OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreichische Heimatblätter Beim ersten (lfd. m 78.) fand sich im Schnittpunkt der Diagonalen ein kleiner Holzkohlerest. Beim zweiten (lfd. m 105) dürfte es sich um Estrich und Mauerrest handeln (Abb. 12). Beim dritten (lfd. m 135) sind einzelne Randpartien --- nördlich und östlich - verdächtig, daß es sich um Mauerspuren handelt. Bei diesem Estrich sind auch verhältnismäßig viel Ziegelsplitter und einzelne Ziegelstücke. Beim nächsten Esfrich (lfd. m 157) fallen schräg verlaufende Steinreihen auf. Sie könnten auf eine Mauer hinweisen. Bei dem letzten Rest vor der Quermauer (4 m vor III/54) handelt es sich wohl um einen Mauerrest aus Rollsteinen und Sand mit viel Mörtelspuren. Vor diesem befindet sich ein vereinzeltes P.fostenloch. Auf der Parzelle 598 wurde gleichfalls ein Längssuchgraben (V./54) zwischen den beiden Umfassungsmauern (I/54 und IV/54 gezogen (Abb. 19, 20). Zunächst schnitten wir 11,5 m vor I/54 ein Mauerwerk aus etwas gröberen Rollsteinen, dem westlich ein Estrichetat mit Ziegelbruchstücken und Mörtelresten, darauf geringe Brandreste, vorgelagert war, 2 Meter vorher fanden sich eine Zahl von Scherben, die wohl der Pflug vertragen hat. Die Estrichreste sind verdächtig, daß sie etwas älter als die anderen Estrichreste auf dieser Parzelle sind, weil sie tiefer lagen. Ungefähr in der Mitte des Suchgrabens - lfd. m 57 ab I/54 - stießen wir auf eine Reihe von Mauern und Estrichen (Abb. 13), die im Zusammenhang mit der südlichen Nachbarparzelle stehen, die nicht untersucht werden konnte. Aber auch die Behandlung der Teile auf der untersuchten Parzelle ist trotz der größeren Zahl von Suchgräben sehr schwierig. Erst durch eine Flächengrabung die diese Teile und die Fortsetzung auf der Nachbarparzelle umfaßt, läßt sich ein wirklicher überblick gewinnen. Um einen Komplex dürfte es sich bei dem Raum handeln, der vom ersten Quergraben westlich begrenzt wird und 1 ½ m über den dritten Quersuchgraben hinausgeht (lfd. m 79). Dort ist eine Stufe von 3 cm Höhe festzustellen. Die nördliche Begrenzung stellt in der kleinen Flächengrabung und im zweiten Quergraben eine Steinsetzung, die von der sandigen des übrigen E_strichs abweicht und als Rest einer Mauer anzusprechen sein dürfte. Interessant ist der südliche Abbruch im dritten Quergraben, weil sich dort zwei Schichten übereinander befinden, zwischen denen verkohlte Holzstückchen und etwas Erde lag (Abb. 21). Vom Süden her kommen aus der Nachbarparzelle Mauerreste bei lfd. m 60,5 und 70 (Abb. 14). Ob die größere Pflasterung zu Beginn des Parallelgrabens von einer Mauer herrührt, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Der Estrich dürfte zwei Meter vor dem dritten Graben bei lfd. m 74 in eine Mauer übergehen,_bei der sich der oben erwähnte Absatz nicht nachweisen läßt. Die Reste der nördlichen Begrenzungsmauer sind gut erkennbar. Das Haus ist etwas breiter als das vorhergehende. Es reicht gleichfalls in die südliche Nachbarparzelle hinein. 168

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2