Brachmann: Zur oberösterreidiisdien Straßengeschidite Zur oberösterreichischen Straßengeschichte Von Gustav Brachmann (Neukirchen bei Altmünster) Die Geschichte unseres Straßennetzes ist noch wenig erhellt. Im Dunkel der Vorzeit wird wohl für immer bleiben, was an spärlichen Verkehrswegen den Großraum der nüttelmeerischen Kulturen mit dem Norden verband und dabei vielleicht auch unser Land be rührte, bald einem Flußlaufe folgte, bald einen Wildwechsel verbreiterte, bald bewußt von einer Höhe zur anderen hin ausgelichtet ward. Diese Süd-Nord-Verbindungen, im Mittel alter durch den wiederauflebenden Salzhandel verstärkt beansprucht, schnitten geradewegs den naturgegebenen Ost-West-Streicher, wie er durch den freilich noch gefahrenumwitterten Donaulauf, mehr noch durch den mit ihm gleichziehenden uralten Einfallsweg aus dem pannonischen Räume gegeben war, seit dem Entstehen der babenbergischen Ostmark in entgegengesetzter Richtung ständig an Bedeutung gewann und schließlich in der Neuzeit zur stark pulsenden Verkehrsader in die unteren Donauländer geworden war. Die Straßen der Römer in Ufernoricum hingegen waren bewußt weit weniger dem Wirtschaftsverkehre als der Verwaltung und militärischen Sicherung dieses Besatzungsgebietes zugedacht, hätten ihm aber dank ihres hohen straßenbaulichen Standes gewiß auch bestens und bei nur einiger Pflege wohl noch jahrhundertelang dienen können, waren aber in den Völker stürmen des Frühmittelalters bis auf wenige Reste zugrunde gegangen. Aber auch noch das hohe und späte Mittelalter, auch noch die frühe Neuzeit wußte nichts von Straßenbau und Straßenpflege, in keiner gesetzlichen Bestimmung flndet sich derlei klar verankert. Was dort und da eines der örtlichen Taidinge darüber besagt, das war kaum über die Grenzen des Burgfrieds hinaus wirksam und die spärlichen Andeutungen einiger Landgerichtsordnungen des 16. und 17. Jahrhunderts blieben allermeist auf dem Papiere. Den mit der hohen (d. h. Blut-) Gerichtsbarkeit betrauten Landgerichten waren nämlich auch einige Verwaltungs aufgaben, darunter die Pflege der wichtigeren Straßenzüge zugedacht. Da diese fast ohne staatliche Aufsicht und überwiegend nach Gewohnheitsrecht, ja nach Ermessen sich kläglich genug hinschleppende Gerichtsbarkeit zu einem bedauerlich großen Teile nur als eine Einnahmsquelle des weltlichen oder geistlichen Gerichtsherren gehandhabt zu werden pflegte, läßt sich leicht ermessen, mit welcher Hingabe man eine Aufgabe erfüllt haben mochte, die trotz Heranziehung des robotpflichtigen Untertans zumindest keinen Bargewinn, ja vielleicht gar einen geringen Barverlust erwarten ließ. Dementsprechend war der Zustand selbst der Hauptstraßen: trotz der spannbreiten Radfelgen der sechs-, ja achtspännigen Fernlaster jener Tage, der schwerst beladenen, plachenüberspannten Hauderer-Wagen, waren durch den starken Verkehr, mehr noch durch das Fehlen eines Unterbaues, einer planmäßigen Beschotterung, ja auch nur Abwässerung, durch Regen, Schnee, Frost und Tauen selbst die großen Verkehrswege in einem uns unvorstellbar elenden Stande; in oft knie-, ja hüfthohe Schlaglöcher warf man wohl dann und wann einmal Reiserbürder, Steine und Erde, prügelte dort und da einmal ein versumpftes Stück mit neuen Stämmen aus, aber bis dahin mußten immer erst ungezählte Räder und Achsen gebrochen. Hunderte der armen Gäule zuschanden geschlagen und gefallen sein — nicht umsonst hatte jeder Fuhrmann den „Fellreißer" anhängen, um dann gleich auf der Straße dem Pferde wenigstens noch
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