OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreichische Heimatblätter Franz Müller (Miller) Joh. C. Selhamer Fr. Jos. Lösch! Ferd. Lamperstorfer 1742 - 1759 1760 - 1771 1772 --1782 1783 - 1790 Als Zechmeister auf dem Lande: Heinr. Christ. Reckhentrackh 1728 - 1729 Joh. Casp. Menhard 1730 - 1735 Joh. Reichh. Wilhelm 1736 - 1741 Joh. Paul Derfflmayr 1742 - 1757 Joh. C. Selhamer 1758 - 1759 4. D i e G e n o s s e n s c h a f t d e r S c h i f fmeister und Großho1zh ä n d l er in Steyr Wenn das Handwerksprotokoll der bürgerlichen Schiff- und Floßleute von Steyr mit dem Jahre 1885 endet, so hat dies seinen Grund darin, daß durch das Reichsgesetzblatt Nr. 39 vom Jahre 1883 eine grundlegende Änderung in der rechtlichen Stellung der Vereinigung eintrat. Nach dem kaiserlichen Patent vom Jahre 1859, RGBl. Nr. 227, war ein Verband unter denjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in benachbarten Gemeinden betrieben, aufrecht zu erhalten, beziehungsweise nach Möglichkeit herzustellen. Die landesüblichen Benennungen konnten beibehalten werden. Es war also damals kein Anlaß zu einer Änderung des bestehenden Zustandes nötig gewesen. Eine solche brachte aber das neue Gesetz vom Jahre 1883 mit sich. Durch dieses wurde nämlich das Schiffergewerbe auf Binnengewässern als konzessionspflichtig erklärt. Infolge dessen mußte die bisherige zunftmäßige Vereinigung in eine gewerbliche Genossenschaft übergeführt werden, welche den Namen „Genossenschaft der Schiffmeister und Großholzhändler in Steyr erhielt. Sie erstreckte sich auf die Gemeinden Steyr, Großraming, Reichraming, Losenstein, Ternberg, Garsten, St. Ulrich, Gleink, Kronstorf, Enns und Lorch. Die Aufnahmegebühr betrug 30 fl. Im Jahre 1898 gehörten der Genossenschaft 8 Meister und 138 Gehilfen an 20 ). Unter diesen „Gehilfen" sind sowohl die Schiffleute und Flößer als auch die Arbeiter der Holzhändler verstanden. Ihre Zahl gibt daher kein Bild der Schiffahrt und Flößerei, wozu bemerkt sei, daß die erstere damals schon ihr Ende gefunden hatte. Im Jahre 1908 erhielt die Genossenschaft neue Statuten. Im Jahre 1912 ist die Zahl der Mitglieder mit 12 Meistern und 86 Gesellen angegeben 21 ). Die Inkorporationsgebühr war mit 60 K festgesetzt. Im Jahre 1920 wurde der Name der Genossenschaft geändert. Sie hieß nunmehr „Genossenschaft der Schiffmeister, Flößer und Großholzhändler in Steyr" 22 ). Bisher hatte man unter den Holzhändlern die Flößermeister verstanden, nunmehr konnte jeder, der sich einen Gewerbeschein für den Holzhandel nahm, Mitglied der Genossenschaft werden, auch wenn er kein Schiff- oder Floßmeister war. Diese Genossenschaft bestand bis zum Jahre 1935. Sie wurde durch das Bundesgesetz vom 3. Juli 1935, BGBl. Nr. 303, und die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Verkehr vom 17. August 1935, BGBl. Nr. 350, dem österreichischen Verkehrsbund beziehungsweise dem Fachverband des Schiffahrts128

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