OÖ. Heimatblätter 1960, 14. Jahrgang, Heft 1

Koller: Ein kaminloses Rauchküchenhaus Ein kaminloses Rauchküchenhaus Von Engelbert Koller (Ebensee) Wenn man von Unterach am Attersee zum Mondsee geht, steigt die Straße an. Auf der Höhe der Steigung steht unter einer breitkronigen Linde eine alte Kapelle neben einem Bächlein, dem „Höribachl", das aus dem „Hörgraben" kommt, der seit uralter Zeit die Grenze zwischen den Herrschaften Kogl und Wildenegg (Mondsee ab 1631 bzw. 1678) bildete. Gleich hinter der Kapelle steht noch ein alter Grenzstein. Am „Höribachl" beginnt die Ortschaft Au, die zur Gemeinde Innerschwand gehörte und im Jahre 1948 Unterach eingemeindet wurde. Die Ortschaft Au hieß früher auch „am Haingarten", lag in der „Niederseer Hut" der Herrschaft Wildenegg (Mondsee), die Besitzer waren Lehensuntertanen des Klosters Mondsee. Der Verkehr unserer Zeit flutet durch die Ortschaft; die elektrische Lokalbahn See—Unter ach durchquerte die Felder der dortigen Bauern, sie wurde unmodern, daher abgetragen. Doch war bis 1957 über dem Dach eines der Bauernhäuser kein Kamin zu sehen. Es ist das Feilergut, Au Nr. 5, ein Erbhof, der nachgewiesen seit 1646 im Besitz der Pointinger ist. Aus Dokumenten, die sich in Händen des derzeitigen Besitzers, Heinrich Pointinger (geb. am 6. 6. 1883) befinden, konnte Wesentliches zur Geschichte und Baugeschichte dieses Hofes, auch anderer Gehöfte der Umgebung, erhoben werden. Da es von allgemeinem und beson derem Interesse ist, sei es der Beschreibung der Heizanlagen in diesem Hause vorangeschickt. In einer Eingabe an das Hofgericht zu Mondsee vom 23. 11. 1690 beschweren sich die Bauern und Lehensuntertanen in der Au, Christoph Pointinger, Tobias Wesenauer, Franz Döllerer und Peter Schindlauer, daß in dem „seit unvordenklichen Jahren" ihren Vorfahren und jetzt ihnen zur Nutzung für die Hausnotdurft zugewiesenen „Urbars Waldt" im „Hochfürstlichen Salzburg. Urbar Ambt Mondsee" (Ache ist Grenze zwischen Oberösterreich und Salzburg) in den letzten Jahren auch andere außer ihnen und den noch holzberechtigten vier Söldnern (zwei Haingartner, dann Andre Schindlauer, Schneider und Mathiasen von der Letten) Holz schlagen, was der kleine, aber gut gehegte Wald nicht verträgt. Georg Prugger an der Ach zu See hat „bei 300 der schönsten Saagbloch, ausser Scheitter, wurcherischer Weiß heraußgehauen, desgleichen sogar auch Andre Hörl, Schmidt zu Mülleuten, ein auswertig Grafif Khevenhillerischer Underthan vor khurzer Zeit an bey 60 Stämb zum Khollbrennen" verbraucht. „Die Pauern zu Au werden bald kein Bauholz mehr haben, des Peter Schindlauers beede Güettln in khürze neue Heuser und Geben aufzuzimmern die höchste noth Vorhandten ist." Auch die anderen Häuser werden als baufällig bezeichnet. Die Bauern beschweren sich auch, daß ihnen von 1690 an das „Auszaig-, Forst- und Willengelt" „Zugeben mit gwalt aufgetragen worden" ist, von dem sie früher gänzlich befreit waren. Nach einer Erhebung des Hofrichters zu Mondsee vom 18. 7. 1787, in der Georg Pointinger (geb. 6. 4. 1734, übergeben an seinen Sohn Josef am 12. 9. 1792) der Auskunftgeber war, sind als Bauern genannt: Georg Pointinger, Georg Schweinzer am Zischgenbauerngut, Josef Elmauer am Peternbauerngut, Josef und Georg Stöllinger am Schweinzerbauerngut, Simon Itzlroither am Löschenberg, außerdem der Schuster Josef Reichl, der zwei Drittel des Raschen- oder Peternbauerngutes erworben hatte. „All diese benannte bekennen ein hellig, daß sie insgesamt die Nachbarn am Haingarten ausmachen."

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