Oberösterreichische Heimatblätter bezahlt habe. 1768 aber wird ein Meister mit 4 fl bestraft, ,,weil er im Ledigen Standt sich mit einer Ledigen Weibs-Person fleischlich versündiget hat." Weiter gibt es Klagen gegen Außenstehende. 1746 wird der bürgerliche Fischhändler Franz Derfflmayr mit seinem Gesuch um „Schlag- und Bauung einer Fisch-Ärch bei der Mitter- oder Cronau aus Erheblichen Ursachen abgewißen" und dem Magistrate die Anzeige gemacht. 1807 bringen die Naufergen vor, daß mehrere Schiffleute von Enns bis in die Schafweidmühle hereinfahren und Kalksteine abführen und auf diese Weise das Gewerbe der Steyrer beeinträchtigen. Mehrmals kommen Beschwerden gegen Förgen unterhalb Steyr vor. 1770 beklagen sich die Naufergen und Knechte gegen die Stadt-EnnserMarktförgen, weil diese zuwider einem zwischen ihnen und der Bruderschaft unterm 17. Dezember 1745 getroffenen Vergleich ohne der Bruderschaft Wissen und Willen am 14. September 1769 ein „bey 10 Zentner schweres Faß Baumöl" von einem Steyrer Handelsmann abgeführt haben. Die Ennser versprachen aber, den Vergleich in Hinkunft zu erfüllen und sich „von abführung eines Centen schwähren guets" zu enthalten. 1808 wird gegen den Förgen zu Mühlrading Johann Hueber Klage geführt, weil er, ohne zum Fuhrwerk oder zum Einkauf berechtigt zu sein, Flöße und Seheiterzillen auf Enns und Donau ausführt. 1813 wird gegen den Förgen zu Haidershofen Beschwerde erhoben, weil er Plätten verschiedener Art in Linz einkauft und wiederum verkauft und auch mit Ladenzeug von den Sagmüllern handelt. Immer wieder kehren Beschwerden gegen Hindernisse in der Naufahrt wieder. Besonders die schlechte Naufahrt beim Taborhäusl bringt die Güter in schwere Gefahr, weshalb 1761 der Magistrat gebeten wird, beim Mautamt Enns vorstellig zu werden. Diese Bitte muß im darauffolgenden Jahr wiederholt werden, da an der ruinierten Naufahrt in der Ennser Au nichts in Ordnung gebracht worden ist. Anlaß zur Gefährdung der Fahrzeuge geben Kugeln im Fluß, so ober der Liechtenscheinmühle zu Enns (1739), in Reintal zu Enns (1793), an dem sogenannten Krapfenort (1794). Bei Dorf an der Enns ist der Schiffweg durch von der Wand herabgefallene Steine verlegt, deren allsogleiche Hinwegräumung äußerst wichtig ist, um die Schiffahrt aufrecht zu erhalten (1804). Auch Stöcke mitten im Wasser bei Oberhiesendorf (1793) und solche beim Taborhäusl (1805 und 1809) gefährden die Schiffahrt, weshalb sie weggeräumt werden müssen. In den Auen bei Ernsthofen sind große Bäume am Schiffweg der Schiffahrt im Wege, die abzuhauen und zu entfernen sind (1804). Zu Hiesendorf muß der Haufen geräumt werden „damit die Schitt hinwegfalle und die Fahrt erleuchtert werde" (1793). 1805 zeigen die Naufergen und Knechte an, daß bei Köding die Enns geräumt, Kugeln gebrochen und Streifbäume eingelegt werden müssen. Im Jahre 1740 wurde Klage dagegen erhoben, daß zu Ruebering „ein Stainkästel, welches mit Fächln eingefangen ist", aufgerichtet wurde. Da es sowohl der Nau- als auch der „Gegenwerthsfahrt ... höchst schädlich und gefährlich· ist" wurde der Magistrat gebeten, ein „nachtruckhsames Interventionsschreiben" an den Pfleger von Ennsegg „ablauffen zu 124
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