Koller; Ein kaminloses Rauchküchenhaus Unterach angezeigt, daß die Anlage den feuerpolizeilichen Bestimmungen nicht entspreche und verlangt, daß ein ordentlicher Kamin gemauert und über das Dach geführt werden müsse. Einsprüche Pointingers, Kommissionierungen, Anweisungen der Feuerpolizeibehörde, Vermittlungsvorschläge und Rettungsversuche des Denkmalamtes in Linz folgten. Es war schon vereinbart, die Rauchküche und Stube im Obergeschoß und die Rauchabzugsanlage unverändert zu erhalten, wogegen aus öffentlichen Mitteln ein Kamin so aufgeführt werden sollte, daß sie unversehrt erhalten blieben. Ein durch eine örtliche Beschaukommission ausgesprochenes Heizverbot brach den Wider stand der Familie Pointinger im Frühsommer 1957. Die Anlage wurde abgebrochen und ein Doppelkamin über dem Dach aufgeführt. Diese höchst interessante Heizanlage mußte und konnte wenigstens in Plan und Lichtbild festgehalten werden, wofür den bereits im Aufsatz „Letzte schwarze Küchen im Gebiet des Wolfgangsees" genannten Herren und Stellen Dank gebührt. Abschließend sei noch folgendes festgehalten: Von den Gehöften in der Au, die zum Mondsee land gehörten, war mindestens eines, das des Berger, ein Rauchhaus. Rauchküchenhaus und Rauchhaus bestanden gleichzeitig nebeneinander, das Rauchhaus herrschte im Mondsee gebiet vor. Der erwähnte „Höribach" war nicht nur Grenze zwischen Mondseeland und Herrschaft Kogel, sondern auch scharfe Grenze der Rauchhäuser, die es nur im Mondseeland gab, die nur im Westen ins Salzburgische übergriffen. Sowohl beim Höribach wie im Wangauertal hört an der Grenze gegen die einstige Herrschaft Kogel — wahrscheinlich infolge grundherrschaftlicher Bauvorschriften — das Rauchhaus auf. 1953 konnte ich im Mondseeland noch sechsundzwanzig bestehende Rauchhäuser feststellen. In siebzehn davon wurde noch im „Rauch" Getreide getrocknet, nicht mehr beim „Bischoffer" in Innerschwand, welches Rauchhaus abgetragen und in Mondsee aufgestellt wird und so erhalten bleibt. Die übrigen wurden in der Zwischenzeit bis auf einige umgebaut. Geramb^ hält auch für das Mondseeland „Rauchstuben" nachgewiesen. HeckeF deutet die in seiner Studie über die Rauchhäuser beschriebenen und abgebildeten Rauchabzugsfenster in der Stube des gewesenen Rauchhauses Lechner in Zell am Moos für Rauchstubenmerkmale, womit er gewiß recht hat. Ich konnte mit dem nach Uberlieferung der Hausbewohner über 800 Jahre alten Rauchhaus „Kögel", Gaisberg 12, Gemeinde Tiefgraben, das wegen des Autobahnbaues 1955 abgetragen wurde, ebenfalls zwei Rauchabzugsfenster feststellen. Damit erscheinen im Mondseeland Rauchstuben, Rauchküchenhäuser und Rauchhäuser nachgewiesen. Sie dürften in folgender Reihenfolge entwickelt worden sein: Der Herdraum innerhalb der Hauswände und unter dem das ganze Gebäude deckendem Dach würde durch Seitenwände zum Wohnraum, zunächst wohl noch ohne Decke. Der Rauch zog von der offenen Herdstelle, durch Feuerhut von Funken geläutert, unter das Dach und durch Schindel fugen ins Freie, wie es heute noch auf nicht umgebauten Almhütten der Fall ist. Stube wurde der Herdraum erst durch die Decke. Sie mußte so hoch sein, daß die Bewohner nicht in dem zu ihr aufsteigenden Rauch standen. Durch knapp unter Deckenhöhe angesetzte kleine ^ Viktor von Geramb, Die Rauchstuben im Lande Salzburg. ' R. Heckl, Das Einbaus mit dem „Rauch"; Oö. Heimatblätter, Jg. 1953, Heft 3/4.
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