Nachdem sie dann mit ihm abgereist war, vorigen Monat aber kündigte, mache er ihr nun Schwierigkeiten mit dem Vorwand, sie habe die Kündigungsfrist nicht eingehalten. Es sei aber ausdrücklich nur auf 1 Monat bedungen gewesen. Ma Freistadt noch selben Tags an Ma Neuhaus i. B.: Haas sei zu veranlassen, seine Zusage einzuhalten. Eine am 10. 5. 1842 vom Ma erbetene Bewilligung zu einer Liebhaber-Aufführung „unter Leitung des gefertigten Bürgermeisters" wird vom Ka tags darauf gegeben (siehe Abschnitt IV). 19. 5. 1842: Ma Freistadt an „Herrn Al. Pemberger, Hauptmann des hiesigen Bürger-Corps. Sie erhalten hiermit die Weisung, künftigen Sonntag, als den 22. d. Mts. abends im hiesigen städt. Theater einen inspicirenden Unterjäger mit 6 Mann des Bürger-Corps zur Haltung der Theater-Wache zu commandieren". Gleichzeitig an „den Hrn. Wirtschaftsrath Friedr. Roitter mit dem Ersuchen, die Theater-Cassierstelle gefällig zu übernehmen". 23. 5. 1842: meldet der Ma an das Ka unter Beischluß des Betrages, daß gestern durch die Aufführung 98 fl. 40 kr. für die Steyrdorfer Abbrändler eingingen. 16. 6. 1843: Ka an Ma: das oö. Landes-Präsidium hat der K. Karsch(in) auf ihr - wohl aus Freistadt (über den Ma?) - eingereichtes Gesuch die Spielerlaubnis für den Mühlkreis - Stadt Linz ausgenommen - um 6 Wochen verlängert. 23. 6. teilt dies der Ma der Karsch(in) mit. 23. 10. 1843 erteilt das Ka eine tags zuvor vom Ma nachgesuchte Bewilligung zu einer Liebhaber-Aufführung (siehe Abschnitt IV) . 28. 10. 1843: Ka an Ma: sobald der sich in Freistadt aufhaltende Schauspieler Jos. Dumböck, der nur die Bewilligung für deklamatorische Vorträge hat, wieder abreist, ist über sein Reiseziel zu berichten. Ma selben Tages an Ka: der Mann hält sich hier nicht auf. Über Gesuch vom 23. 2. 1844 erhält der „magisch-physicalische Künstler" Ferdinand Becker aus Berlin, mit Familie im „blauen Ochsen", 12köpfigem Personal, 4 Pferden und 2 Wagen, auf der Durchreise von Budweis nach Linz, vom Landes-Präsidium am 25. 2. 1844 - angeblich des schlechten Wetters und der üblen Wege halber - die Bewilligung, die Reise in Freistadt unterbrechen und 3 Vorstellungen im „städt. Theater" geben zu dürfen. Nach seiner Angabe hätte sich ein Gasthaussaal dafür nicht oder nur mit großen Unkosten instand setzen lassen. 27. 2. verständigt das Ka den Ma von dieser Erledigung. Die Ansichten der Räte waren geteilt: während Bürgermeister Thury, Freudenthaler und Brandstätter für die Zulassung gegen eine einmalige Gebühr von 6 fl. CM. stimmen, äußert sich Syndicus Karmayr darum dagegen, ,,weil auf dem Rathaus alle Arreste mit Inquisiten besezt, und keine Störung bey den Verhören geduldet werden kann". Schließlich bewilligt man es unter der ausdrücklichen Bedingung, ,,daß jede Beunruhigung im Gebäude zu vermeiden sei". 15. 6. 1844: ,,k. k. Policei-Direction" Linz an Ma: erkundigt sich - anscheinend auf eine private Eingabe hin - nach einem Tanzmeister Breuer. 18. 6. Ma an k. k. Pol.-Dion: hier s~i wohl ein Tanzmeister Jos. A. Ferd. Mancha mit Frau und Kind, der aber einen ordentlichen Reisepaß seiner mährischen Heimatgemeinde und nie den Namen Breuer geführt hat. Doch ist in Freistadt bei der Schauspieler-Gesellschaft Wallers27 ein Al. Hemghem van Gemmel unter dem Theater-Namen Breuer mit einem auf 22
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