Oberösterreichisdie Heimatblätter der Franzosenzeit — im Lembacher Grundbuch aufscheint. Als seine Tochter Leopoldine starb, sollen von Paris aus verschiedene Erbschaftsangelegenheiten geregelt worden sein. Weitere Hinweise auf seine Herkunft sind nicht bekannt. Er hielt diese streng geheim — sogar vor seiner Frau und vor seinen Kindern. Daß italienisches Geld bei ihm gesehen wurde, und daß er alljährlich für etliche Monate nach Mailand reiste, kann vielleicht ein Zeichen verwandt- oder freundschaftlicher Verbundenheit mit Südländern, aber auch nur ein Beweis für Handelsbeziehungen mit dem Süden gewesen sein. Fest steht nur, daß er im Jahre 1809 in Lembach auftauchte. Das Testament Johanniters, das er 1847 abfaßte (und auf das ich später noch genauer zu sprechen kommen werde), erwähnt, daß er „vor 20 Jahren", also etwa 1827, „durch einen schlechten und treulosen Freund um sein ganzes Vermögen kam". Durch die Vermittlung seiner Mutter (deren Namen er aber nicht nennt) und durch die Bereitwilligkeit der Gläu biger gelang es ihm, den Schlag zu verwinden. Als seinen letzten Gläubiger, den er ent schädigen muß, nennt er: Karl Heyböck in Lembach. Am 17. 1. 1831 heiratete „Aloys Johanniter die Anna Maria Schulz, geb. Sununerer aus Reichenau, Wittib des am 11. 7. 1824 an Nervenfieber gestorbenen Leinwandhändlers Franz Xaver Schulz". Das „Markt- und Justizgericht" Lembach hatte dem Brautpaar am 12. 1. 1831 die Heiratserlaubnis erteilt, weil „gar kein Ehe Hinderniß obwalte, und der selbe (Alois Johanniter) zugleich der Militärpflichtigkeit gänzlich enthoben ist". Die nächste urkundliche Nachricht stammt vom 18. 10. 1844. Es ist eine „Erklärung", in der sich die Besitzer des bürgerlichen Hauses Nr. 19 in Lembach, Alois und A. Maria Johanniter, für sich und ihre Erben verpflichten, die auf ihrem Grunde und auf ihre Kosten neuerbaute Mühlholzkapelle fortan — ebenfalls auf eigene Kosten — in gutem Bauzustande erhalten und alle nötigen Reparaturen jederzeit selbst bestreiten zu wollen. Beide bewilligen die grundbücherliche Eintragung dieser Verpflichtung. — Diese Erklärung ist ans „Justizgericht Lembach" gerichtet (Grundbuch, fol. 22) und liegt im Pfarrarchiv nur als Abschrift vom 4. 3. 1918, verfaßt vom k.k. Oberoffizial Schindler (Gerichtskanzlei des k.k. Bezirksgerichtes Lembach) vor. Dieser bemerkt hiezu: „Die Weideparzelle 570, auf der sich der Kreuzweg befindet, war ursprünglich beim Haus Nr. 19 in Lembach und gelangte durch Kaufvertrag vom 18. 10. 1844 in den Besitz des Gastwirtes Leopold Fuchs in Lembach. •— Die Ver pflichtung der Instandhaltung der Mühlholzkapelle ist auch im neuen Grundbuch, Haus Nr. 19 (Grundbuch Lembach, Einlage-Zl. 41), intabuliert. Derzeitige Besitzerin Anna Maria Schneeberger." Dieselbe Erklärung ist im Bischöflichen Ordinariatsarchiv zu finden. Diesem Exemplar ist die Bitte um Einweihung der Kapelle, „die schon 150 Jahre besteht", angefügt. (Hier wird wohl nur an die bereits erwähnten 5 Kapellnischen zu denken sein!) Dann heißt es in dem Schriftstück weiter: „Unterzeichneter hatte das Unglück, am 5. Mai 1843 im Anführen an das bairische Dampfschiff mit mehreren Personen, daß durch die Brandung der Nachen umgestürzt und er selbst mit den darauf befindlichen Personen in Lebensgefahr kam. Doch er und die anderen Personen wurden gerettet, während der Sohn ertrank. Als Dank sagung für seine glückliche Errettung beschloß er, diese Kapelle, auf seinem Grund gelegen, von Grund aus zur Ehre Gottes neu aufzubauen, sie auf das solideste herzustellen und mit
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