OÖ. Heimatblätter 1964, 18. Jahrgang, Heft 1/2

26. 3. 1828: Ma an Ka: anbei die 23 fl. Reinertrag des von der Schauspieler-Gesellschaft J. Brandenberg am 25. d. M. aufgeführten Schauspieles zugunsten der Abbrändler von Mariazell. Da sich Brandenberg samt seinen Leuten in Freistadt untadelhaft geführt und „die Achtung von Obrigkeit und Bewohnern erworben" habe, auch seine Familie erkrankt ist, somit nicht weit reisen könnte, befürwortet man sein Gesuch um anschließende Aufführungs-Bewilligung in Ottensheim. 2. 4. 1828: Ka an Ma: die 23 fl. E. Sch. werden unter einem der Landesregierung übersandt. Was die Aufführungen in Ottensheim belange, so sei Brandenberg schon am 24. v. M. mit solchem Gesuche abgewiesen worden. 17. 4. 1828: Therese Theuernkauf, Messerschmiedmeisters-Witwe in Nußdorf, an den Ma: Ihr Sohn Josef soll sich bei der Truppe J. Brandenberg aufhalten. Er möge zurückkommen, da sein Vater gestorben und sie sonst den Witwenbetrieb verkaufen müßte. 6. 5. antwortet der Ma, Josef Theuerkauf sei schon am 15. 4. mit der Gesellschaft über Linz nach Waizenkirchen abgegangen. 19.4.1828: ,,k. k. Policey-Direction" Linz an Ma: mit der Schauspieler-Gesellschaft]. Brandenberg, Hausbesitzer in Waizenkirchen, sei in Linz auch ein Fr. Wildenhein aus Breslau angekommen. Da er nur ein Zeugnis des Distriktskommissariates Weidenholz vom 6. 9. 1824 als Reiseurkunde habe, bekam er in Linz schon am 22. 11. 27 die Weisung, sich eine ordentliche Heimaturkunde zu beschaffen. Der Ma habe ihn aber angeblich mit dem Bemerken, daß er ohnehin schon 10 Jahre in Österreich sei, nach Waizenkirchen abgehen lassen. Da man annehme, daß solches nur auf Grund einer ordentlichen Urkunde geschehen sein könne, ersucht man, ihm einen ordentlichen Paß nun auszustellen oder die entgegenstehenden Hindernisse bekanntzugeben. 26. 6. 1828. Niederschrift beim Pfleggerichte Peuerbach mit dem Schauspieler Johann Niederleithner über Ersuchen des Ma Freistadt vom 13. d. M.: ja, er schulde dem Wirt Satzinger 9 fl. 20 kr. für Verpflegung, überdies noch weitere 5 fl., wofür er ihm aber eine „erlfladerne, silberbeschlagene Tobakspfeife" zum Pfande gegeben habe. Er habe dem Satzinger schon geschrieben, daß er erst seine Pfeife, die ja mehr als 14 fl. 20 kr. wert sei, zurück haben wolle. Dies möge der Ma nun erwirken, woraufhin er sogleich bezahlen werde. Rückgeschlossen der Schuldschein mit dem obrigkeitlichen Bemerken, daß Niederleithner (mit der Gesellschaft Brandenberg) nächster Tage nach Engelhartszell weiterreisen werde. Der Ma Freistadt verständigt am 10. 7. hievon den Wirt Satzinger und ersucht dann auf dessen Wunsch das Pfleggericht, diese Schuld bei Niederleithner einzutreiben. Man schickt daraufhin dieses Ersuchschreiben von Peuerbach an das Wrede'sche Herrschaftsgericht Engelszell nach, und da er mit der Gesellschaft auch vom dortigen Bereiche schon wieder weiter ist, nun unerledigt wieder an den Ma Freistadt zurück. Auf sein Gesuch vom 3. 1. 1829 erhält am 8. 1. 1829 der „gymnastische Künstler Johann de Alois" von der Landes-Stelle die Bewilligung zur Vorführung „gymnastischer und indianischer Künste24 " in den oberösterreichischen Städten durch 4 Monate, doch ist die Zustimmung des betreffenden Kreisamtes einzuholen, sind die Polizei-Vorschriften einzuhalten, die Armenanstalts-Gebühren zu erlegen. 15. 1. bekommt er die Zustimmung des Ka, durch 1 Woche in Freistadt zu spielen und der Ma wird angewiesen, ihm die ortspolizeiliche Zustimmung und den Erwerbsteuerschein erst nach Erlag dieser Steuer (3 fl. 3 kr.) zu geben; 19. 1. verständigt ihn der Ma, die Steuer wird erlegt. 15

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