OÖ. Heimatblätter 1961, 15. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreidiische Heimatblätter Eine Umlauf-Verordnung des k. k. Kreisamtes Ried vom 27. Mai 1817 machte aufmerksam: „Mit dem Druckorte Salzburg erschien eine Schrift unter dem Titel: ,Sagen der Vorzeit oder ausführliche Beschreibung von dem berühmten salzburgischen Untersberg oder Wunderberg'. Ebendieselbe Schrift ist aus Versehen des betreffenden Zensors zum Nach druck in Wien zugelassen worden. Wegen des Aberglaubens, den diese Schrift verbreitet und der besonders beim gemeinen Mann sich nachteilig auswirkt, hat sich die hohe Polizeiund Zensurhofstelle laut Präsidialschreibens vom 1. Mai 1817 ZI. 189 bewogen gefühlt, dieselbe dem Verbote zu unterziehen." Ihr wachsames Auge richteten die Behörden stets auf die herumziehenden Händler mit Bildern, Büchern, Flugschriften, Flugblattliedern und Gebeten, die sogenannten Bilderkramer. Sie trugen die unter der Hand aus verschiedenen Quellen, wie den beiden Linzer Jahrmärkten, beschafften Verlagswerke auf ihren Kraxen bis ins letzte Bauernhaus der Einschiebt und spielten so im volkstümlichen Schrifttum eine große Rolle. So erließ am 20. Mai 1817 das k. k. Kreisamt Ried die nachstehende Umlaufsverordnung an sämtliche Herren Amtsvorstände der dieskreisigen Land- und Herrschaftsgerichte: „Es wird daran erinnert, daß vermöge hohen Regierungs Präsidial Dekrets vom 10./17. d.J. 509/praes auf die herumziehenden Bilderhändler, welche gewöhnlich unbefugterweise auch dergleichen Bücher als ,das Herz des Menschen, ein Tempel Gottes pp' oder andere wider die Zensurvorschriften gedruckte Gebete ausbieten, ein wachsames Augenmerk gerichtet werden soll." Erstaunlich wenig wird von Spielen berichtet, die auf das Messen der Körperkräfte abzielen. Wüßte man nicht aus anderen Quellen darüber besser Bescheid, so müßte man glauben, es gäbe solche Sportspiele im Innviertel gar nicht. Eine Ausnahme bilden nur zwei Fälle, bei denen auch die dem Innviertier angeborene Freude am Wetten sich ausleben kann: das Pferderennen und das Bestkegelscheiben. Zu einem Pferderennen der Bürgerschaft von Obernberg erteilte das k. k. Pfleggericht Obernberg am 1 I.Juli 1823 folgende eigenartige Bewilligung: „An den Herrn Ortsvorsteher Walter in Obernberg! Man ist keineswegs entgegen, daß von der hiesigen Bürgerschaft nachgesuchte Pferderennen am 27.Juli d.J. von Polizei wegen zu bewilligen. Übrigens aber kann man nicht umhin, die Bemerkung beizufügen, daß man sich einer genauen Ord nung, eines rechtlichen Benehmens und überhaupt einer solchen Anstalt in Bezug auf die Realisierung dieser Belustigung vorsieht, woran es leider bei den jüngsten Pferderennen so häufig mangelte und deshalb auch wirklich ein grelles Licht auf die Unternehmungs lustigen zurückwarf. Weswegen man also auch jede Unannehmlichkeit für die Polizeibehörde vermieden zu wissen wünscht." Ein Bestkegelscheiben wird am 21. August 1823, offenbar durch einen Neider, dem k. k. Pfleggericht Obernberg mit folgenden Worten angezeigt: „Der gehorsamst Unterfertigte hat in sichere Erfahrung gebracht, daß Georg Springer in Ellreching ein Kegelscheiben oder sogenanntes Ausspielen gibt, welches vier bis sechs Wochen dauern soll. Ich zeige dies zur weiteren Amtsverfügung gehorsamst an." Der Pfleger schrieb darunter: „Wurde der Wirt von Ellreching beauftragt, dieses Kegel scheiben mit nächstem Sonntag zu beenden!"

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