das Stadt-Theater hierzu zur Verfügung stellen. Sie würden kommenden Sonntag die erste Aufführung geben und jeden Schaden vergüten. Sie wird 28. 11. abgewiesen, „weil das Theater gegenwärtig von den nahebey vorgenommenen Arrestbau noch ganz destruirt ist und dann auch alle daran stoßenden Arreste mit Inquisiten besetzt sind, wodurch an und für sich schon jede nahekommende Ansammlung von Menschen gesetzlich vermieden werden muß". Auf die bzgl. Ansuchen des Ma vom 11. 1., 28. 1. und 11. 2. 1839 bewilligt das Ka Liebhaber-Aufführungen (siehe Abschnitt IV) am 12./13. und 28. 1./1. 2. bzw. 13. 2. ohne Bemerkungen, 22./23. 1. mit Weisung zur „Hinweglassung der vom k. k. Bücher-Revisionsamte gestrichenen zwey Stellen". Auf das Ansuchen des Ma um Bewilligung einer „Musik-Akademie" (Anfang März) erfließt diese vom Ka am 13./17. 3.: unter Hinweis auf „Beobachtung der nöthigen Vorsichten". Auf das Ansuchen des Ma um Bewilligung der Liebhaber-Aufführungen „Der Flügelmann" (siehe Abschnitt IV) erfließt diese vom Ka am 24. 3. 30. 10. 1839: Niederschrift beim Ma mit „Theater-Unternehmer" J. Brandenberg: er ist dermalen mit seiner Gesellschaft in Pregarten. Da er die Regierungsbewilligung hat, 3 Monate im Mühlkreise spielen zu dürfen, bittet er um Überlassung des „städtischen Theaters" zu seinen Vorstellungen in Freistadt. Er werde alle Vorschriften einhalten und den Raum in einwandfreiem Zustande wieder zurückstellen, wie man ja nach seiner früheren Tätigkeit hier überzeugt sein dürfte. Gleichwohl wird er am 7. 11. (mit dem offensichtlichen Vorwande) abgewiesen, daß „das hiesige Theater nur in der Absicht zum Gebrauche der hiesigen Dilettanten hergerichtet worden ist, und von diesen gewöhnlich die Wintermonate für ihre theatralischen Unterhaltungen verwendet wird". Über derartige Aufführungen ist aber weder im Winter 1839/40, noch das ganze Jahr 1840 etwas bekannt. In den 40er Jahren (15. 8.) wendet sich aus Genf eine Jos. Liwora, Sängerin, wohnhaft Strakowitz i. M., an den Ma Freistadt, man möge, falls dort ein Regierungspaß für sie einlange, ihn aufbehalten. Um den 20. 9. 1841 leitet der Ma ein Gesuch der Klara Karsch (in) 26 um Verlängerung ihrer Spielerlaubnis für den Mühlkreis auf weitere 2 Monate an das Ka weiter. 23./26. 9. bewilligt, mit Ausnahme des Stadtgebietes Linz. Gleichen Tages verständigt der Ma die Karsch(in). Auch für den Traunkreis hatte sie bereits eine solche Bewilligung in Händen, sucht aber gleichwohl um eine weitere für den Budweiser und Taborer Kreis beim böhmischen Landes-Präsidium nach. Sie erhält wirklich die Bewilligung für den Taborer Kreis, worauf ihr aber (29. 9./3. 10.) das Ka eine letzte Frist von 14 Tagen, Oberösterreich zu verlassen, stellt, da nun die ihr hier gewährten Bewilligungen hinfällig geworden seien. 4. 10. verständigt sie der Ma. 25. 2. 1842: Niederschrift beim Ma: Anna Schweighofer, lnwohnerswitwe, bittet, man möge veranlassen, daß der zur Gesellschaft K. Kars ch (in) gehörige Schauspieler Haa s ihrer Tochter den rückständigen Lohn ausfolge und sie auf seine Kosten nach Freistadt zurückreisen lasse. Ihre Tochter war bei ihm in Freistadt auf 1 Monat in Dienst getreten. 21
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