Koller: Ein kaminloses Rauchküchenhaus Ein früherer Zuwachs ist für den am 28. 10. 1702 verwilligten, den 30. 10. 1719 gestifteten „Grundfleck oder Berg ober der Au von der Hutfrey, welcher an des Löschenbergers eingetümlichen Berg und mit der anderen Seite noch an die Hutfrey anstoßet" und für den 1 Schil ling Weinsteuer an das Stift zu zahlen war, erwiesen. Zur wirtschaftlichen Schwäche des Gutes trug auch bei, daß es mit keinem Waldbesitz ausgestattet war. Christoph Peuntinger führt in seiner Bittschrift aus, daß ihm Abt Cölestin versprach, „ein nider Anlag eines halben Thaller darauß thuen, und den Mezn Haabern umb 24 Kreuzer ablößen, und mir auch sonsten ander Gnad tun wolle, daß ich werde haußn, oder das Güettl widrumb so Theuer Zuverkauffen, oder einem Kindt übergeben können, wie auch Er wollen die schuldigen 60 fl. in das Priorat bezallen und mit Lauter Scheitter Vom Hörgraben widrumben abzallen lassen". Ob das Gut früher doch einen Wald am Hörgraben hatte — der Besitzer weiß davon nichts — oder ob die Schuld durch Holzarbeit im Hörgraben getilgt werden sollte, ist nicht zu klären. Die 18 Joch Wald, die heute zum Gut gehören, stammen aus 8 Joch ärarischem Wald, die 1864 als Ablöse des Holzbezugs rechtes dem Gut zugeschrieben wurden, und aus Bergwiesen, die die Pointinger von etwa 1850 an durch Anflug zuwachsen ließen. Daß auf den Pointingergründen schlagbare Bäume standen und daß die Forstaufsicht damals streng gehandhabt wurde, bestätigt ein Foi'ststrafmandat an Andreas Pointinger vom 6.10. 1857, dem durch die k. k. Statthalterei Linz unter Berufung auf die Waldordnung von 1802, §41, wegen Überschlägerung im Eigentumswald 5 Gulden Strafe auferlegt wurden. Aus den Nachlaßverhandlungen ergibt sich, daß die wirtschaftenden Pointinger die Schulden nicht loswerden konnten — Gläubiger, hohe Auszüge, Auszahlungen an Geschwister —, so daß am 24. 5. 1775 vor dem Hofrichter zu Mondsee mit dem Kloster und den Privat gläubigern ein Ausgleich getroffen wurde: Die Schulden wurden zur Hälfte nachgelassen, die Restschuld von 297 fl. 50 kr auf drei Jahre stillgelegt. Im „Heuraths Brief" vom 30. 8. 1735 schließt Marthias Pointinger mit seiner dritten Gattin einen Vertrag auf Gütergemeinschaft, in dem festgehalten ist, daß sie mit dem zugebrachten Heiratsgut alle glaubwürdigen Geldschulden „abführen und bezahlen" helfen soll. Sie hieß Maria Forsthuber und war eine Fischerstochter aus Niedertrum. Sowohl im „Nahrungsbrief" des Josef Pointinger für seine Eltern Georg und Anna vom 12. 9. 1792 als auch im Übergabsvertrag vom 28. 1. 1835 des Joseph und der Maria Poin tinger an ihren minderjährigen Sohn Andreas ist als Auszugwohnung bestimmt: „Zur ruhigen Wohnung die oberen Stube und Küche nebenbey samt dem Vorhaus obenauf." Das ist die unten beschriebene und abgebildete Küche mit offenem Herd und die Stube davor. Im Übergabsvertrag vom 27. 9. 1881 ist schon das neben dem Gehöft stehende Auszugshaus angeführt, das inzwischen gebaut wurde. Interessant ist auch der Vergleich der Ausgedinge: Nach dem Übergabsvertrag von 1835 haben die Eltern jährlich „28 Pfund Haar von der Schwing her", 1 Pfund Schafwolle und 3 Pfund Leinöl vom Übernehmer zu empfangen, nach dem Übergabsvertrag vom 27. 9. 1881 15 m Baumwoll-Leinwand, 1 Schafwolle und 3 Pfund Petroleum. Im Inventar von 1835 sind 2 Kliebhacken, 3 Maishacken, 2 Asthacken und 2 Griespeil angeführt. Die Lang säge als Holzwerkzeug kannte man noch nicht, die Bäume wurden mit der Maishacke gefällt und mit ihr die Bloche abgehackt.
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