OÖ. Heimatblätter 1961, 15. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreichisdie Heimatblätter die Haut abziehen und beim nächsten Gerber versilbern zu können —, leichtere Wagen umgestürzt, Menschen — oft genug tötlich — zu Schaden gekommen sein, ehe Mahnung und Drängen der Landstände ob solcher nimmer abreißender Klagen einen Landgerichts herren einmal zu solcher notdürftiger Straßen-,, Pflege" bewegen konnte. Wie vollends dann die weniger bedeutsamen Straßen und die Gemeindewege ausgesehen haben mochten, um die sich einzelne Gemeinwesen oder die Grundherrschaft zu kümmern hatten, das läßt sich ausdenken. Erst als in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts im Zuge der Re krutierungsbestimmungen den neu geschaffenen Distriktskommissariaten die bisherigen Verwaltungsgeschäfte der Landgerichte übertragen worden waren, hätte sich vielleicht eine Verbesserung erwarten lassen. Allein gerade die Hauptstraßen waren nach jenem unseligen französischen Vorbilde zumeist noch in Verpacht gegeben und das hatte, weil sich der Pächter zu bereichern trachtete, noch allzeit den sicheren Verderb solchen Pacht gutes bedeutet. Aber selbst nachdem man damit gebrochen hatte, machten ständige Geldnot der öffentlichen Hand, die vielen Kriege bis ins zweite Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts mit ihrer unerhörten Beanspruchung der Fernstraßen durch endlosen Troß und Geschütz von Freund und Feind bald auch wieder selbst den besten Willen zunichte. Es läßt sich unschwer ausmalen, wie auch, nachdem endlich Friede, der Staatssäckel aber und der der Länder kaum voller geworden war, die seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts allmählich sich regende Industrie unter den noch immer nach heutigen Begriffen unvor stellbar schlechten Straßen zu leiden hatte. Es war selbstverständlich nicht ihre Pflege allein, die immer noch zu wünschen übrig ließ, sondern auch der vielfach für flüssigen Schwerver kehr hinderliche oft bergauf-talab ziehende Verlauf der Straßen, der die Klagen nicht abreißen ließ. Läßt sich die Geschichte unseres Straßennetzes in den vorangegangenen Jahrhunderten nur auf Grund planmäßiger Einschau in Archivalien ermitteln — eine Aufgabe, die immer noch ihrer Durchführung harrt —, so gibt seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts der jeweilige Jahresbericht der damals neu geschaffenen „Handels- und Gewerbekammer für das Kronland Oberösterreich" einen recht guten Überblick über den Stand dieser Frage. Diesen Berichten wollen wir hier in den Jahren 1851 bis 1856 folgen und damit einen kleinen Baustein zu jener künftigen Geschichte unseres Straßennetzes liefern. Die Einteilung der Straßen war damals die: 1. Reichsstraßen — aus staatlichen Mitteln erhalten; 2. Commercial- oder Landesstraßen — nicht mehr wie bisher durch eine sogenannte „LandesConcurrenz", sondern nun völlig aus dem „Landesfonde" bestritten; sie teilten sich je nach ihrer Bedeutung in solche 1. oder 2. Ordnung. Die dabei zu Hand- oder Zugrobot ver pflichteten Gemeinden erhielten „nach einem im voraus bestimmten Maßstabe, welcher die Hälfte des ausgewiesenen Kostenbeitrages nicht überschreiten darf, eine Vergütung, und zwar bei Commercialstraßen 1. Klasse aus dem Landesfonds, bei jener der 2. Klasse aus der Kreisconcurrenz, das ist von allen Steuerpflichtigen des Verwaltungsgebietes einer Kreisbehörde bezahlt". 3. Gemeindestraßen und -wege — von den berührten Gemeinden unter Aufsicht der poli tischen Behörde mittels Hand- und Zugleistungen zu erhalten.

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