OÖ. Heimatblätter 1960, 14. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreichische Heimatblätter Die 56 Parzellen des Grundbuchauszuges von 1787 haben nicht nur eine Nummer, sondern jede auch Namen. Von besonderem Interesse im Hinblick auf die Nebengebäude eines Hofes damaliger Zeit ist in der Flur „Bergfeld" die Parzelle Nr. 212, die „Badofengartl" heißt. Ein sehr wichtiges Dokument der Wald- wie der Bauordnung und der Baugeschichte des Fellergutes ist der „Auszug aus dem Baukataster des k. k. Waldamtes Mondsee, die in k.k. Sa linen Waldungen eingeforsteten Realitäten des Feilergut, Haus Nr. 5 in der Ortschaft Au betreffend. Diese Realität genießt nach dem Umfange der Dachflächen der bestehenden Wohn-, Wirtschafts- und Werksgebäude herkömmlich im altreservierten Salinen-Koppensteinerwald das Forstrecht, und hat pro Klafter Brenn-, dann pro Stamm Bau- und Nutzholz 1 kr K.M. Stockzins zu entrichten. Thenne, dann Zimmer- und Gangböden sind als ohnehin notwendige Baubestandteile außer Beschreibung gelassen worden. Über Feldbrücken und Grundverwerkungen ist in jedem einzelnen Fall die unumgängliche Notwendigkeit nachzuweisen. Geforsteter Gebäudestand im Jahre 1826 (bei jedem Gebäude sind die Ausmaße angegeben); 1. Wohnhaus von Holz mit Legdach, und 2 Feuerstätten, nebst gemauertem Kuhstall und Grasleg, rückwärts angebautem, hölzernem, 2 Fuß untermauertem Pferdestall und links angebauter hölzerner Wagenhütte mit Legdach, dann Keller. 2. Wagen- und Getreidekastenhütte von Holz mit Legdach. Getreidekasten. 3. Backofenhütte von Holz mit Legdach. 4. Harbad von Holz mit Legdach, Badstube gezimmert, gemeinschaftlich mit Nr. 6, 7, 9. 5. Obstdörre von Holz mit Bretterdach. 6. Alphütte auf der Felleralpe von Holz, 2 Fuß hoch untermauert, mit ganz gemauerten Stübl und Küche, Schardach, und einer Feuerstätte samt links gebautem Keller mit Schardach (= Steildach). 7. Laubstadl in der Felleralpe, von Holz mit Bretterdach. 8. Heustadl in der Roßhalt von Holz mit Bretterdach. 9. Hausbrunnleitung, 33 Klafter lang. Seither eingetretene Bauveränderungen: Brunnleitung, 70 Klafter lang auf der Felleralpe errichtet, vermöge hoher S.O.Vdg. (Salzoberamtverordnung) ZI. 1654/709 von 1840 und polizeilichem Baukonsense vom 18. April, ZI. 1206, ohne Beschränkung des Forstrechtes." Dieser Auszug belegt, was im Aufsatz „Letzte schwarze Küchen im Gebiet des Wolfgangsees" (Oberösterreichische Heimatblätter, 12. Heft 3/4, S. 97 ff.) aus der Forstordnung für das Salzkammergut von 1756 und der Waldordnung von 1802 ausgeführt ist, bestätigt die un mittelbare Einflußnahme des Salzoberamtes in Gmunden als oberste Behörde für alle zum oberösterreichischen Salzwesen gehörigen oder dafür reservierten Waldungen nicht nur auf die Forstwirtschaft, sondern auch auf das Bauwesen. Aus dem Beispiel Pointinger wird dies verständlich. Das Anwesen war, wie damals allgemein üblich, bis auf den Kuhstall und in allen Nebengebäuden aus Holz, die Gebäude waren fast alle mit Legschindeln gedeckt, nähme allen Nebengebäuden aus Holz, die Gebäude waren fast alle mit Legschindeln gedeckt, nahmen also die Waldungen sehr stark in Anspruch. Nur die Almhütte und der Keller

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