Ofner: Das Antlitz der Stadt Steyr im Jahre 1554 Schlüsselhofgasse sperrenden Ort- oder Örtltor zu sehen^®. Bei Darstellung der an der OstBanke von der Enns umflossenen und von einer mächtigen Wehrmauer gesicherten inneren Stadt beschränkte sich der Radierer auf die Hervorhebung der wichtigsten Gebäude. Die landesfürstliche Styraburg und die Stadtpfarrkirche am Südrand der Stadt treten markant in Erscheinung. Die Burg, damals vom Burggrafen Hans Hofmann, Freiherr zu Grünbüchel und Strechau, verwaltet^^, ist im nordseitigen, mit Pechnasen und Stützmauern versehenen Trakt in westlicher Richtung noch nicht völlig ausgebaut, der Bergfried hingegen erscheint mit seiner steilen Bedachung mächtiger als heute. Die Stadtpfarrkirche, die der Brand des Jahres 1522 übel zugerichtet hatte, zeigt im westlichen Teil einen unfertigen Zustand^®. Eine Mauer verbindet das Gotteshaus mit dem benachbarten Pfarrtor. Das östlich von der Pfarrkirche aufragende sakrale Bauwerk stellt jedenfalls die Traindtenkapelle dar^®. Unterhalb der Kapelle ist ein Turm der Stadtbefestigung zu erkennen, der vermutlich das alte Reichenschwallertor darstellen dürfte'^^. Am ennsseitigen Stadtrand, zwischen der oberen und unteren Ennsbrücke, bemerken wir die einen Dachreiter tragende Dominikanerkirche®®, den Turm des alten Rathauses und an der Stadtmauer die zum Hirschenhaus gehörige St.-Nikolaus-Kapelle®®. Eine feste Ringmauer verbindet das schlanke Ennstor mit dem Mühlen- und Schleifengebäude (Hofmühle), das an das ruinenhaft wir kende Steyrtor anschließt. Der gegenwärtig für diesen Stadtteil (Zwischenbrücken) cha rakteristische Wasserturm bestand damals noch nicht, er wurde erst zwanzig Jahre später erbaut®'. In der ländlichen Umgebung südlich und westlich von Steyr sind die Benediktinerabtei Garsten und das Schloß Engelseck nur mit wenigen Strichen angedeutet. Auch die Konturen des Horizontes entsprechen nicht der Wirklichkeit. Diese Mängel vermögen jedoch den historischen und künstlerischen Wert der Radierung nicht zu schmälern. Nach Annegrit Schmitt erreichte Lautensacks reine Landschaftsdarstellung mit der Stadtansicht von Steyr®® einen Höhepunkt®®. ®° Das Bild erweckt den Eindruck, als würde dieses Tor (abgebrochen 1891) den Abschluß der Holzbrücke am linksseitigen Steyrufer bilden. In den Archivalien wird jedoch ein Torgebäude an der Steyrbrücke in Steyrdorf nie erwähnt, außerdem fehlen jene Gebäude, an die das Tor hätte grenzen müssen, nämlich Bürger spitalkirche und Spitalmühle. ®® Burggraf von 1532 bis 1564. Rolleder A., Heimatkunde von Steyr (1894), S. 125. ®' J. Wackerle, Die Stadtpfarrkirche zu Steyr (1943), S. 3. ®' Doppelkapelle, geweiht der Hl. Dreifaltigkeit, gestiftet vom Ratsbürger Siegmund Traindt (gest. 1492). Die Kapelle, schon im 17. Jahrhundert durch Erdbeben baufällig geworden, wurde 1702 renoviert, aber später abgetragen. Preuenhueber, a. a. O., S. 153. — Stadtarchiv Steyr, Ratsprotokoll 1662, 90, 134, 158. — Linz, Diözesanarchiv, Diözesan-Akten, Faszikel 339, Nr. 3. " Das heutige Neutorgebäude wurde erst nach der Hochwasserkatastrophe des Jahres 1572 erbaut. ®® Diese Kirche wurde 1522 ebenfalls ein Raub der Flammen, erst 1559 begann die Bürgerschaft mit dem Wieder aufbau. F. X. Fritz, Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyer (1837), S. 213. ®® 1464/65 erbaut von Andreas Grünthaler. Pritz, a. a. O., S. 28. An der Stelle des Hirschenhauses befindet sich heute das Gebäude des Kreisgerichtes Steyr. E. Krobath, Michael Aidn. Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr, Heft 14 (1954), S. 36. ®® Je ein Exemplar der Radierung befindet sich in Aschaffenburg (Museum), Bamberg (Staatsbibliothek), Berlin (Kupferstichkabinett), Erlangen (Universitätsbibliothek), Hamburg (Kunsthalle, Kupferstichkabinett), London (British Museum, Printroom), München (Staatliche Graphische Sammlung), Nürnberg (Germanisches National-Museum), Oxford (Ashmolean Museum), Paris (Bibliotheque Nationale), Paris (Sammlung E. Rothschild); zwei Exemplare besitzt die Albertina in Wien, der ich für die Reproduktionserlaubnis besonderen Dank schulde. ®' Schmitt, a. a. O., S. 91 f., 26.
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