im Wege stehen, und unterstützt daher auch die Bitte, es wolle derselben die Bewilligung ... ertheilt werden." 22. 6. Ka anJ. M., Theater-Unternehmer in Wels: mit Bedacht auf das ihm vom Ka Wels ausgestellte Zeugnis über Betragen und Kunstfertigkeit erhält er die Bewilligung in Freistadt, jedoch keiner anderen Stadt des Mühlkreises, im Sinne der Vorschriften (7. 10. 1807, 3. 12. 1812 Zl 8768) durch zwei Monate Vorstellungen zu geben. Auf Grund der Äußerung des Ma möge er aber bedenken, daß er „wenig Aussichten auf gute Einnahme sich zu versprechen habe". Wollte er gleichwohl hingehen, dürfe es doch zu keinem „Anstand und Schuldenmachen des Personals" kommen. Dessen genaues Verzeichnis samt „Nationale" wäre vorzulegen. Gleichlautend (22./25. 6.) an Ma z. Kenntnis. 7. 10. 1820: Jak. Marat an Ma Freistadt aus Ischl. Da er privat benachrichtigt worden sei, er möge nicht vor Mitte November nach Freistadt kommen, wenn er „dort seine Rechnung finden wollte", so teile er nun mit, daß er mit seiner „aus 12 lntivituen (sehr gut gewählten Mitgliedern) bestehenden Gesellschaft, mit einer trefflichen Sammlung der neueren Werke von Trau-Schau-Lustspielen und Opern, mit hierzu erforderlicher Garderobe ... binnen längstens 6 Wochen in Freistadt einzutreffen, die Ehre habe". Er versichert den Ma seiner größten Beflissenheit und bester Aufführung und legt die letzten Zeugnisse bei (vom Ma Gmunden über die Zeit vom 26. 7. bis 29. 9. 1820). 4. 7. 1822. Einvernahme des „Schauspieldirektors" Wilh. Blumenthal20 beim Ma Freistadt über Auftrag des Ka vom 30. v. M.: 30 Jahre, aus Berlin, ev., verh., Vater war Offiziers-Ruheständler, noch nie in gerichtl. Untersuchung, 1817 mit einem Freiburger Paß in Österreich zur Gesellschaft J. Marat in Stockerau eingereist, wo er (Zeugnis des Ma Stockerau vom 29. 7. 19) 1Jahr, 7 Monate, 2 Wochen als Schauspieler beschäftigt war. Er hielt seinen inzwischen abgelaufenen Paß für wertlos und begnügte sich damit, dies Zeugnis auf all seinen Stationen (Korneuburg, Znaim, Krems, St. Pölten, Linz) mit polizeilichem Sichtvermerk versehen zu lassen, was auch allerorts genügte. Als er später wieder zu einer Stellung und damit zu neuem Zeugnis kam, setzte er diese Gepflogenheit fort, weshalb er auch keinen neuen Paß vorweisen kann . .. (Bruchstück). Ende Juli 1822 Ma Freistadt an Ka: Jos. Sauermann, ,,ständisch klagenfurther Schauspieler", und A. Hofmann, ,,Sänger und Orchesterdirektor" dortselbst, bitten, in Freistadt und in Mauthausen je eine „theatralisch-musikalische Abendunterhaltung" geben zu dürfen. 3./4. 8. Ka an Ma: bewilligt. Nov. 1822 Ma an Ka um nachträgliche Zustimmung zu der dem Fr. Kleinschneck für eine Tierschau erteilten Vorführungsbewilligung. 7./16. 11. Ka an Ma: diesmal noch ausnahmsweise, obwohl dem Ma schon einmal „ein ähnlicher Mißgriff" (bei der Bewilligung für den Menagerie-Inhaber Koll) unterlaufen sei21 • Die „Currenda vom 3. 4. 1822 Zl 2245 giebt allein die gehörige Richtschnur zum Benehmen". 2. 10. 1823. Joh. Schima, ,,Mitglid des landständischen Theater zu Linz" bittet das Ka um Bewilligung, ,,in der Freystadt den 7ten. c. m d. J. eine große Akademie geben zu dürfen". 3./6. 10. vom Ka bewilligt (siehe Abschnitt IV). 11./6. 10. Ma teilt dem Ka die Reineinnahme mit und ersucht, da die Liebhaber noch weitere Aufführungen planten, um deren Genehmigung. Ka an Ma: das gehe nicht im Bausch, nur fallweise. 12
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2