vorzulegen, bei der „Seeschlacht" sind die Ausbesserungen genau zu beachten (beide Stücke siehe Abschnitt IV) und künftig sollen Theater-Zettel immer erst auf Grund des bewilligten Textbuches bestellt werden. August 1832 erbittet der von Böhmen kommende „mechanisch-gymnastische Künstler" Ig. Umlauf aus Wien beim Ma schleunige Weiterleitung seiner Bitte um Bewilligung von 4 Aufführungen an das k. k. oö. Landes-Präsidium. Eine weitere möchte er für die Stadt-Armen geben. Er habe Regierungspaß fürs ganze In- und Ausland und fünf unversorgte Kinder. 21. 9. 1832: ,,k. k. Policey-Direction" Linz an Ma Freistadt: dem „gymnastischen Künstler" Wenzel Engel wurde die Spielbewilligung für Oberösterreich vom k. k. Landes-Präsidium versagt. Er hat sich in seine Heimat zu begeben. 24. 9. daraufhin der Ma an das Directorialamt Gratzen: Engel hat sich mit seiner Gesellschaft am 21. d. M. abends nach Buchers begeben; er möge von dieser Erledigung verständigt werden, wie auch, daß er sich in den Directorialamtsbereich Wartemberg zurück zu begeben habe. Gleichzeitige Verständigung an die k. k. Pol.-Dion Linz. 2.11.1832: Ka an Ma: dem z. Z. in Freistadt weilenden Ig. Umlauf ist mit Erlaß des Landes-Präsidiums vom 30. v. M. die Vorführungsbewilligung für Oberösterreich und Salzburg auf 6 Monate erteilt. Paß- und sonstige Polizei-Vorschriften sind einzuhalten, Genehmigung des Ka und der Ortsobrigkeit ist nötig, Erwerbsteuer für 1830/31 und 3 fl. 15 kr. laut „mitfolgender Taxnote" sind zu entrichten. Wielange er im Mühlkreis zu spielen gedenke? Darauf 16. 11. Ma an Ka: Umlauf hat Taxe (3 fl. 15 kr.) und Erwerbsteuer (5 fl. 3 kr.) bezahlt, bittet um Ausstellung des Erwerbsteuer-Scheines. Über seine vorjährige Steuerzahlung hat er Beleg. 19. 2. 1833: Ma Wels an Distr.-Koat Riedegg: ,,Joh. Brandenberg, Theater-Directeur zu Gallneukirchen", hat beim Welser Schauspieler Josef Melzer 35 fl. gut und hat dafür folgende Kleidung als Pfand in Verwahr: 3 weiße Schimplkrägen, 3 Paar Ärmel, 1 altes schwarzes Fürtuch, 1 schwarzen Kattunleib, 1 Hift, 1 weißen Rock, 1 blaue Cortur, 1 Tuchfleck, 2 Krawattl, l Gattie, 1 Paar Handschuhe, 1 blaue Haube, l Restl Percail, 1 Stück Stramin auf Tabaksbeutel, l Bügeleisen. Man möge die Kiste mit den Sachen nach Wels schicken, damit Melzer sie dort versteigern lassen und aus dem Erlös den Brandenberg befriedigen könne. Selbstverständlich würde man sie dem Melzer erst nach Erlag seiner Schuld ausfolgen. 25. 2.: Distr.-Koat Riedegg an Ma Freistadt: ob man den Aufenthalt des Brandenberg kenne? 27. 2.: Niederschrift mit Brandenberg beim Ma Freistadt: er hat nichts dagegen, daß die Kiste nach Wels geschickt wird, wenn er nur seine Ausstände bekomme. Das berichtet der Ma Freistadt am 7. 3. an Ma Wels. Tags darauf gibt der Ma Freistadt im Nachhange dorthin noch eine Äußerung des Brandenberg bekannt: das Verzeichnis stimme so nicht: einerseits habe er um einige Weißzeugstücke mehr in Händen als Melzer anführe, andererseits eine Reihe angeführter Kleidungsstücke und l Paar Sporen (Gesamtwert 4 fl. 31 kr.) nie in Verwahr gehabt. überdies hielte er es für beide Teile zweckmäßiger, die Sachen gleich hier zu versteigern, um die hohe Fracht zu ersparen. Dies könnte ja ungeachtet seiner geplanten Weiterreise nach Leonfelden-Gallneukirchen erfolgen. 3. 3. 1833: Distr.-Koat Haus an Ma Freistadt: man möge den Schauspieler Joh. Niederleithner von der Präsidial-Erledigung seines Gesuches um Aufführungs-Genehmigung verständigen. 7. 3. verständigt Ma den Niederleithner. 18
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