OÖ. Heimatblätter 1960, 14. Jahrgang, Heft 1

Oberösterreichische Heimatblätter Das Pointingergut scheint unter den Namen Felber-, Felberer-, Fellnergut, Sigginger- oder Felmgüetl, Pointinger in der Au an der Niederseer Furt, auf. Niedersee war die heutige Ortschaft See, am Ostende des Mondsees gelegen; da noch keine Brücke über die Ache, den Ausfluß des Mondsees, bestanden haben dürfte, wird sie wohl an einer Furt durchquert worden sein, an die die Wiesen des Pointingergutes heranreichten; das Gut selber stand in einiger Entfernung. Der Familienname wird geschrieben; Painthinger, Paintinger, Paindinger, Peundtinger, Peunthinger, Peuntinger, Pointhinger, Boindinger, Pointinger. Da sich Georg Pointinger und die anderen Bauern in der Au seit unvordenklichen Jahren als dort ansässig bezeichnen, besaßen die Pointinger wohl das Peternbauerngut, ehe sie als Besitzer des Fellnergutes aufscheinen, das am 3. 7. 1646 „erkauft worden" ist, und das der Hannß Peundtinger am 28. 4. 1674 seinem Sohn Christoph übergibt, der es zunächst aber nicht übernimmt, da er der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht Herr zu werden vermeint, was aus zwei Eingaben an den Abt Amand Goebl von Mondsee (1698 — 1723) hervorgeht. In diesen legt er dar, daß ein Taler Grundsteuer genug wäre „auf diese Güettl, welches von drey Nachbars Ihren Güettern herauß Gezogen und Zusamben Gestuckht worden, und Können Eure Hochwürden und Gnaden p. Gnedigst Gedenckhen, daß niemandt daß bessere, sondern nur daß schlechter weckhgibt". Es fehlte an Vieh und Obstbäumen, es wurde zu wenig Getreide geerntet. „Ich habe die Unmöglichkeit Vorhero woll Gesehen, weill mein Vatter Seelig so schlecht haußen mögen und in so Große schulden Gerathen ist, auf daß sich Kein ainzig Käuffer alß das Güettl zwei Jahr faill Gestandteri, Gefundten der ers nur umb die Helffte nach der Schätzung hette haben wollen, dahero ich mir dasselbe auf Kaine Weiß verlanget." Erst nachdem ihn der Hofrichter von Mondsee „drei Stundt in Verbott" ge nommen, also eingesperrt hatte, hatte er übernommen, wozu ihn der inzwischen verstorbene Abt Cölestin Kolb (1668—1683) beredet und ihm Steuernachlaß versprochen hat, welches Versprechen nun Abt Goebl einlösen möge. „Es sind freylich mehreres Lehen und Güettl übersteuert, dieselb Besüzer aber haben sich freywillig darumben angenommen und haben Ihnen daran getrautt, welches aber bey mir nicht gewest, sondern bin recht darzue gezwungen worden. Underthenig Gehorsamber Underthan Christoph Pointhinger, Paur in der Au". Das Fellerergut war ein Viertelhof. Ob er erst 1646 oder früher gebildet wurde, ist nicht festzustellen. Zahl und Lage der Grundparzellen bestätigen, was Christoph Pointhinger über die Zusammenstückelung sagte. Im Grundbuchauszug von 1787 ist für Georg Bointinger (geb. 6. 4. 1734) zu Au 5 ein Besitz von 9 45/64 Joch, 16 3/4 Klafter Wiesen und 6 13/64 Joch, 5 3/4 Klafter Acker ausgewiesen, ausdrücklich ist vermerkt „Waldungen nichts". Die Gründe verteilen sich auf 56 Parzellen in 6 Fluren, Grasbointh, Ramsau, Koglmoos, Schweizerfeld, Moos, Bergfeld. Im Grundbuchauszug von 1819 sind 35 60/64 Joch 2/4 Klafter Wiesen und Äcker, doch kein Wald in 59 Parzellen verzeichnet. Die „Frey in der Au", die Gemeinweide, wurde nach Aufhebung des Klosters Mondsee über Bitten der bisherigen gemeinsamen Benützer mit Regelung vom 6. 4. 1791 an diese verteilt, wodurch auch das Fellergut einen Grundzuwachs erfuhr. Die neuen Besitzer mußten einander das Vorkaufsrecht und Durchfahrt einräumen. Im Fall aber in dieser Gegend sich eine „Roith" (Neurodung) befindet, ist der Gebrauch dieses Weges auf die Winterzeit beschränkt.

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