OÖ. Heimatblätter 1960, 14. Jahrgang, Heft 1

Pfeiler: Mühlviertel in der Frühzeit solche des Altwegenetzes, des aus späteren Quellen zu erschließenden Umfanges der ältesten Herrschaftsgebiete®^, der Freien Eigen®®, der Wehrbauten®* usw. In großen Zügen wird jedoch das aus den Siedlungsformen und Ortsnamen ableitbare Sied lungsbild schon durch die wenigen Urkunden untermauert, die wir aus der Karolingerzeit über das Mühlviertel besitzen. Wesentliches über den Umfang der Siedlung können wir der Urkunde von 853 über die Schenkung des Gebietes zwischen der Aist und Naarn an das Kloster St. Emmeram in Regensburg entnehmen. Grenzgraf Wilhelm hatte dem Kloster allen seinen Besitz geschenkt „zwischen den beiden Flüssen Aist und Naarn von jenen Orten, wo diese in die Donau mün den, bis zu den Orten, wo sie aus den Quelladern zusammenfließen und so bis in den Nord wald, in diesem Teil des Waldes ohne zusammenfassende Grenze"®®. Die Quellbäche der Aist, Feld- und Waldaist, vereinen sich in Hohensteg (südöstlich von Pregarten), jene der Naarn, Große und Kleine Naarn, bei der Steinbruckmühle (östlich von Zell bei Zellhof). Als Grenzen der Schenkung von diesen Punkten nordwärts dienten, wie sich aus den späteren Besitzverhältnissen ergibt®®, die Waldaist und die Kleine Naarn. Nach der Urkunde begann der „Nordwald", der hier erstmals so bezeichnet ist, ein Stück nördlich der Linie Hohensteg-Steinbruckmühle; denn von hier „bis in den Nordwald" reichte der geschenkte Besitz. Die Urkunde hält damit den Südrand des Nordwaldes recht genau fest; dieser verläuft nämlich nach den Rodungsnamen von der Steinbruckmühle nach Norden, östlich an Zell und westlich an Schönau vorüber, biegt südlich von St. Leon hard „am Wald" nach Westen um und zieht dann über Prandegg — der Burgname dürfte auf Feuerrodung weisen — und nördlich von Gutau gegen die Feldaist. Das geschenkte Gebiet war, wie die Urkunde sagt, von „Baiern und Slawen, Freien und Hörigen" bewohnt. Im Regensburger Lus finden sich slawische Ortsnamen und Namen, die auf slawische Siedler wie auch auf das Nebeneinander von Baiern und Slawen hinweisen, in allen Gemeinden, in Diese Frage ist für das Mühlviertel noch kaum untersucht, obwohl u. E. eine „Karte der ältesten Herrschafts gebiete des Mühlviertels" nicht außer dem Bereich der Möglichkeit liegen dürfte. Eine Karte „Freie Eigengüter in den Landgerichten Freistadt und Mauthausen" bei F. Schmidt, Die freien bäuerlichen Eigengüter in Oberösterreich, Breslauer Historische Forschungen Heft 16 (1941). Freie Eigen güter finden sich zwischen Haselgraben und Aist in Donaunähe nur vereinzelt, im Gebiet des PfenningbergHohenstein-Massivs fehlen sie überhaupt. Ihre Hauptmasse beginnt nördlich der Linie Oberbairing-Gallneukirchen-Wartberg und erstreckt sich zwischen dem Ostabfall des Linzer Waldes und der Feldaist nordwärts bis Haibach bei Reichenau bis über Neumarkt hinaus — also hier bis zum Rand des Nordwaldes (Linzer Waldes)! — und bis gegen Kefermarkt. Sie fällt in das nördlichste Gebiet der Blockflur und der ältesten Sam melsiedlungen. Später sind diese Freien Eigen in den Ämtern Gusenrichteramt (19 Orte), Pieteramt (20 Orte), Waldbotenamt (221 Orte) der Herrschaft Freistadt zusammengefaßt; einzelne Eigengüter liegen im Freilehneramt, Amt Schild, Amt Schenkenfelden dieser Herrschaft. Ebenso zählten freie Eigen zur passauischen Herrschaft Riedeck bei Gallneukirchen. Die Masse dieser Güter liegt im Raum zwischen den Herrschaften Steyreck-Haselbach, Haunsperg, Lasberg und dem passauischen (Florianer) Besitz in der Riedmark östlich der Linie Gusen-KIeine Gusen-Visnitz-Feldaist (Altpfarre Ried). In diesem Raum um Neumarkt ist eine ältere Grundherrschaft nicht nachweisbar. In der Herrschaft Regensburg zwischen Aist und Naarn fehlen freie Eigen. Jene des xmtersten Mühlviertels liegen in Altenhurg, Münzbach, Rechberg, St. Thomas, Kreuzen, Dimbach, St. Georgen a. W. Eine umfassende Aufnahme der Wehrbauten Oberösterreichs einschließlich der noch wenig untersuchten „Hochhäuser" imd Burgställe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Landeskunde H. Norbert Grabherr, Linz, durch. omnem proprietatem suam .... infra duo flumina, id est inter Agastam et Nardinam a locis videlicet, ubi ipsa in Danubium fluunt, usque ad loca, ubi de venis in amnes derivantur et ita usque in Nortwalt, in hanc partem silve sine termini conclusione; homines, qui super easdem res commanere noscuntur .... tam Baioari quamque Sclavi, liberi et servi. 8« S. Anm. 88.

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