OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Awecker·: Grein während der Franzosenkriege dieses neuerliche Gesuch Einfluß auf die obrigkeitlichen Entscheidungen oder nicht, jedenfalls wurde die Verlegung des Feldspitales nach Pabneukirchen, Zell und Tragwein für den 7. Dezember 1814 festgesetzt und auch wirklich durchgeführt. Die Anwesenheit dieses Lazarettes war die letzte große Einquartierung, doch hatte die Stadt bis August 1825 noch ab und zu Mannschaften zu beherbergen. Es bleibt nun noch einer Korporation zu gedenken, die ihr Bestehen zum Teil den schweren Kriegsjahren verdankt; es ist dies das Bürgerkorps. Schon im September 1807 suchte der Magistrat Grein beim Mühlkreisamt um die Bewilligung zur Errichtung eines Bürgerkorps an, wurde jedoch abgewiesen, ,,da gerade jetzt nicht der schickliche Zeitpunkt sei". Am 24. Oktober folgte ein weiteres Gesuch, das anscheinend mehr Erfolg hatte, denn mit 20. Mai 1808 wurde das Greiner Korps errichtet. An die Bürger der Stadt erging folgender Aufruf: „Aufruf für diejenigen, welche wünschen, zum Bürgerkorps einverleibt zu werden. Nachdem bereits in allen benachbarten Städten und Märkten die Bürgerschaft eigene Bürgerkorps errichtet haben, daher werden diejenigen Herren Bürger zu diesem nicht nur schönen, sondern auch notwendigen Beruf anmit eingeladen, sich auch hier diesem edlen Stande zu widmen, der uns nicht nur Verschönerung bei öffentlichen Feierlichkeiten verspricht, wohl aber junge Menschen bildet und bei verschiedenen Gefähren Ruhe und Ordnung versichert." Der jeweilige Bürgermeister sollte Chef des Korps sein, dessen Stab sich aus einem Kommandanten, fünf Oberoffizieren, zwei Feldwebeln und 12 Korporälen zusammensetzte. Der Kommandant und die Oberoffiziere waren vom gesamten Offizierkorps zu wählen und das Ergebnis mußte dem Magistrat mitgeteilt werden; die Feldwebel bestimmte der Kommissar. Jeder Bürger konnte, ja sollte sogar der Garde beitreten. Die Ausrüstung mußte auf eigene Kosten geschehen, solange kein eigener Fonds dafür vorhanden war. Die Hauptaufgabe des Korps war die Abrichtung und Übung der Mannschaften im Waffengebrauch und das Exerzieren, bei dem der Kommissar abwechselnd mit den fünf Oberoffizieren anwesend zu sein hatte. Das Korps sollte bei kirchlichen und staatlichen Festlichkeiten und bei manchen außerordentlichen Fällen ausrücken. Die Korpsfahne, die „auf weißtafetnem Grund, mit kerschfarbenen Zacken umgeben", auf der einen Seite das gemalte Frauenbild, auf der anderen den goldgestickten k. k. Adler zeigte, wurde im Rathaus aufbewahrt und nur beim Ausrücken in ganzer Parade mitgetragen. Die Uniformen durften nur im Dienst getragen werden, ,,ein Herumsitzen damit in den Wirtshäusern" wurde als unschicklich bezeichnet. Die Reinlichkeit von Uniformen und Gewehren mußte von den Unteroffizieren überprüft werden. Außerdem war den Mitgliedern der Greiner Bürgerwehr ein vorbildlicher Lebenswandel vorgeschrieben, denn man sollte mit Recht sagen können, daß „die Bürgermiliz in Grein, nicht nur in der äußeren Ansicht, sondern auch im sittlichen Betragen aus lauter gebildeten rechtschaffenen Männern" bestehe. Für Vergehen jed157

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