenen, namens Anton Fischer vor. Er hat keinen ordentlichen Paß, sondern nur einen von der „k. k. Stadthauptmannschaft Wien" am 2. 6. ausgestellten Passierschein auf 3 Tage zur Reise nach Graz und zurück. Er sei 27 Jahre alt, in Wien als Sohn eines (schon verstorbenen) Privatlehrers und der noch in der Wiedener Hauptsr. 112 wohnhaften Mutter geboren, ein Bruder sei Beamter in der Steiermark, eine Schwester an einen Rentmeister in Drosdorf verheiratet. Er ist kinderloser "Witwer, reist seit 1844 in Deutschland, hatte laut Vertrag vom 20. 11. 1846 als Sänger Stellung am Nürnberger Stadt-Theater und ist seit Jahreswende wieder in Österreich. Er sei mit dem Schein nach Graz gereist, habe dort keine richtige Stellung gefunden, sei daher über LeobenIschl-Gmunden-Linz hierher gekommen, ,,denn ich muß versuchen, einen Verdienst zu bekommen, da ich keine Capitalien habe". War nie in gerichtlicher Untersuchung. Übrigens habe er sich gerade zuvor hier in der Kanzlei eingefunden gehabt mit dem Ersuchen, als Sänger auftreten zu dürfen. Die Polizei-Oberdirektion in Wien habe ihm ausdrücklich erklärt, daß er keinen Paß brauche, sondern daß der Passierschein auf einige Monate genüge. Wenn man ihn hätte zum Militär einziehen wollen, hätte man ihm sz. doch nicht die Heiratserlaubnis erteilt. Er habe heute im Hause 27
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