1850 - 1855 Linninger: Orgeln und Organisten im Stift St. Florian 250 Gulden. Er war der Sohn eines Wundarztes in (Vorder-) Weißenbach (Mühlviertel) und heiratete am 9. 8. 1835 die Lehrerstochter Maria Schäfler aus Reichenstein. Sein Bruder Ignaz Kattinger, Kooperator in St. Leonhard, hielt die Trauung. Nach Göllerich-Auer „avancierte nach Aufhebung der Patrimonialgerichte" 1848 Kattinger als Steuerbeamter nach Kremsmünster 34 ). Diese Zeitangabe ist aber nicht richtig. Denn als die Frau Kattingers am 24. 12. 1849 starb, nennt die Matrikeneintragung im Totenbuch den Beruf Kattingers noch „Beamter und Organist". Dadurch ändern sich auch die Daten in der Biographie Bruckners. Kattinger ging erst nach dem Tode seiner Frau nach Kremsmünster, heiratete40 ) dort am 25. 2. 1851 die Kupferschmiedstochter Catharina Racher und starb nach wiederholten Schlaganfällen am 17. 6. 1852. Anton Bruckner trat am 25. 9. 1845 als Unterlehrer oder Schulgehilfe in die Dienste des Stiftes mit einem Gehalte von 36 Gulden. Der Oberlehrer Bogner, bei dem er verpflegt wurde, erhielt für ihn täglich 15 Kreuzer Kostgeld. Ab 12. 10. 1849 übernahm Bruckner die Stelle eines Privatlehrers bei den Sängerknaben und mußte sie täglich eine Stunde lang in den Normalfächern unterrichten. Dafür erhielt er zusätzlich 36 Gulden und die Verpflegung im Stifte 35 ). Am 28.2.1850 wurde er zum provisorischen Organisten ernannt mit einem Gehalte von 80 Gulden, die er rückwirkend ab 1. 2. 1850 erhielt 36 ) . Seine Entlohnung betrug also neben freier Station 152 Gulden. Er wohnte diese 10 Jahre im „Brucknerzimmer" des Schulhauses Nr. 9. Am 22. 12. 1855 bezog er den letzten Gehalt als Schulgehilfe, Privatlehrer und Organist. Dann zog er nach Linz. Durch diese Feststellungen werden Fehler in den Brucknerbiographien berichtigt. Bruckner ist nicht 1848, sondern erst 1850 Organist geworden. Er war nie zum definitiven Organisten ernannt worden. Er selbst unterschreibt sich noch in der letzten Gehaltsquittung als provisorischer Organist 37 ), ebenso in verschiedenen Widmungen in diesen Jahren 38 ). Die Versicherung des Propstes Arneth vom 13. 9. 1851, daß er die bisher genossenen Bezüge für den Dienst erhalten werde, solange er ihn ordentlich und zur Zufriedenheit versieht, hat weder Bruckner noch seine Umgebung 39 ) als definitive Ernennung aufgefaßt. Die Bestätigung, die ihm Regenschori Traumihler ausgestellt hat, ist nicht zuverlässig. Denn Bruckner wa.r von 1845 - 1850 überhaupt nicht Organist und von 1850 an eben nicht definitiv. 181
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