OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Neweklowsky: Die Schiff- und Floßleute von Steyr lassen" und ihn zu ersuchen, ,,schleinige Remedierung" zu verschaffen. Mehrmals gibt die Ennser Brücke Anlaß zur Klage. Die Fahrt durch die Brücke ist sehr gefährlich, weshalb es notwendig ist, sich an die Navigations-Kommission zu wenden (1780). 1794 wird verlangt, daß ein unter der Brücke zu Enns sich zeigender J ochstecken abgestemmt werde. 1797 wird festgestellt, daß schon vor zwei Jahren bei der Schiff- und Wasserbaudirektion die Vorstellung erhoben wurde, die Schlacht bei der Brücke zu Enns in schiffbaren und sicheren StanJ zu bringen. Es wurde auch der Schiffbau- und Navigationsdirektor zur Vornahme eines Lokalaugenscheins abgeordnet, doch waren bei seiner Ankunft weder der Zechmeister noch die Nauförgen zu Hause, weshalb er unverrichteter Sache nach Wien zurückkehren mußte. 1799 wurde abermals eine Beschau der Brücke verlangt, weil durch den Umbau eines Joches die Fahrt durch die Brücke gefährlicher geworden sei. 1816 wurde die Beschwerde vorgebracht, daß das an das Kreisamt gerichtete Gesuch wegen Abänderung der Brücke noch immer keine Erledigung gefunden habe. Die „Ennsräumungs-Unkösten" mußten immer von den Auflaggeldern genommen werden, bloß im Jahre 1793 zahlte das Arar einen Beitrag von 380 fl 48 kr dazu. Da für diesen Zweck schon das Kapital angegriffen werden mußte, regten 1794 die Nauführer an, daß zu den Ennsräumungs-Unkösten die Meister, der Handelsstand und der Fabrikant Schaitner Beiträge leisten könnten. Da sich die Meister aber damit nicht einverstanden erklärten und vom Arar kein weiterer Beitrag zu erhoffen war, wurde die Angelegenheit dem Magistrat überlassen. Von den Ennsräumungs-Unkösten ist noch in den Jahren 1807 und 1808 die Rede. Am Jahrtag des erstgenannten Jahres bedingen sich die Knechte ausdrücklich aus, daß die Kosten der Ennsräumung nicht gänzlich aus der Lade zu bezahlen seien, was offenbar einen Auftrag des Magistrats zur Folge hatte. Es wurde deshalb beschlossen, die Auflage um einen halben Gulden zu erhöhen, ohne daß dadurch ein eigener Fonds geschaffen würde. Mehrmals finden wir Lohnfragen erwähnt. 1770 bitten Nauführer und Knechte „bei diesen allbekannt beschwerlichen Zeiten" um Verbesserung ihres Lohnes und wiederholen ihre Bitte im folgenden Jahr, wobei sie auch „um Meliorierung des ihnen vor Fahn- und Höbeltragen" ausgeworfenen Lohnes bitten. Die Schiffmeister versprachen daraufhin jedem Knecht für jede Fuhr nach Krems 45 kr und für jede Fuhr nach Wien 1 fl, sowie bei jedem „Umbgang" den „Fahntragern 1 fl und den Höbeltragern 30 kr. 1811 wurde festgelegt, daß die beiden Fahnenträger für ihre Bemühungen bei jeder der beiden Fronleichnamsprozessionen 4 fl bekommen sollten. Von sonstigen Lohnerhöhungen ist 1803 und 1804 die Rede. 1803 bitten die Schiffleute, daß ihnen der Schifflohn für die Fahrt nach Wien von 6 fl auf 7 fl und das tägliche Kostgeld von 30 auf 36 kr erhöht werden möchte, da sie wegen den teuren Zeitumständen unmöglich mehr mit dem bisherigen Lohn bestehen und fahren könnten. Da die Meister dies nicht eigenmächtig tun wollten, zumal sie dadurch gezwungen wären, auch die Schiffmiet zu erhöhen, wurde dies dem Magistrat zur Regelung angezeigt. 125

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2