Trnthnigg: Die Probegrabung in Breitenschiitzlng grenze ist sie 0,7 m breit und besteht aus kleineren Steinen und Sand. Vom lfd. m 6 bis 8,50 sind größere Steine; dann folgt eine 1 m lange Strecke, bei der die größeren Steine nicht so eng liegen und dazwischen Sand ist. Hierauf folgt wieder eine sandlose Strecke von größeren Steinen. Die nächsten 2 m zeigen kleinere Steine mit Sand und reichlicheren Mörtelspuren. Zwei weitere Meter sind wieder mit größeren Steinen ausgelegt. Der Rest bis zur Parzellengrenze besteht wieder aus kleineren Steinen, Sand und selteneren größeren Steinen. Diese sind nur bei der Abzweigung zu der 0,8 m breiten Parallelmauer häufiger. Diese verläuft in einem Abstand von 1 m und ist 4,30 m erhalten. Sie besteht aus größeren Rollsteinen und einigen Ziegelbrocken. Mörtelspuren sind mehrfach zu finden. Am nördlichen Ende is,t ein einigemale gebrochener Dachziegel - erhaltene Länge 0,4 m und erhaltene Breite 0,30 m. Er hat eine Handmarke (Zählmarke). Ungefähr in der Mitte der Parzelle springt diese einige Meter nach Süden vor. An dieser Stelle kommt die Umfassungsmauer (VII/54) aus der Nachbarparzelle, die nicht untersucht werden konnte, und läuft 135 m längs der Parzellengrenze. Dann biegt sie fast im rechten Winkel nördlich um. Sie ist öfters schlecht erhalten, vielfach etwas schmäler als die bisher besprochenen Teile, zeigt aber doch durchaus den gleichen Typus. Zwischen 101 und 107,5 lfm ist sie gestört. Bei dem Meter 94 biegt ein schmales Mäuerchen oder ein Estrichrest bogenförmig heraus. Er ist nur 20 - 25 cm breit. Bei lfd. m 85,5 biegt, nur 0,5 m breit erhalten, nach außen eine Mauer ab. Eine kleine Störung bei lfd. m 83 von 0,5 m ist bedeutungslos. Bei den lfd. m 64 bis 73 streicht im Abstand von 1,5 m eine Parallelmauer, die in der Höhe von 64 m 0,5 m breit ist. An beiden Enden verbreitert sie sich bis zu einem Meter. 0,70 m breit und 2,5 m lang ist ihr im Abstand von 0,5 m eine Pflasterung vorgelagert, die der Rest eines Estrichs sein dürfte. In beiden finden sich Ziegelsplitter. Bei der längeren Mauer finden sich auch etwas größere und Mörtelspuren (Abb. 4). Eine Unterbrechung der Umfassungsmauer findet sich bei lfd. m 63 und zwischen lfd. m 54 und 57. Da die Mauer bei lfd. m 54 im rechten Winkel umbiegt und 2 m nach außen bis zur Grundstückgrenze verfolgt werden konnte und das Ende bei lfd. m 57 gleichfalls gewollt und auf 0,9 m verbreitert erscheint, handelt es sich hier um eine bauliche Anlage, zu der auch ein Estrich gehört, der bis zum Nachbargrundstück verfolgt werden konnte. Ohne Untersuchung des Nachbargrundstückes ist die Frage Einfahrt oder bauliche Anlage anderer Art nicht zu klären. Bei lfd. m 43 und 46 biegen zwei Mauern nach innen. Erstere ist 0,4 m breit und 0,7 m lang, letztere ist 1 m breit und 0,50 m lang. Zwischen lfd. m 37,20 und 41 kommt von außen her eine 3,80 m breite Pflasterung und verläuft noch 4,5 m nach innen. Die Außenseite bei lfd. m 41 zeigt in der ganzen Breite eine größere Zahl von Ziegelbrocken, während im Innenteil diese nur an der Kante zu finden sind. Auf der gegenüberliegenden Innenseite ist die Mauer auf einer Länge von 1,3 m um 1 m verbreitert. Dort finden sich gleichfalls mehrere 11* 163
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