15.,20., 31.10./l. ll., 6./8. und 23./31. 12. erteilt dann das Ka Bewilligung für weitere vom Ma nachgesuchte Liebhaber-Aufführungen (siehe Abschnitt IV). l. 10. 1823: Ma an Ka um Bewilligung der Liebhaber-Aufführung „Das Findelkind". 17./22. 9. 1823 Ka an Ma Freistadt: Kaffeesieder Joh. Rückart ist einzuvernehr_nen, was mit einer ihm vom Znaimer Theater-Pächter Jos. Siege22 als Sicherstellung einer Schuld von 27 fl. 45 kr. übergebenen Kiste voll Büchern geschehen sei. 6. l 0. I 823 Einvernahme Rückarts beim Ma: ja, i. J. 1814 habe er sie von Siege übernommen; i. J. 18l8 habe sich der Ma ja schon einmal danach erkundigt, worauf er erklärt hatte, er gebe sie jederzeit gegen Bezahlung seiner Forderung heraus. Daraufseien 30 fl. eingelangt, die die Schuld deckten, den Rest verrechnete er auf Postgebühr und Taxe; denn unverzüglich habe er die Kiste mit dreifacher Anschrift dem hiesigen Postmeister zur Weiterbeförderung an Siege nach Witschau übergeben. Zu seiner Überraschung hörte er nach einiger Zeit von einem Schauspieler, daß Siege die Kiste noch immer nicht habe, worauf er mit jenem zum Postmeister ging, der ihnen die Weiterbeförderung bestätigte. Man möge also den Postmeister darüber hören. Er selbst sei außer jeder Schuld. Am selben Tag wird Postmeister Andr. Rath darüber gehört. Er bestätigt die Angabe des Rückart. Er selbst habe damals noch den Freistädter Botenwagen gefahren, weshalb er die Kiste seinem Postknecht mit nach Linz gab, daß er sie dort dem k. k. Postwagen zur Weiterbeförderung übergebe. Weil sie aber zu groß war, wurde sie nicht angenommen, worauf der Knecht sie beim „Goldenen Lamm" (Mayreder) abstellte. Aus einem ihm nicht bekannten Grunde wurde sie dann dem Pfleger von Enns übergeben. Gleichen Tages legt der Ma diese Niederschriften dem Ka vor, das sie 5./10. 12. dem Ma nach Kenntnis zurückstellt. 21./27. 12. 1825: Ka an Ma Freistadt: mit der Bewilligung einer Liebhaber-Aufführung (siehe Abschnitt IV) verbindet sich die Weisung, dabei auf „gute Ordnung", insbesondere „auf Abwendung aller Feuersgefahr", zu sehen. Die Einnahme ist zu buchen und dem Ka zu melden. 4./8. l. 1826 bewilligt über Gesuch des Ma das Ka eine andere solche Aufführung unter gleichen Vorschreibungen, bei einer weiteren solchen Bewilligung am 25./26. 3. 1826 gilt sie nur für ein im Inlande gedrucktes Textbuch; bei künftigen Ansuchen sei immer gleich zu vermerken, auf Grund welchen Druckes die Bewilligung erbeten werde. Bei weiteren solchen Bewilligungen, u. zw. am 12./13. 5. und 13./14. 6. 1826 bemängelt das Kreisamt, daß erst zwei Tage vor geplanter Aufführung angesucht werde; der Reinertrag ist in der Rechnung der Armen-Anstalt zu verbuchen. Man hat sich an ein schon zensuriertes Gleichstück zu halten. Der Ma verständigt jeweils di~ ,,Dilettanten-Gesellschaft" vom Einlangen der Bewilligung; Namen sind aber dabei fast nie genannt. Jänner 1827 ersucht Schauspiel-Unternehmer Wilh. Vothe im Wege des Ma Freistadt beim Ka um Bewilligung, im Mühlkreise, zunächst in Freistadt, Vorstellungen geben zu dürfen. Das Ka (24. 1.) an Ma: Vothe und seine Leute haben ihre Pässe in Ordnung. Es bestehe somit kein Bedenken, ,,den Bewohnern eine erlaubte Ergetzlichkeit, wenn sie sich mit den Vorschriften in polizeilicher Hinsicht und den Localverhältnissen verträgt", zu versagen, zumal „dermalen in Freistadt ein Vermessungs-Inspectorat" besteht. Falls also der Ma keine Bedenken habe, die Polizeivorschriften eingehalten 13
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