OÖ. Heimatblätter 1961, 15. Jahrgang, Heft 2/3

Commenda: Unterhaltung in Obernberg am Inn Gefahr des Abbrennens preisgegeben werde. Sämtliche Gemeinderichter erhalten hiemit den Auftrag, in ihren Bezirken von Haus zu Haus einzusagen, daß diese Haararbeit von nun an bei Nachtzeit nicht mehr stattfinden darf, und zwar bei Verwendung einer Geldstrafe von 25 fl oder Arrest." Auch das Tanzvergnügen, dem in Obernberg gewiß nicht weniger eifrig gehuldigt wurde wie im übrigen Innviertel, scheint nur zweimal in den Akten auf. Am 31. Jänner 1796 machte die Pflegschaft Obernberg auf Grund einer am 16. Jänner des gleichen Jahres erlassenen Umlaufverordnung des Kreisamtes Ried öffentlich kund, daß außer in den Hauptstädten der k. k. Erbländer, in Märkten, kleinen Ortschaften und überhaupt auf dem Lande niemandem gegenwärtige Faschingszeit hindurch gestattet sei, sich auf immer für eine Art zu verkleiden oder maskiert herumzugehen. Wer sich dennoch betreten ließe, werde, wenn er ledig und tauglich, unmittelbar ad militiam abgegeben, außerdem am Leibe empfindlich gestraft, die Wirte aber, falls sie solche Auftritte gestatten, mit einer unnachsichtlichen Taxe von 50 fl belegt. Von einer Volkstanzvorführung in Linz, zu welcher auch eine Tanzgruppe aus Obern berg stellig gemacht worden war, erfährt man durch ein Schreiben des ständischen Ver ordneten Collegiums in Österreich ob der Enns: „Linz, 10. Jänner 1809. Der Landschafts Buchhaltung zum Bericht ad Nro 4678 wegen Vergütung jener Vorspann, welche von dem Commissariat Obernberg mit jungen Bauersleuten zur Produzierung der Nationaltänze hieher (nach Linz) gestellt worden. Dem Commissariat Obernberg ist auf beiliegendem Bogen zu bedeuten, daß selbes die Vergütung wegen Herführung der jungen Bauersleute nach Linz bei Anwesenheit der höchsten Majestäten in der Vorspannrechnung einstellen könne." Es handelte sich dabei offenbar um jene besondere Ehrung, mit welcher die Stände am B.Juni 1808 das Kaiserpaar Franz 1. und Maria Louise nach dem Besuch des Linzer The aters auf der Linzer Promenade überraschten. Vier Kreise von je zehn ländlichen Paaren umtanzten dort den Tempel der Treue. Jeder Kreis wies den Tanz, die Musik und die Volkstracht eines der vier Viertel Oberösterreichs auf®. Recht wenig erfährt man aus den vorliegenden Akten auch über eine Form der Unter haltung, die heute zu den beliebtesten zählt, nämlich über das Lesen, und dieses Wenige besteht nur aus Verboten. So sprach das kgl. General Commissariat des Unterdonau Kreises in Passau am 25. Juni 1811 das nachstehende Verbot aus: „Der Buchhändler Zehe in Nürnberg hat in der Mizlischen Buchdruckerei in Schwabach eine Druckschrift unter dem Titel: ,Der getreue Lotto Prophet oder bewährtes Traumbuch' unter den angeblichen Druckorten Venedig, Augsburg und Wien wieder auflegen lassen. In Anbetracht, daß durch die Verbreitung dergleichen Schriften der Aberglaube und die Spielsucht befördert werden, empfängt das kgl. Land gericht Obernberg zufolge kgl. allerhöchsten Befehles vom 18. d. M. die Weisung, die frag liche Druckschrift sogleich in Beschlag zu nehmen." ® Commenda Hans, Volkskimde der Stadt Linz a. D., Linz 1959, IL, S. 227.

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