und nur zensurierte Stücke aufgeführt werden, gelte die Bewilligung auf 4 Wochen, allerdings nur für Freistadt allein, als gegeben. 18./21. 2. 1827: ,,k. k. Policey-Direction" Linz an Ma Freistadt: Bei der jetzigen Dienstmagd einer Linzer Schauspielerin (Werndt) fand sich einer von zwei der Wirtin „Zum grünen Baum" gestohlenen Zinntellern. Die Magd rechtfertigte sich dahin, den Teller von der früheren Werndt'schen Magd Victoria Steyrer, jetzt selbst als Schauspielerin in Freistadt, um 50 kr. gekauft zu haben. Ersuchen um Einvernahme der Steyrer. Diese „Schauspielerin bey der hiesigen Schauspieler-Gesellschaft", am 23. 2. einvernommen, rechtfertigt sich dahin, sie habe jenen Teller von der Wirtstochter als Gegenwert für nicht mehr zurückbekommene, geliehene „Seidenbünde" erhalten und ihrer Tante in Verwahrung gegeben. Von einem zweiten Teller wisse sie nichts. Sie stellt Antrag auf Vernehmung dieser Zeugen. 21.2.1827: Ka an Ma: ein weiteres Gesuch W. Vothes, bis Ende April spielen zu dürfen, ist bewilligt. 8. 3. verständigt ihn der Ma unter Rückschluß der Beilagen. 5./12. 3. 1827: Ma Freistadt an Ma Bautzen: man ersucht, dem dort gebürtigen Schauspieler Aug. Lud. Stallmann einen neuen Paß auszustellen. 16./28. 3. 1827: Ma Bautzen an Ma Freistadt: das gehe nicht an, dazu wäre persönliches Erscheinen und genaue Angabe des Reisezweckes nötig. Da aber aufjeden abgelaufenen ein neuer ausgestellt werden könne ( !), stellt er anheim, ihm auf Grund des rückfolgenden alten Passes einen neuen Ausweis zu geben. 3 fl . 30 kr. Briefgebühr möge man bei Stallmann einfordern und gebührenfrei schicken. 29. 3. dem Stallmann zu Kenntnis und Erlag der Gebühr. 14. 4. 1827 Ka an Ma auf ein drittes Gesuch W. Vothes, auch „in allen übrigen größeren Ortschaften des Mühlkreises Vorstellungen geben zu dürfen", sei ihm zu eröffnen, daß „das Ka das Herumziehen einer Schauspieler-Gesellschaft im Kreise nicht gestatten könnte", zumal er ja schon einige Monate in Freistadt sei. 19. 4. verständigt ihn der Ma. 21. 10. 1827 ersucht von Kirchdorf aus Theater-,,Unternehmer Joh. Brandenberg"23 das Kaum Bewilligung von Aufführungen in Freistadt. Zur Stellungnahme aufgefordert, befürwortet 29. 10. der Ma ans Ka das Gesuch bis Ende April. Denn Brandenberg habe ja die Regierungsbewilligung, im ganzen Lande spielen zu dürfen, wozu ihn seine Zeugnisse auch „nicht unwürdig" erscheinen lassen; zudem „befinden sich diesen Winter zwey Quartal-lnspectorate hier, daher sich umsomehr eine Schauspieler-Gesellschaft erhalten kann, als im vorigen Jahre eine solche mehrere Monate ihren reichlichen Unterhalt fand, da nur ein lnspectorat hier befindlich". Man erwarte aber, daß er nach dem Beispiele anderer Gesellschaften ebenfalls den Reinertrag einiger Vorstellungen den Armen widme. 7./12. 11. Ka an Ma zur Kenntnis und Verständigung des Gesuchstellers: bis Ende April bewilligt. Brandenberg hat sich nach seiner Ankunft beim Ma zu melden und für jedes Mitglied den gültigen Paß vorzuweisen. Man erwarte von ihm (wie oben) und daß sich alle Mitglieder „sittlich betragen". Der Ma hat zu wachen, daß „nur censurierte Stücke gespielt werden". Damit kreuzt sich ein Schreiben des Brandenberg aus Aigen bei Wels um baldige günstige Erledigung, zumal er auch seine wichtigsten Papiere angeschlossen und sonst vielleicht Schwierigkeiten habe, wenn er sich noch rechtzeitig „um einen anderen Winterort bewerben" wollte. Gute künstlerische Leistung und einwandfreies Verhalten der Gesellschaft sichert er zu. 14
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